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Ausschreibungsdetails

Lieferung von drei Messgeräten für Schwefelwasserstoff in der Umgebungsluft

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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16.04.2025

05.05.2025 23:59

32.13-44240-12/2025

Sachsen-Anhalt: Landesamt für Umweltschutz

29.04.2025 14:16

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Landesamt für Umweltschutz
Straße, Hausnummer: Reideburger Str. 47
Postleitzahl (PLZ): 06116
Ort: Halle (Saale)

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

32.13-44240-12/2025

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

05.05.2025 - 23:59 Uhr

Ablauf der Bindefrist

08.06.2025

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=766562

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

05.05.2025 - 23:59 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Es sind drei Messgeräte für Schwefelwasserstoff in der Umgebungsluft zu liefern.
Das Messgerät muss folgende Anforderungen erfüllen:
Messung von H2S in der Umgebungsluft nach der Methode der UV-Fluoreszenz mittels Umwandlung in SO2 durch katalytische Oxidation.
Der folgende Messbereich muss abgedeckt sein: 0-1000 ppb
Die Nachweisgrenze (3σ) sollte ca. 2 ppb betragen.
Die Abweichung von der linearen Regressionsfunktion muss ≤ ± 2 % vom Messwert sein.
Die Einstellzeit zum Erreichen von 90% der Sollkonzentration (ca. 630 ppb H2S) muss < 200 Sekunden sein.
Das Messgerät muss über eine RS-232 Schnittstelle mit Bayern-Hessen-Protokoll zur Datenübertragung und Steuerung verfügen.
Das Messgerät muss über einen Ethernet-Anschluss verfügen.
Der Fernzugriff mittels Remotedesktop oder TeamViewer sollte gewährleistet werden.
Das Messgerät muss für eine Stromversorgung von 230 V, 50/60 Hz ausgelegt sein.
Das Messgerät muss über einen Kohlenwasserstoff-Scrubber für das Messgas verfügen.
Die Messgaspumpe muss im Gerät integriert sein. Messgeräte mit externer Pumpe sind wegen der Platzbedingungen in einigen Messstationen ungeeignet.
Das Gerät sollte zur Korrektur von Intensitätsschwankungen der UV-Lampe über einen Referenzdetektor verfügen.
Das Messgerät ist mit einer internen Permeationseinrichtung für automatische Funktionskontrollen auszustatten. An diese Einrichtung werden folgende Anforderungen ge-stellt:
Die Permeationseinrichtung muss beheizt sein und die Temperatur muss auf ± 0,1 °C stabil geregelt werden.
Die Temperatur der Permeationseinrichtung sollte im Bereich 40-50°C einstell-bar sein.
Die Permeationseinrichtung ist permanent mit Nullgas zu spülen, um Anreicherungen von H2S im System zu verhindern
Das zur Nullpunktprüfung, zur Verdünnung und zur Spülung benötigte Nullgas muss vom Messgerät, z.B. durch Einsatz von externen Gasreinigungspatronen selbst erzeugt werden. Eine externe Nullgasversorgung ist in den Messstationen nicht vorhanden.
Die intern erzeugten Null- und Prüfgase müssen vor dem Messgasfilter aufgegeben werden.
Die Betriebszustände Nullgas, Prüfgas und Messen müssen über Fernsteuerung (z.B. von der Stationsdatenerfassung) ansteuerbar sein.
Den Betriebszuständen entsprechende Status- und Fehlerbits sind an die Datenerfassung zu übertragen.
Das Messgerät muss für den Einbau in 19“-Racks geeignet und für die Montage von Rackschienen vorbereitet sein (3 Gewindebohrungen M4 an jeder Seite zur Befestigung der Schienen).
Die Bediensoftware des Messgerätes sollte in deutscher Sprache vorliegen. Im Ausnahmefall ist auch Englisch zulässig. Software in anderer Sprache kann nicht akzeptiert werden.
Geräteschulung:
Es ist eine Schulung der Techniker beim Auftraggeber anzubieten. Diese Schulung muss mindestens den Geräteaufbau, die Bedienung und Einstellung der Geräte, die Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten und von Kalibrierungen und Justierungen umfassen. Die Schulung hat vor Beginn der Abnahmeprüfung zu erfolgen. Es ist von ca. 10 Teilnehmern auszugehen. Der Termin/die Termine ist/sind mit dem Auftraggeber vorher abzustimmen.
Zu liefernde Dokumentation und Zubehör:
Zu jedem Analysator ist eine gedruckte Bedienungsanleitung in deutscher Sprache zu liefern.
Weiterhin sind mindestens 3 umfassende, gedruckte Wartungs- und Serviceanleitungen in deutscher Sprache zu liefern, in den alle Wartungs- und Justierungsarbeiten de-tailliert beschrieben sind.
Zusätzlich sind die Bedien-, Wartungs- und Serviceanleitungen als pdf-Dateien zu liefern.
Sollte für die Justierung von internen Sensoren (z.B. Druck-, Temperatur- und Durchflusssensoren) oder von Geräteparametern (z.B. Mittelungszeiten, Filterfunktionen, etc.) eine spezielle Software notwendig sein, so ist diese ebenfalls, einschließlich einer zugehörigen Anleitung, möglichst in deutscher Sprache (im Ausnahmefall in Englisch), zu liefern.
Zu jedem Gerät ist eine Permeationspatrone für H2S zu liefern, deren Permeationsrate so ausgewählt ist, dass eine Prüfgaskonzentration von ca. 150 ppb erzeugt wird.
Der Auftragnehmer sollte über eine kompetente technische Serviceabteilung in Deutschland verfügen. Ein Deutsch sprechender Ansprechpartner für technische Fragen zu den Messgeräten ist zu benennen.
Mit dem Angebot ist eine Preisliste für alle, entsprechend der Wartungsanleitung innerhalb von 2 Jahren zu ersetzenden Ersatz- und Verschleißteile abzugeben. Der An-bieter garantiert diese Preise für mindestens ein Jahr nach Auftragserteilung. Der Aufraggeber behält sich vor, im Rahmen der Auftragserteilung auch Ersatzeile aus dieser Liste zu den angegebenen Preisen zu bestellen.

b)
CPV-Codes

Elektronische Messgeräte (38552000-9)

c)
Ort der Leistungserbringung

Erfüllungsort ist die Außenstelle Magdeburg des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Wallonerberg 6-7, 39104 Magdeburg.

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Alle Leistungen sind vollständig bis zum 31.10.2025 zu erbringen und an den Auftraggeber zu übergeben.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

12.
Zuschlagskriterien

Preis: 70 %
Folgekosten für Ersatz- und Verschleißteile: 30 %

14.
Sonstige Angaben

Dieses Verfahren unterliegt der Möglichkeit zur Nachprüfung gemäß § 19 Abs. 2 TVergG
LSA.
Gemäß § 19 Abs. 4 TVerggG LSA ist der Antrag unzulüssig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Werktagen schriftlich oder
elektronisch gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber
schriftlich oder elektronisch gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden,
oder
4. mehr als 15 Werktage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vorlage von Erklärungen und Nachweisen: Gem. § 8 Abs. 1 TVergG LSA sind die
verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nur von demjenigen Bieter,
dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll
(Bestbieterprinzip) vorzulegen.

Eignungskriterien



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