1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Magdeburg, Die OberbürgermeisterinArt des öffentlichen Auftraggebers: KommunalbehördenHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: Sanierung und Erweiterung der Grundschule Westerhüsen mit Hort, Zackmünder Str. 1, 39122 Magdeburg , Los 03.22- Schließanlage(0055_25)Beschreibung: In Magdeburg-Westerhüsen, in der Zackmünder Straße 1 wird die bestehende, zweizügige Grundschule saniert und erweitert. wesentliche Leistungen: Leistungsumfang: - ca. 100 Stück Profilzylinder für mechanische Schließanlage inkl. Schlüssel - ca. 17 Stück Zylinder und Transponder für digitale Schließanlage inkl. Programmierung und Software
4. Ausführungsfristen
Ausführungszeitraum / Vertragstermine Ausführungsbeginn 12 Werktage nach Auftragserteilung Baubeginn 04.08.2025 Fertigstellung 30.09.2025Kennung des Verfahrens: 33f9ea6b-38c1-460b-a676-8b6731f55a25Interne Kennung: 30-ZV-0055/25Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: BauleistungHauptklassifizierungscode(cpv): 45000000BauarbeitenZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 44000000Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen)
2.1.2 ErfüllungsortPostanschrift: Zackmünder Straße 1, 39122 MagdeburgOrt: MagdeburgPostleitzahl: 39122NUTS-3-Code: Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)Land: DeutschlandAllgemeine Informationen
2.1.6 AusschlussgründeBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.Betrug oder Subventionsbetrug: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.Bildung krimineller Vereinigungen: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.Bildung terroristischer Vereinigungen: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.Interessenkonflikt: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.Schwere Verfehlung: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001Titel: Los 03.22- SchließanlageBeschreibung: In Magdeburg-Westerhüsen, in der Zackmünder Straße 1 wird die bestehende, zweizügige Grundschule saniert und erweitert. wesentliche Leistungen: In Magdeburg-Westerhüsen, in der Zackmünder Straße 1 wird die bestehende, zweizügige Grundschule saniert und erweitert.
3. Art und Umfang der Leistung (Beschreibung der Beschaffung)
Errichtung des Erweiterungsneubaus sowie Sanierung Bestandsgebäude
Leistungsumfang: - ca. 100 Stück Profilzylinder für mechanische Schließanlage inkl. Schlüssel - ca. 17 Stück Zylinder und Transponder für digitale Schließanlage inkl. Programmierung und Software
4. Ausführungsfristen
Ausführungszeitraum / Vertragstermine Ausführungsbeginn 12 Werktage nach Auftragserteilung Baubeginn 04.08.2025 Fertigstellung 30.09.2025Interne Kennung: 30-ZV-0055/25
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: BauleistungHauptklassifizierungscode(cpv): 45000000BauarbeitenZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 44000000Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen)
5.1.2 ErfüllungsortPostanschrift: Zackmünder Straße 1, 39122 MagdeburgOrt: MagdeburgPostleitzahl: 39122NUTS-3-Code: Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 04/08/2025Enddatum der Laufzeit: 30/09/2025
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: neinDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Konkretisierung zu Punkt 5.1.3 "Geschätzte Dauer": Ausführungszeitraum / Vertragstermine Ausführungsbeginn 12 Werktage nach Auftragserteilung Baubeginn 04.08.2025 Fertigstellung 30.09.2025
------------------------ 2. Konkretisierung zu Punkt 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" in Bezug auf die Angebotsgültigkeit: Das Angebot muss bis zum 06.06.2025, 23:59:59 Uhr gültig bleiben (=entspricht der der unter Punkt 5.1.12 gemachten Angabe, dass das Angebot 25 Tage gültig sein muss (=Zeitspanne zwischen Angebotseinreichungsende und Bindefristende). ------------------------ 3. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: a) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern und/oder einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden. b) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens in Textform einzureichen: - Eigenerklärung - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 – c) An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt, daher sind vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft wie folgt mit dem Angebot abzugeben: - Eigenerklärungen zu den §§ 11, 14 TVergG LSA vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft Zu dem auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: - Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 EignungskriterienKriterium:Art: Eignung zur BerufsausübungBezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterBeschreibung: Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern und/oder einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden. ------------------------- Mit dem Angebot sind vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden einzureichen: - Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt). ------------------------- Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen in der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig - Berufs- oder Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters - Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes - Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig) - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern.Kriterium:Art: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBezeichnung: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBeschreibung: Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 3 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen mit dem Angebot der Vergabestelle vorzulegen: - Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) Das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt. --- Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Auftragnehmer vorzulegen:
- Nachweis über die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Angaben über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. - Angabe der technischen Fachkräfte und des Leitungspersonals - Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt durch Eintragung im Formblatt Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern Möglicherweise geforderte Mindeststandards Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten - mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung- Anlage zum BMWK- Rundschreiben vom 14.04.2022 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Formblatt 221 VHB Stand 2019) oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222 VHB Stand 2019) - Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019), sofern zutreffend - Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern, sofern zutreffend - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten gemäß Formblatt 248 Präqualifizierte Unternehmen/ Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019) vorzulegen. Das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Nachweise (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. --- Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen: - Aufgliederung der Einheitspreis (Formblatt 223 VHB Stand 2019) - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019)Kriterium:Art: Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitBezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitBeschreibung: Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen mit dem Angebot der Vergabestelle vorzulegen: - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) Das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt. --- Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung nicht älter als 6 Monate (Haftpflichtversicherungsnachweis für Vermögens-, Sach- und Personenschäden) mit Angabe der Deckungssummen inkl. Mitteilung zu evtl. Ausschlussklauseln - Urkalkulation, FB 223
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: PreisBeschreibung: 100 %
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=766376
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=710620Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 13/05/202508:59 +02:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 25TagInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Regelungen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum der Angebotsöffnung: 13/05/202509:00 +02:00Ort der Angebotsöffnung: MagdeburgZusätzliche Informationen: Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entsprechend § 14 EU VOB/AAuftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Noch nicht bekanntElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: jaBestimmungen zur Finanzierung: Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung innerhalb von 30 Werktagen.Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches BeschaffungssystemElektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Landeshauptstadt Magdeburg, Die OberbürgermeisterinÜberprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-AnhaltOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Magdeburg, Die OberbürgermeisterinOrganisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landeshauptstadt Magdeburg, Die OberbürgermeisterinOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Magdeburg, Die OberbürgermeisterinOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Landeshauptstadt Magdeburg, Die OberbürgermeisterinOrganisation, die Angebote bearbeitet: Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin
8 Organisationen
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Magdeburg, Die OberbürgermeisterinIdentifikationsnummer: 15003-0000-89Postanschrift: Katzensprung 2Ort: MagdeburgPostleitzahl: 39090NUTS-3-Code: Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)Land: DeutschlandKontaktstelle: Zentrale VergabestelleE-Mail: vergabestelle@ra.magdeburg.deTelefon: 000Rollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltOrganisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltOrganisation, die Angebote entgegennimmtOrganisation, die Angebote bearbeitetOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltSchlichtungsstelle
8.1 ORG-0002Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-AnhaltIdentifikationsnummer: t:03455141536Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2Ort: Halle (Saale)Postleitzahl: 06112NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)Land: DeutschlandE-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.deTelefon: 000Rollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 67ccbafc-a93c-4229-a2ca-b7602f5baf05- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/04/202500:00 +02:00Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung