Ausschreibungsdetails
Für diese Baumaßnahmen ist ein Gesamtenergiekonzept zu erstellen. Hierzu sollen die vorhandenen und auch die zukünftig geplanten Gebäude betrachtet und einbezogen werden. Der Inhalt und Umfang der Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes für die komplette Liegenschaft ist in der Aufgabenstellung und insbesondere in den Leistungspositionen festgelegt. In interdisziplinärer Zusammenarbeit aller Beteiligten des Projektes TLFKS 2.0 sind durch den Auftragnehmer ein ganzheitliches Konzept und Lösungsmöglichkeiten für umweltschonende und energiesparende Maßnahmen zu entwickeln. Es sind dabei die Heizungstechnik, Klimatisierung, Sanitärtechnik, die Be- und Entlüftung, die Beleuchtung, die Prozessenergie sowie die Gebäudeautomation mit einzubeziehen. Weiteres geht aus der veröffentlichten Anlage "0428-24 Aufgabenstellung Energiekonzept" hervor.
(Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): zwingender Ausschluss
gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB, Angabe Eigenerklärung §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
StGB (Ausländische und internationale Bedienstete): zwingender Ausschluss
gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB, Angabe Eigenerklärung.
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: zwingender
Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB, Angabe Eigenerklärung, § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: zwingender Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB, Angabe Eigenerklärung.
Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB), Bildung einer kriminellen
Vereinigung, § 129a StGB Bildung terroristischer Vereinigungen oder § 129b StGB kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland: zwingender
Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB, Angabe Eigenerklärung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB,
Angabe Eigenerklärung
(Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
Angabe Eigenerklärung.
Förderung des Menschenhandels, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzungeiner Freiheitsberaubung) gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, Angabe Eigenerklärung.
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Angabe Eigenerklärung
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Angabe Eigenerklärung.
GWB: wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Angabe Eigenerklärung.
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Angabe
Eigenerklärung.
Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Angabe Eigenerklärung.
dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Angabe Eigenerklärung.
Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Angabe Eigenerklärung.
Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage
ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
und
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: fakultative Ausschlussgründe gem. 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB: wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder wenn das Unternehmen versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte oder wenn das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen
könnten oder versucht hat solche Informationen zu übermitteln.
öffentlichen Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022 ist die beigefügte
Anlage 5 zum Bewerbungsbogen ausgefüllt und unterzeichnet (Datum,
Unterschrift oder Signatur) der Bewerbung beizufügen. Der Bewerber / Die
Bewerbergemeinschaft hat durch Ankreuzen von JA im Bewerbungsbogen und durch Beifügung der ausgefüllten Anlage 5 zum Bewerbungsbogen (Erklärung RUS) die Forderungen aus der EU-Verordnung zu bestätigen. Angabe
Eigenerklärung.
Für diese Baumaßnahmen ist ein Gesamtenergiekonzept zu erstellen. Hierzu sollen die vorhandenen und auch die zukünftig geplanten Gebäude betrachtet und einbezogen werden. Der Inhalt und Umfang der Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes für die komplette Liegenschaft ist in der Aufgabenstellung und insbesondere in den Leistungspositionen festgelegt. In interdisziplinärer Zusammenarbeit aller Beteiligten des Projektes TLFKS 2.0 sind durch den Auftragnehmer ein ganzheitliches Konzept und Lösungsmöglichkeiten für umweltschonende und energiesparende Maßnahmen zu entwickeln. Es sind dabei die Heizungstechnik, Klimatisierung, Sanitärtechnik, die Be- und Entlüftung, die Beleuchtung, die Prozessenergie sowie die Gebäudeautomation mit einzubeziehen. Weiteres bitte aus den veröffentlichten Anlagen, insbesondere der Anlage "0428-24 Aufgabenstellung Energiekonzept" entnehmen.
Die Dienstleistungen sind einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Berufsstand
vorzugsweise Ingenieur mit Studienabschluss in der Fachrichtung Gebäude- und Versorgungstechnik; gleichwertige Qualifizierungen sind zugelassen. Die Gleichwertigkeit der Qualifizierungen sind durch den Bewerber nachzuweisen.
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Zusätzliche Informationen:
a) Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bietergemeinschaften
an mehreren Bietergemeinschaften bzw.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind unzulässig und führen zum
Ausschluss aller betroffenen Bietergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bieter.
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b) Die veröffentlichten geforderten unternehmensbezogenen Bedingungen und Kriterien sind in einem Bewerbungsformular (Bewerbungsbogen)
beschrieben und zusammengefasst, der als Teilnahmeunterlage veröffentlicht ist.
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c) Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen und evtl. erforderliche
Anlagen) sind vom Bewerber über das hier verwendete e-Vergabe-Portal
und den eröffneten elektronischen Zugang abzurufen. Die Bereitstellung in Papierform,
per Fax oder E-Mail erfolgt nicht. Es ist nur die elektronische Abgabe der
Bewerbungsunterlagen über den im eVergabe-Portal eröffneten Zugang zugelassen. Werden die Bewerbungsunterlagen auf einem anderen Weg als über den, durch das eVergabe-Portal eröffneten Zugang eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren.
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d) Der Bewerbungsbogen (und die ggf. geforderten Anlagen) ist vollständig
ausgefüllt und mit mindestens einer Unterzeichnung in Textform, aus der der
Name des Unterzeichnenden und das bewerbende Büro hervorgehen, zu versehen. Die Unterzeichnung in Textform hat unter der im Bewerbungsbogen
vorgesehenen Stelle auf Seite 8 zu erfolgen. Wird der Bewerbungsbogen nicht oder nicht an der vorgesehenen Stelle auf Seite 8 des Bewerbungsbogens
unterzeichnet, wird der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen. Änderungen des Bewerbers an den Teilnahme- und
Vergabeunterlagen, die nicht für das Vergabeverfahren vorgegeben sind, sind
gemäß § 53 Abs. 7 VgV unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers.
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e) Der Bewerbungsbogen ist komplett im Ganzen, vollständig ausgefüllt und mit den geforderten und den ggf. erläuternden Anlagen elektronisch zurückzusenden. Fehlende geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und
Nachweise können durch Nachforderung ergänzt werden.
Bewerber, in deren Bewerbungen unternehmensbezogene Unterlagen
(Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle elektronisch über den in der Bekanntmachung benannten Zugang aufgefordert, die fehlenden oder unvollständigen unternehmensbezogenen Unterlagen innerhalb
von sechs Kalendertagen auf elektronischem Wege nachzuliefern.
Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen
(unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannte Frist
elektronisch eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen gemäß den bis dahin vorliegenden Unterlagen gewertet und ggf. vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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f) Eine selbständige Ergänzung der elektronisch eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungsunterlage) mit evtl. vorhandenen unternehmensbezogenen
Unterlagen durch die Vergabestelle ohne Hinweis des Bewerbers zum evtl.
Vorhandensein von Nachweisen des Bewerbers im Bereich der Vergabestelle
kann nicht erfolgen.
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g) Eine selbständige Korrektur von Angaben des Bewerbers im elektronisch
eingegangenen Teilnahmeantrag (Bewerbungsunterlage) durch die Vergabestelle kann nicht erfolgen.
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h) Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter Übersetzung einzureichen. Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen, die die dieser Forderung nicht entsprechen, werden im Verfahren nicht gewertet.
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i) Nach Auswertung der Bewerbungen werden die nicht ausgewählten Bewerber mittels elektronischer Information über die Nichtaufnahme in den Kreis der
Teilnehmer informiert (Absage an abgelehnte Bewerber). Nach Ablauf einer
Wartefrist von 10 Kalendertagen werden die ausgewählten Bewerber
(Teilnehmer) elektronisch zur Teilnahme am Verfahren (Zusage und
Aufforderung zur Angebotsabgabe) aufgefordert.
Über die eingegangenen und gewerteten Erstangebote soll weiter verhandelt
werden.
Nach Abgabe der finalen wertbaren, nicht mehr verhandelbaren Angebote werden die verbliebenen Teilnehmer (Bieter) zu einem Vorstellungsgespräch
(voraussichtlich Mitte bis Ende Juli 2025, 28./29. KW) elektronisch eingeladen. Der genaue Termin der Vorstellung ist abhängig vom Verlauf des Verfahrens und wird separat konkret noch benannt.
In der Vorstellung haben die Teilnehmer 45 Minuten Zeit, sich vor einer Jury
anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien zu präsentieren.
Nach Auswertung der Vorstellungen und der finalen Angebote werden die
Teilnehmer am Vorstellungsgespräch über ihren erreichten Stand (Wichtung und Wertung anhand der Zuschlagskriterien) und den vorgesehenen Auftragnehmer (wirtschaftlichster Bieter) gemäß § 134 GWB unterrichtet.
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j) Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung umfassen gleichermaßen die weibliche, diverse und männliche Form der Geschlechtsbezeichnung.
einem Nachweis über den Eintrag in einem Berufsregister (z.B. Handelsregister oder
Eintrag in einer Ingenieurkammer) oder einem vergleichbaren Berufsregister in der EU nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft dies nachweisen.
Die Weitervergabe von Auftragsteilen an andere
Unternehmen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV und die Möglichkeit der Eignungsleihe gem. § 47 VgV sind zugelassen. (siehe dazu den Bewerbungsbogen mit seinen Anlagen).
Berufshaftpflichtversicherung eines in der EU zugelassenen
Haftpflichtversicherers mit den Mindestdeckungssummen für
Personenschäden in Höhe von 1.500.000 EUR und für sonstige Schäden in Höhe von 500.000 EUR verlangt.
Die Höhe der Mindestdeckungssummen muss pro Jahr zweifach maximiert sein. Dies ist nachzuweisen.
Alternativ ist die Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung
eines Haftpflichtversicherers zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags (Bewerbung) möglich, in der sich der Versicherer bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen.
Geschäftsjahren von 400.000 EUR brutto (Summe der letzten drei
Geschäftsjahre) gefordert. Auf die Möglichkeit der finanziellen Eignungsleihe gem. § 47 VgV wird hingewiesen (siehe auch Bewerbungsbogen).
Bewertung mit < 400.000 EUR = Ausschluss; =/> 400.000 EUR = 1 Punkt; =/> 600.000 EUR = 2 Punkte; =/> 800.000 EUR = 3 Punkte bei einer Gewichtung von 5 %
Angabe des Umsatzes (Honorare) pro Jahr im Tätigkeitsbereich des vorgesehenen Auftrags Energiebilanzierung und Energieberatung des unter 0.1 genannten Bewerbers / der unter 0.1 genannten Bewerbergemeinschaft als Summe in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.
Es wird ein Mindestgesamtumsatz im Tätigkeitsbereich in den letzten drei Geschäftsjahren von 200.000 EUR brutto (Summe der letzten drei Geschäftsjahre) gefordert.
Bewertung mit < 200.000 EUR = Ausschluss; =/> 200.000 EUR = 1 Punkt; =/> 300.000 EUR = 2 Punkte; =/> 400.000 EUR = 3 Punkte bei einer Gewichtung von 5 %
Erstellung Energiekonzept
Die erbrachte vergleichbare Leistung (Referenz) ist in allen Definitionen vollständig im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2024 nachzuweisen.
Definitionen für die „erbrachten vergleichbaren Leistungen“:
Definition 1
Erstellung eines Energiekonzepts für eine Liegenschaft mit mindestens drei Gebäuden mit folgenden Merkmalen:
- mindestens ein Gebäude mit vier Vollgeschossen
- Optimierung der Gebäudehülle
- Einbeziehung der Wärmeversorgungsanlagen, der lufttechnischen Anlagen, der Kälteanlagen und
der elektrotechnischen Anlagen
- Einbeziehung regenerativer Energien für mindestens zwei der nachfolgend benannten Bereiche:
a) Kühlung,
b) Wärmeversorgung und
c) Stromgewinnung
- Betrachtung der CO2-Bilanz
- mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen nach VDI 2067
- und einer Nutzungsfläche von mindestens 6.000 m² NUF.
-
oder
-
Definition 2
Erstellung eines Energiekonzepts für eine Liegenschaft mit mindestens zwei Gebäuden mit folgenden Merkmalen:
- mindestens ein Gebäude mit drei Vollgeschossen
- Optimierung der Gebäudehülle
- Einbeziehung der Wärmeversorgungsanlagen und der elektrotechnischen Anlagen
- Einbeziehung regenerativer Energien für mindestens zwei der nachfolgend benannten Bereiche:
a) Kühlung,
b) Wärmeversorgung und
c) Stromgewinnung
- mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- und einer Nutzungsfläche von mindestens 2.000 m² NUF.
-
oder
-
Definition 3 – Mindestdefinition
Erstellung eines Energiekonzepts für eine Liegenschaft mit mindestens einem Gebäude mit folgenden Merkmalen:
- mindestens ein Gebäude mit zwei Vollgeschossen
- Einbeziehung der Wärmeversorgungsanlage und der elektrotechnischen Anlagen
- mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- und einer Nutzungsfläche von mindestens 500 m² NUF.
-
Bewertung: die erbrachte vergleichbare Leistung entspricht keiner Definition = Ausschluss;
die erbrachte vergleichbare Leistung entspricht Definition 3 = 1 Punkt;
die erbrachte vergleichbare Leistung entspricht Definition 2 = 2 Punkte;
die erbrachte vergleichbare Leistung entspricht Definition 1 = 3 Punkte;
Wichtung: 60 %
Es wird eine Mindestanzahl von 3 Beschäftigten pro Jahr über drei Jahre gefordert.
Bewertung:
< 3 Beschäftigte = Ausschluss;
=/> 3 Beschäftigte = 1 Punkt;
=/> 5 Beschäftigte = 2 Punkte;
=/> 8 Beschäftigte = 3 Punkte;
Wichtung: 5 %
Es wird eine Mindestanzahl von 2 Fachkräften gefordert.
Bewertung:
< 2 Fachkräfte = Ausschluss;
=/> 2 Fachkräfte = 1 Punkt;
=/> 4 Fachkräfte = 2 Punkte;
=/> 5 Fachkräfte = 3 Punkte;
Wichtung: 5 %
Name, Vorname:
Berufserfahrung in Jahren:
Erwartet wird eine Mindestberufserfahrung von 10 (zehn) Jahren. Der Qualifikationsnachweis der Fachrichtung ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV i.V.m. § 75 Abs. 2 VgV als Anlage beizufügen. Die Gleichwertigkeit anderer Abschlüsse ist vom Bewerber nachzuweisen.
Bewertung:
< 10 Jahre = Ausschluss;
=/> 10 Jahre = 1 Punkt;
=/> 16 Jahre = 2 Punkte;
=/> 22 Jahre = 3 Punkte;
Wichtung: 10 %
Name, Vorname:
Berufserfahrung in Jahren:
Erwartet wird eine Berufserfahrung von 6 (sechs) Jahren. Der Qualifikationsnachweis der Fachrichtung ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV i.V.m. § 75 Abs. 2 VgV als Anlage beizufügen. Die Gleichwertigkeit anderer Abschlüsse ist vom Bewerber nachzuweisen.
Bewertung:
< 6 Jahre = 0 Punkte;
=/> 6 Jahre = 1 Punkt;
=/> 10 Jahre = 2 Punkte;
=/> 12 Jahre = 3 Punkte;
Wichtung: 8 %
entweder gibt es kein Qualitätsmanagement
oder
eine qualifizierte hausinterne Qualitätssicherung
oder
eine Fremdzertifizierung (z.B. nach ISO 9001)
Der Qualitätssicherungsnachweis für die Fremdzertifizierung (z.B. nach ISO 9001) durch eine qualifizierte Einrichtung ist als Anlage beizufügen. Für ein hausinternes Qualitätsmanagement ist die hausinterne Festlegung als Erklärung beizufügen.
Bewertung:
kein Qualitätsmanagement = 0 Punkte;
eine hausinterne Qualitätssicherung = 2 Punkte;
eine Fremdzertifizierung = 3 Punkte;
Wichtung: 7 %
(Zusammenarbeit / Dokumentation / Berichtswesen / Datenaustausch / Kommunikation mit dem AG und den Projektbeteiligten).
Wichtung: 20 %; Bewertung mit 0 bis 3 Punkten
Hinweis zur Bewertung der Qualitätskriterien:
Die Bewertung der Qualitätskriterien erfolgt durch die Vergabe von 0 bis 3 Punkten für die Unterkriterien. Durch Multiplikation der vergebenen Punkte
mit der angegebenen Wichtung der Unterkriterien ergibt sich gewichtete Punktzahl je Unterkriterium, die dann durch Addition der Wertungsergebnisse aus den Unterkriterien das Ergebnis (gewichtete Punktzahl) je Hauptkriterium bildet. Durch Summierung der Ergebnisse der Hauptkriterien wird die gewichtete Gesamtpunktzahl ermittelt.
Hinweise zum Punktesystem für alle Qualitätskriterien:
0 Punkte: keine oder ungenügende Angaben - bedeutet: überwiegend fehlende oder falsche Angaben;
1 Punkt: zufriedenstellende Angaben - bedeutet: die Angaben beschreiben nicht alle erwarteten Aspekte;
2 Punkte: gute Angaben - bedeutet: die Angaben beschreiben die erwarteten Aspekte vollständig;
3 Punkte: sehr gute Angaben - bedeutet: die Angaben beschreiben die erwarteten Aspekte vollständig und betrachten einzelne Aspekte über das Erwartete hinaus.
insbesondere die benannten Führungskräfte.
Wichtung: 10 %; Bewertung: 0 bis 3 Punkte
(zur Bewertung siehe Zuschlagskriterium 1.1.1 und Matrix Zuschlagskriterien)
Umfang des Konzeptes, Zeitschiene etc.)
Wichtung: 10 %; Bewertung: 0 bis 3 Punkte
(zur Bewertung siehe Zuschlagskriterium 1.1.1 und Matrix Zuschlagskriterien)
Wichtung: 10 %; Bewertung: 0 bis 3 Punkte
(zur Bewertung siehe Zuschlagskriterium 1.1.1 und Matrix Zuschlagskriterien)
(Diagramme, Funktionsschemata, Prinzipschaltbilder etc.)
Wichtung: 10 %; Bewertung: 0 bis 3 Punkte
(zur Bewertung siehe Zuschlagskriterium 1.1.1 und Matrix Zuschlagskriterien)
Wichtung: 10 %; Bewertung: 0 bis 3 Punkte
(zur Bewertung siehe Zuschlagskriterium 1.1.1 und Matrix Zuschlagskriterien)
Wichtung: 30 %; Bewertung mit 0,00 bis 3,00 Punkte
Hinweis zur Bewertung des Preiskriteriums: Die Grundlage zur Punkteberechnung beim Preiskriterium ist das
Nettogesamthonorar inkl. Nebenkosten, welches grundsätzlich mit zwei Nachkommastellen herangezogen wird. Das Angebot mit dem
wirtschaftlichsten Honorarangebot erhält die maximale Punktzahl von 3,00 Punkten. Die rechnerische Angebotssumme bzw. ein Angebot, das den
Betrag des Angebotes mit dem wirtschaftlichsten Honorar um das 1,5-fache oder mehr übersteigt, erhält 0,00 Punkte. Die Punktzahlen der
Honorarangebote, die dazwischen liegen, werden durch Interpolation ermittelt. Die so ermittelten Punkte werden auf zwei Stellen nach dem
Komma kaufmännisch gerundet. Durch Multiplikation der vergebenen Punkte mit der angegebenen Wichtungszahl ergibt sich das Wertungsergebnis für das Honorarangebot. Bei Punktegleichstand werden weitere Nachkommastellen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters herangezogen.
Nach fruchtlosem Ablauf der Nachforderungsfrist wird die Bewerbung nach den vorliegenden Unterlagen gewertet oder ggf. vom Verfahren ausgeschlossen.
Bewerber- und Bietergemeinschaften werden unter folgenden Bedingungen zugelassen:
Mit den Bewerbungsunterlagen ist eine von allen Mitgliedern der Bewerber-und Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung mit folgendem Inhalt
abzugeben:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach §§ 705 ff BGB;
- die Nennung eines für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder der ARGE gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
- Erklärung, dass im Falle der Beauftragung die ARGE bis zur Abwicklung des
Auftrages aufrechterhalten bleibt;
- gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Bewerber- und Bietergemeinschaft hinaus.
- Angaben der Bewerber- und Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft jeweils in einem eigenen
Bewerbungsbogen zu erbringen.
- Die Nachweise sind von jedem Mitglied der Bewerber- und Bietergemeinschaft zu erbringen.
Für den Fall der Nichtabhilfe einer Rüge kann innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der entsprechenden Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen
werden kann, beantragt werden, ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten.
Der Antrag ist zu richten an die Vergabekammer beim Thüringer
Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
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