Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Straße, Hausnummer: Rochusstraße 8-10
Postleitzahl (PLZ): 53123
Ort: Bonn
Internet-Adresse: https://www.bmfsfj.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
BMFSFJ_2025_011
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
14.05.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.07.2025
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=765703
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=765703
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Name: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben - Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ
Straße, Hausnummer: An den Gelenkbogenhallen 2-6
Postleitzahl (PLZ): 50679
Ort: Köln
Internet-Adresse: https://www.bafza.de
d)
Anforderungsfrist
14.05.2025 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (nachfolgend BMFSFJ genannt) und die nachgeordnete Behörde, Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (nachfolgend BzKJ genannt) haben sich zur Aufgabe gemacht, in ihrer Liegenschaft in Bonn (Rochusstraße 8-10) das Umweltmanagementsystem "EMAS" in 2025 einzuführen.
Das BMFSFJ und die BzKJ treten als Auftraggeberinnengemeinschaft auf und vergeben den Auftrag gemeinsam.
Gegenstand dieses Vertrages ist die
- Begutachtung (BMFSFJ in Bonn und BzKJ 2025; BMFSFJ in Berlin [Glinkastraße & Mauerstraße] in 2026) der ersten Umweltprüfung, des Umweltmanagementsystem, das Verfahren für die Umweltbetriebsprüfung und seine Umsetzung sowie die Validierung der Umwelterklärung. Die Prüfung des Umweltmanagementsystems erfolgt gemäß den Leitlinien des Umweltgutachterausschusses zu den Aufgaben des Umweltgutachters nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS):
o Phase 1: Vorbereitung (Vorprüfung, schriftliche Vereinbarung, Abstimmung, Begutachtungsprogramm)
o Phase 2: Durchführung (Einsicht in Unterlagen/Vor-Ort-Begehung/Validierung von Umweltinformationen)
o Phase 3: Abschluss (Ausarbeitung eines Berichtes für die Organisation, Erklärung der Umweltgutachterin/des Umweltgutachters zu den Begutachtungs- und Validierungstätigkeiten) (Erstregistrierung)
- Um Synergieeffekte zu erzielen, sollen die Vor-Ort-Prüfungen jeweils für Bonn (schließt BMFSFJ und BzKJ ein) und Berlin (Mauerstraße und Glinkastraße) möglichst an zusammenhängenden Tagen durchgeführt werden.
- Re-Validierung des BMFSFJ in Bonn in 2026 bei Zertifizierung der Berliner Standorte des BMFSFJ sowie die Zusammenführung beider Standorte in eine Umwelterklärung (ohne die BzKJ).
- Im Rahmen der Zertifizierung nach EMAS ist gleichzeitig ein Konformitätsnachweis nach ISO 14001 für die zu zertifizierenden Standorte auszustellen.
- Bei der Geschäftsbereichsbehörde BzKJ ist zu prüfen, ob die Ausnahmeregelungen gem. Art. 2 Abs.28 VO (EG) 1221/2009) für kleine Organisationen Anwendungen erlangen.
- Optional: Re-Validierung des BMFSFJ in 2029 (Standorte Bonn und Berlin) sowie der BzKJ
o Eine einmalige Erweiterung des Dreijahresintervall für die Re-Validierung der BzKJ auf vier Jahre ist zu prüfen und umzusetzen, sofern die Ausnahmeregelungen für kleine Organisationen Anwendungen erlangen. Liegen die Bedingungen nicht vor, übermittelt die/der Umweltgutachterin/der Umweltgutachter eine ausführliche Begründung gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG)
1221/2009.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen
Das BMFSFJ und die BzKJ treten als Auftraggeberinnengemeinschaft auf und vergeben den Auftrag gemeinsam.
Gegenstand dieses Vertrages ist die
- Begutachtung (BMFSFJ in Bonn und BzKJ 2025; BMFSFJ in Berlin [Glinkastraße & Mauerstraße] in 2026) der ersten Umweltprüfung, des Umweltmanagementsystem, das Verfahren für die Umweltbetriebsprüfung und seine Umsetzung sowie die Validierung der Umwelterklärung. Die Prüfung des Umweltmanagementsystems erfolgt gemäß den Leitlinien des Umweltgutachterausschusses zu den Aufgaben des Umweltgutachters nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS):
o Phase 1: Vorbereitung (Vorprüfung, schriftliche Vereinbarung, Abstimmung, Begutachtungsprogramm)
o Phase 2: Durchführung (Einsicht in Unterlagen/Vor-Ort-Begehung/Validierung von Umweltinformationen)
o Phase 3: Abschluss (Ausarbeitung eines Berichtes für die Organisation, Erklärung der Umweltgutachterin/des Umweltgutachters zu den Begutachtungs- und Validierungstätigkeiten) (Erstregistrierung)
- Um Synergieeffekte zu erzielen, sollen die Vor-Ort-Prüfungen jeweils für Bonn (schließt BMFSFJ und BzKJ ein) und Berlin (Mauerstraße und Glinkastraße) möglichst an zusammenhängenden Tagen durchgeführt werden.
- Re-Validierung des BMFSFJ in Bonn in 2026 bei Zertifizierung der Berliner Standorte des BMFSFJ sowie die Zusammenführung beider Standorte in eine Umwelterklärung (ohne die BzKJ).
- Im Rahmen der Zertifizierung nach EMAS ist gleichzeitig ein Konformitätsnachweis nach ISO 14001 für die zu zertifizierenden Standorte auszustellen.
- Bei der Geschäftsbereichsbehörde BzKJ ist zu prüfen, ob die Ausnahmeregelungen gem. Art. 2 Abs.28 VO (EG) 1221/2009) für kleine Organisationen Anwendungen erlangen.
- Optional: Re-Validierung des BMFSFJ in 2029 (Standorte Bonn und Berlin) sowie der BzKJ
o Eine einmalige Erweiterung des Dreijahresintervall für die Re-Validierung der BzKJ auf vier Jahre ist zu prüfen und umzusetzen, sofern die Ausnahmeregelungen für kleine Organisationen Anwendungen erlangen. Liegen die Bedingungen nicht vor, übermittelt die/der Umweltgutachterin/der Umweltgutachter eine ausführliche Begründung gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG)
1221/2009.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen
c)
Ort der Leistungserbringung
Bonn, Berlin
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Zum Nachweis der Eignung sind folgende Unterlagen dem Angebot beizufügen:
Der öffentliche Auftraggeber behält sich gem. § 41 Abs. 2 S. 2 UVgO vor, dass keine Unterlagen nachgefordert werden. Fehlende Unterlagen können daher zum Ausschluss führen.
a. Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution/der sich bewerbenden Person
b. Nennung der verantwortlichen Person(en) (bezogen auf das Unternehmen/die Institution)
c. Eigenerklärungen nach § 31 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB analog. Der Bieter/ Die Bieterin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu sind mit dem Angebot ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen vorzulegen, die u.a. beinhalten, dass der Bieter/ die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_31“ ist hierfür zu nutzen.
d. Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Vo-raussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
e. Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
f. Erklärung zu Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmern (falls zutreffend)
g. Erklärung zur Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
h. Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
i. Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz
j. Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
k. Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
l. Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
m. Zusicherung, dass eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) durchgeführt wird.
n. Bestätigung, dass schriftliche Ausfertigungen auf Recyclingpapier prioritär mit blauem Engel oder EU-Ecolabel bzw. Papier, welches mind. den Standards der FSC- oder PEFC-Zertifizierung entspricht, erfolgen. In jedem Fall ist auf Frischfaserpapier zu verzichten.
o. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 33 Abs. 1 S. 1 1. HS UVgO ist die Zulassung als Umweltgutachter/Umweltgutachterin / Umweltgutachter-organisation gemäß Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 für den in der Leistungskategorie angegebenen NACE Code 84.1, bspw. gemäß § 9 Umweltauditgesetz (UAG) oder § 10 Umweltauditgesetz (UAG), dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber legt Wert auf eine qualitative hohe Erfüllung der Aufgabe. Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Eignung“ genannten Kriterien. Für die Einreichung der geforderten Unterlagen ist die Anlage „Vordruck Eignungsnachweise“ zu verwenden.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Zum Nachweis der Eignung sind folgende Unterlagen dem Angebot beizufügen:
Der öffentliche Auftraggeber behält sich gem. § 41 Abs. 2 S. 2 UVgO vor, dass keine Unterlagen nachgefordert werden. Fehlende Unterlagen können daher zum Ausschluss führen.
a. Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution/der sich bewerbenden Person
b. Nennung der verantwortlichen Person(en) (bezogen auf das Unternehmen/die Institution)
c. Eigenerklärungen nach § 31 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB analog. Der Bieter/ Die Bieterin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu sind mit dem Angebot ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen vorzulegen, die u.a. beinhalten, dass der Bieter/ die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_31“ ist hierfür zu nutzen.
d. Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Vo-raussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
e. Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
f. Erklärung zu Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmern (falls zutreffend)
g. Erklärung zur Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
h. Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
i. Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz
j. Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
k. Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
l. Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
m. Zusicherung, dass eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) durchgeführt wird.
n. Bestätigung, dass schriftliche Ausfertigungen auf Recyclingpapier prioritär mit blauem Engel oder EU-Ecolabel bzw. Papier, welches mind. den Standards der FSC- oder PEFC-Zertifizierung entspricht, erfolgen. In jedem Fall ist auf Frischfaserpapier zu verzichten.
o. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 33 Abs. 1 S. 1 1. HS UVgO ist die Zulassung als Umweltgutachter/Umweltgutachterin / Umweltgutachter-organisation gemäß Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 für den in der Leistungskategorie angegebenen NACE Code 84.1, bspw. gemäß § 9 Umweltauditgesetz (UAG) oder § 10 Umweltauditgesetz (UAG), dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber legt Wert auf eine qualitative hohe Erfüllung der Aufgabe. Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Eignung“ genannten Kriterien. Für die Einreichung der geforderten Unterlagen ist die Anlage „Vordruck Eignungsnachweise“ zu verwenden.
12.
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird gemäß § 43 Abs. 1 UVgO auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Der niedrigste Angebotspreis ist nicht entscheidend.
Für die Angebotswertung im Hinblick auf die Erteilung des Zuschlags erfolgt die Wertung anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Wirtschaftlichkeit“ aufgeführten Zuschlagskriterien und ihrer jeweiligen Gewichtung.
Der niedrigste Angebotspreis ist nicht entscheidend.
Für die Angebotswertung im Hinblick auf die Erteilung des Zuschlags erfolgt die Wertung anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Wirtschaftlichkeit“ aufgeführten Zuschlagskriterien und ihrer jeweiligen Gewichtung.
14.
Sonstige Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt 4. a) genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 07.05.2025 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für das Angebot möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 46 UVgO.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt 4. a) genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 07.05.2025 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für das Angebot möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 46 UVgO.
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