Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
Fontainengraben 150
53123 Bonn
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Auf der Hardthöhe muss der Fußbodenbelag in den unten angegebenen Objekten instandgesetzt werden. Die Gesamtleistung beinhaltet den Ausbau und die Entsorgung des Altbelags, Reparaturen des Untergrundes sowie den Einbau des neuen Bodenbelags. Erforderlicher neuer Bodenbelag muss dem Teppichboden der in unmittelbarer Nähe liegenden Nachbarbüros entsprechen.
Objekte und Leistungen:
Gebäude 16: Raum 116 - Erforderlicher Bodenbelag äquivalent zum Nachbarbüro.
Gebäude 20: Flur EG - Erforderlicher Bodenbelag äquivalent zum Flur 1. OG.
Gebäude 650: Treppenhaus - Erforderlicher Bodenbelag für ca. 15 Treppenstufen.
Gebäude 550: Raum 4209 - Erforderlicher Bodenbelag äquivalent zu noch vorhandenem Bodenbelag.
Gebäude 906: 1.OG, H-WC - Erforderlicher Fußbodenbelag wäre "Linolium Grau" äquivalent zu noch
vorhandenem Bodenbelag.
Gebäude 921: Erforderlicher Fußbodenbelag "Vinylboden Holzoptik" äquivalent zu Bodenbelägen im Gebäude 900.
Gebäude 905: Räume 101, 120, 121, 122, 123 - Erforderlicher Fußbodenbelag "Vinylboden Holzoptik" äquivalent zu Bodenbelägen im Gebäude 905.
Gebäude 900: Räume 102, 103, 107, 123, 125, 126, 1106, 1121, 1122 - Erforderlicher Fußbodenbelag "Vinylboden Holzoptik" äquivalent zu Bodenbelägen im Gebäude 905.
Bei der Durchführung der Arbeiten sind die derzeit gültigen Regeln der Technik, Normen, Gesetze und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
Ansprechpartner:
Herr Lukas Reckert,
Tel.: 0228 5504 8423,
Mobil.: 0173 8870689,
E-Mail.: bwdlzbonntgmmberbonn1@bundeswehr.org
Erfüllungsort: Hardthöhe
Fontainengraben 150
53123 Bonn
Eine Terminabsprache für Angebotserteilung ist zwingend erforderlich. Nach Eingang der Beauftragung ist unverzüglich, jedoch spätestens nach einer Woche Kontakt mit dem Ansprechpartner per Mail zwecks Terminabsprache aufzunehmen.
g)
Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
s)
Öffnung der Angebote
t)
Geforderte Sicherheiten
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Bundeskanzlerpl. 1
53113 Bonn
Versionsverlauf
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