Ausschreibungsdetails
und Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG). In diesem Rahmen obliegt es der Beteiligungsverwaltung des BMUV, die für die Anstellung von Geschäftsführungspersonal zuständigen Organe der Gesellschaften bei der Administration dieser Personalangelegenheiten zu
unterstützen.
Es ist beabsichtigt, unterstützende Personaldienstleistungen zu vergeben, die die Beteiligungsverwaltung des BMUV und die Gesellschaften im Zuständigkeitsbereich des BMUV bei der Suche und Auswahl von Geschäftsführungspersonal sowie der Begleitung der damit einhergehenden Findungsprozesse, bei der Gestaltung und Durchführung von Beurteilungsmaßnahmen, bei der Weiterentwicklung von Vergütungsstrukturen sowie in strategischen und konzeptionellen Fragestellungen in der Personalarbeit unterstützen.
Zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes wird für die Auftragsvergabe eine Rahmenvereinbarung gewählt.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576
Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Für die gesamte Laufzeit des Vertrages ist eine Projektleitung als ständige Ansprechperson und eine Vertretung zu benennen.
Vorbesprechungen gehören zur vertraglich geschuldeten Leistung der auftragnehmenden Person. Die Vorlage der Ergebnisse erfolgt grundsätzlich elektronisch in Textform und ggf. mit anschließender Besprechung innerhalb jeweils vorab vereinbarter Fristen. Sollte die Vorlage
nicht innerhalb dieser Frist lieferbar sein, so ist dies der Beteiligungsverwaltung des BMUV unverzüglich unter Bekanntgabe der Gründe mitzuteilen und der genaue Zeitpunkt der Nachlieferung anzugeben.
Von der auftragnehmenden Person sind für die BMUV-Beteiligungsgesellschaften als Bedarfsträgerinnen (BT’in) (siehe Nr. 5.2 der Leistungsbeschreibung, Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen) bei Bedarf und nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung im Einzelnen folgende Unterstützungsleistungen zu erbringen:
3.1. Unterstützung bei der Suche und Auswahl von Geschäftsführungspersonal
Die auftragnehmende Person unterstützt die BT’in bei der Suche und Auswahl von für die jeweilige Position geeignetem Geschäftsführungspersonal und der damit einhergehenden Findungsprozesse.
Dies kann insbesondere folgende Bestandteile umfassen:
- Erstellung eines Positionsprofils
- Identifikation, Direktsuche und -ansprache sowie Kontaktaufnahme zu geeigneten Kandidat*innen oder Vorschlag auf Grundlage vorhandener Führungskräftepools oder Datenbanken;
- Öffentliche Stellenanzeigen in Online- und Printmedien
- Führen von Erstgesprächen und Vorauswahl gemäß Anforderungsprofil;
- Erstellung von Kandidat*innenportraits anhand von Interviews oder anderer eignungsdiagnostischer Verfahren und Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen der Vorausgewählten;
- Präsentation geeigneter Kandidat*innen beim ZO der BT`in sowie Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Vorstellungsgespräche (einschließlich Bereitstellung von Räumlichkeiten in Berlin für die Vorstellungsgespräche sowie Erstellung von Gesprächsleitfäden und Dokumentation der Gespräche).
Die Erstattung möglicher Reisekosten der Kandidat*innen erfolgt durch die auftragnehmende Person auf eigene Kosten.
3.2. Angemessenheitsprüfung gemäß PCGK
Die auftragnehmende Person führt eine Angemessenheitsprüfung gemäß jeweils aktuell gültigem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des Bundes von Geschäftsführungsvergütungen im Einzelfall für die BT’in durch, einschließlich der Durchführung einer Marktanalyse
sowie inklusive Auftaktbesprechung und Besprechung der Ergebnisse.
3.3. Unterstützung bei der (Weiter-)Entwicklung der Vergütungsstruktur
Die auftragnehmende Person unterstützt die BT’in bei der (Weiter-)Entwicklung der Vergütungsstruktur und der erfolgs- und leistungsorientierten Komponenten.
Dies kann regelmäßig umfassen:
- Einführung von Systemen leistungsorientierter Vergütung
- Zielvereinbarungen und Erfolgsprämien inkl. Entwurf eines Beschlussvorschlags mit Begründung für den Aufsichtsrat/ Gesellschafterversammlung
der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der auftragnehmenden Person abgegeben.
Gleiches gilt, wenn eine wirtschaftliche Verflechtung der/des AN mit einem Unternehmen be- oder entsteht.
Hierzu wird die Eigenerklärung zur Neutralität (Formular 03.11 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Bewertet wird:
1. Erfahrung mit/im Bereich der Vermittlung von Führungspersonal, insbesondere bei erfolgreicher Besetzung von Führungspositionen
2. Erfahrung mit/im Bereich der Angemessenheitsprüfung von Geschäftsführungsvergütungen
3. Erfahrung mit/im Bereich der Weiterentwicklung von Geschäftsführungs-Vergütungsstrukturen
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Inhalt vorzulegen:
Konzept zur Einführung variabler Vergütungsbestandteile für die Geschäftsführungsmitglieder einer Beteiligungsgesellschaft mit paritätisch mitbestimmtem Aufsichtsrat entsprechend den Vorgaben des Public Corporate Governance Kodex des Bundes (Fassung
2024) inklusive eines Zeitplans mit den erforderlichen Schritten (Regelung in den Anstellungsverträgen, Festlegung allgemeiner Vorgaben, konkreter Zielvereinbarungen etc.) und Darstellung etwaiger (rechtlicher) Risiken“).
Der Vordruck 03.04.1 "leistungsbezogene Unterlage" der Vergabeunterlagen dient als Hilfestellung. Es ist zulässig auch eigene Vordrucke zu verwenden.
Die Wertung der Qualität des Umsetzungskonzeptes erfolgt gemäß den Erläuterungen in Vordruck 03.04 "Übersicht Zuschlagskriterien".
Die zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 350 Punkte. Dies entspricht 50% der maximal zu erreichenden Punktzahl von 700
Punkten. Angebote, die die Mindestpunktzahl von 350 Punkten nicht erreichen, werden nicht berücksichtigt und scheiden aus dem Verfahren aus.
Vordruck 03.04 „Übersicht Zuschlagskriterien“ ausgewertet.
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5ac4455e-446b-434f-9478-cd044ce49706