Ausschreibungsdetails
Es sind insgesamt mindestens 60 Berater- bzw. Workshop-Tage durchzuführen, verteilt auf die Jahre 2025 und 2026. Optional können je nach Umfang der angefragten Beratungen von Jugendberufsagenturen bis zu 60 weitere Beratertage anfallen, für die externe Beratung benötigt wird.
- ein Insolvenzverfahren oder ein vergeleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 770 StGB9), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
- ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind.
(Ab einer Auftragssumme von 30.000 € wird der Auftraggeber für den/die Bieter/in, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern, § 19 Mindestlohngesetz).
- ich/wir meiner/unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind.
- ich/wir innerhalb der letzten zwei Jahre nicht wegen illegaler Beschäftigung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden bin/sind.
- mir/uns bekannt ist, dass eine falsche Auskunft den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben kann
- ich/wir nicht nach § 19 MiLoG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen wurde/n und/oder nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden bin/sind oder, falls dies geschehen ist, in der Anlage geeignete und vollständige Erklärungen/Nachweise zur Wiederherstellung meiner/unserer Zuverlässigkeit beifüge/n.
Es sind insgesamt mindestens 60 Berater- bzw. Workshop-Tage durchzuführen, verteilt auf die Jahre 2025 und 2026. Optional können je nach Umfang der angefragten Beratungen von Jugendberufsagenturen bis zu 60 weitere Beratertage anfallen, für die externe Beratung benötigt wird.
Zugelassen werden Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften (z. B. Institutionen/Organisationen oder Zusammenschlüsse mehrerer selbständiger Beraterinnen und Berater), bei denen mindestens 3 Beraterinnen und Berater die unten geschilderten Voraussetzungen erfüllen.
Anforderungen an den Bieter:
• Erfahrung des Bieters mit Konzeption und Durchführung vergleichbarer Beratungsprozesse (z. B. neben Beratungen von JBA auch Beratungen von Kommunen und Bildungsnetzwerken sowie Koordinator/-innen), nachzuweisen durch mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren.
• Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen, belegt durch mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren.
Anforderungen an die eingeplanten Beraterinnen und Berater:
• Erfahrung in der Durchführung/Moderation von Workshops zur Entwicklung von Strategien, Visionen und Zielen und/oder von Organisations- und Kommunikationsstrukturen, belegt durch mindestens 3 Referenzen aus den vergangenen 3 Jahren.
• Erfahrung in der Beratung von Institutionen, idealerweise solchen, die mit jungen Menschen bzw. am Übergang Schule – Beruf arbeiten, belegt durch mindestens 3 Referenzen aus den vergangenen 3 Jahren.
• Methodenkompetenzen im Bereich Beratung und Coaching (z. B. systemische Beratung, gemeinsame Fallbetrachtung, kollegiale Fallberatung, Design Thinking, Customer Journey, o. ä. – bitte erläutern) belegt durch entsprechende Qualifizierungsnachweise in mindestens einer Methode und praktische Erfahrung, min. 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren.
• Einschlägiges Wissen zu den Handlungsfeldern am Übergang Schule – Beruf, Berufsbildung und/oder Jugendberufsberufsagenturen, belegt durch 3 Referenzen, wie z.B. Vorträge oder Publikationen zu den Themen in den letzten 3 Jahren.
Die Nachweise der Eignung des Bieters und des eingesetzten Personals erfolgen über die Anlage „Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit“.
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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