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Ausschreibungsdetails

Los 4 - Holzbauarbeiten Fachwerk / Holzzierrat

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08.04.2025 (letzte Änderung am 14.04.2025)

29.04.2025 08:00

B.SCHL_4_2025_Los 4

Thüringen: Handwerkskammer Erfurt

14.04.2025 16:52

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name: Handwerkskammer Erfurt
Straße, Hausnummer: Fischmarkt 13
Postleitzahl (PLZ): 99084
Ort: Erfurt
Telefon: +49 361 67070
Internet-Adresse: www.hwk-erfurt.de

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: B.SCHL_4_2025_Los 4

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

Barockschloss der HWK, Fischmarkt 13/Waagegasse, 99084 Erfurt

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Angaben zur Ausführung:
Vorhandenes Schadensbild
-der linke Flügel neigt sich stark zum Nachbargebäude
-der Mittelbau neigt sich ebenfalls zu dem linken Flügel
-zwischen den Seitenflügeln und dem Mittelbau existiert keine Verbindung
Fassade
Die Fassade besteht aus einem Holzfachwerk und Gefachen aus Lehm/Lehmstaken, wobei es bereits in vergangener Zeit zum Austausch mit Ziegelmaterial kam.
Das Holzfachwerk und die Gefache sind ganzflächig verputzt. Der starklagige Putz an den Außenwandflächen liegt auf Putzträgern aus Holzspangeflecht auf, welches mit Metallklammern am Fachwerk befestigt wurde.
Dieser Putz wird im Vorfeld dieser Arbeiten bauseits entfernt.
Es gibt keine Bestandspläne, in denen das vollflächig verputzte Fachwerk ersichtlich wird. Eine Annahme der Fachwerkständer/-Riegel/-Streben durch den Architekten ist diesen Unterlagen beigefügt und dient als Grundlage der Positionsplanung und Mengenangaben.
Zierrat, Türbekleidungen, Pilaster, Eckrustizierungen
Die Holzbekleidungen bestehen zu einem hohen Anteil aus bauzeitlicher Substanz. Um diese Substanz zu erhalten, sollten diese möglichst am Objekt erhalten bleiben und vom Gerüst aus bearbeitet werden.
Vorgehensweise Ausführung
Entfernen der beschädigten Holzquerschnitte durch Aussägen der geschädigten Querschnitte. Entfernung von alten Holzresten in den Verbindungen und passgenauer Zuschnitt der neuen Holzquerschnitte und Montage incl. korrekter Auflagerung auf den vorgesehenen Bauteilen. Alle vorhandenen Anschlüsse müssen wieder hergestellt werden.
Die Sicherung der neuen Holzquerschnitte, zur ausreichenden Kraftübertragung, sind über die vorgefundenen zimmermannsmäßigen Verbindungen, wie sie in der usrpünglichen Ausführungsvariante ausgebildet waren, wiederherzustellen. Änderungen in der Ausführung sind mit der Bauüberwachung zuvor abzusprechen.
folgende Bauteile sind zu ersetzen bzw. auszutauschen:
* geschädigte Ständer-Teilstücke im Fußpunkt zur Holzschwelle in der Außenfassade
* geschädigte Ständer-Teilstücke im Knotenpunkt der Ständer/Brüstungsriegel
* geschädigte Ständer-Teilstücke im Bereich der Verkronungen
* geschädigte Brüstungsriegel unter den Fenstern
* geschädigte Ständer-Teilstücke im Fußpunkt zur Holzschwelle in den Innenwänden des Saales
Die entsprechenden Bauteile sind in der beigelegten statischen Betrachtung berechnet bzw. in der integrierten Fotodokumentation einzeln aufgeführt und müssen suksessive erneuert bzw. ausgetauscht werden. Alle in der Statik aufgeführten Positionen sind zu bearbeiten und sind ggf. in der Ausschreibung Bestandteil der Grundpositionen Holzlieferung und Abbund.

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung
21.07.2025
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
04.11.2025

j)
Nebenangebote

nicht zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen.

gem. § 16a VOB/A
- 213 Angebotsschreiben
- Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm auch als GAEB
- 124 Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (124) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
- 233 Nachunternehmerleistungen
- 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
- Formblatt „Eigenerklärung kommunale u. sonstige Auftraggeber“ gem. ThürVgG
- Datenschutzrechtliche Einwilligung
- Nachweis einer akt. branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice bzw. separates Schreiben der Versicherung mit Angabe der Deckungssummen, Laufzeit und Gültigkeit
- 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient
- Referenzliste Erfahrungen im denkmalgeschützten Bestand
Sofern Sie Zugriff auf Gutachten benötigen sollten, können Sie auf diese zugreifen, unter: https://cloud.hwk-erfurt.de/index.php/s/3ADG6psiA8B6bJn Senden Sie bitte vorab dazu die bestätigte Vertraulichkeitserklärung -Anlage 025- über die e-Vergabeplattform. Anschließend können Sie das Zugriffspasswort erhalten.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
29.04.2025 - 08:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
06.06.2025

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen

s)
Öffnung der Angebote

29.04.2025 - 08:30 Uhr
Ort der Eröffnung
Handwerkskammer Erfurt, Fischmarkt 13, 99084 Erfurt
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Keine Bieter zugelassen

t)
Geforderte Sicherheiten

siehe Pkt. 18 „WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN“

u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

siehe Pkt. 15 - 17 „WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN“

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
- Nachweis einer akt. branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung [DECKUNGSSUMME] durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice bzw. separates Schreiben der Versicherung mit Angabe der Deckungssummen, Laufzeit und Gültigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Zusätzlich ist in diesem Fall eine Kopie der Versicherungspolice bzw. separates Schreiben der Versicherung mit Angabe der Deckungssumme, Laufzeit und Gültigkeit vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
folgende Erfahrungen zur Bestätigung der fachlichen Eignung nachzuweisen:
- 3 vergleichbare Projekte im denkmalgeschützten Bestand
- Sanierung von historischen Fachwerk-Konstruktionen
- Anwendung traditioneller Holzbauverbindungen
- Ausführung innerhalb der letzten 5 Jahre
Nach folgendem Muster:
Maßnahme:
Bezeichnung inkl. Anschrift:
Bauherr:
Ausführungszeitraum:
Auftragssumme:
Baujahr Objekt:
Objekt steht unter Denkmalschutz:
Beteiligung Denkmalbehörde:
Referenzgeber (inkl. Kontaktdaten):
Durchschnittliche Anzahl der in der Maßnahme tätigen Mitarbeiter aus dem eigenen Betrieb:
Art der ausgeführten Leistung:
stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen, stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen einschließlich der denkmalpflegerischen Besonderheiten:

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 14 ThürVgG)
1. Nachprüfungsmöglichkeit
Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB, erreicht oder übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wert-grenzen [150.000 EUR (netto) bei Bauleistungen und 50.000 EUR (netto) bei Leistungen und Lieferungen]. Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
2. Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bestimmten Form. Spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die unterlegenen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine mindestens sieben Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung vorzubringen ist.
3. Nachprüfungsverfahren
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber zu beanstanden, indem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist in Textform elektronisch über die Vergabeplattform im Vergabeverfahren zu senden.
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der
Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde.


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