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Ausschreibungsdetails

Hausmeister- und Reinigungsdienstleistungen für die Gemeinschaftsunterkünfte und Einzelwohneinheiten in Weißenfels

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03.04.2025

29.04.2025 10:00

T-33 / 03 / 2025 (L)

Sachsen-Anhalt: Burgenlandkreis

10.04.2025 09:36

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Burgenlandkreis
Straße, Hausnummer: Schönburger Straße 41
Postleitzahl (PLZ): 06618
Ort: Naumburg

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

T-33 / 03 / 2025 (L)

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

29.04.2025 - 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

14.07.2025

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=763388

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

29.04.2025 - 10:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Hausmeister- und Reinigungsdienstleistungen

b)
CPV-Codes

Reinigungsdienste (90910000-9)


Hausmeisterdienste (98341140-8)

c)
Ort der Leistungserbringung

Gemeinschaftsunterkünfte in 06667 Weißenfels
1. Zeitzer Straße 42
2. Zeitzer Straße 45, 47 und 49
3. Südring
sowie Einzelwohneinheiten im Stadtgebiet von Weißenfels

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Beginn: 01.08.2025
Ende: 31.07.2026
mit der Option der Verlängerung bis 31.07.2027

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Mit dem Angebot abzugeben
x Leistungsverzeichnis / Preisblatt - wird nicht nachgefordert Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes.
x Angebotsschreiben (Formblatt 633)
x Beiliegendes Formblatt 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei) alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung
x Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) - sofern erforderlich
x Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient) - sofern erforderlich
Bestbieterprinzip gem. § 8 TVergG LSA - Wird auf jeden Fall vom Bestbieter abgefordert, sofern noch nicht mit dem Angebot eingereicht.
x Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA)
x Beiliegende Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)
x Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder Bestätigung über die Eintragung in einem Berufsregister
x gültiger Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden und mit Ablaufdatum bzw. Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung eine solche Versicherung besteht.
x Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern zutreffend
x Beiliegendes Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung von allen Nachunternehmern (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei) - sofern zutreffend
x Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) von allen Nachunternehmern - sofern zutreffend
x rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, vom Bestbieter folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern:
x Referenznachweise:
Für die Beurteilung der Eignung sind (ggf. abweichend von den Vorgaben im Formblatt 124) mindestens drei Referenznachweise (in Form einer Liste ausreichend) über vergleichbare Leistungen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
1. Angabe des Empfängers der Leistung mit Ansprechpartner und Kontaktdaten
2. Art der ausgeführten Leistung
3. Angabe des Auftragswertes
4. Liefer- bzw. Erbringungszeitraum
maßgebender Zeitraum: Referenzen in den letzten drei Jahren
x Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (maximal 6 Monate alt)
x Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse (maximal 6 Monate alt)
x Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (maximal 6 Monate alt)
x Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (maximal 6 Monate alt)
x Kalkulation (Einzelpreisaufgliederung), sofern Aufklärungsbedarf besteht, z.B. gem. § 15 TVergG LSA
Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der die Nachunternehmen in der Liste PQ/ULV (mit Zugangscode) geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen abzufordern.
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.

12.
Zuschlagskriterien

Preis

14.
Sonstige Angaben

Aufgrund der Pflicht zur Mitteilung sachdienlicher Auskünfte an alle Bieter sind auftretende Fragen unverzüglich und spätestens bis zum 17.04.2025 beim Burgenlandkreis, Rechts- und Ordnungsamt / Zentrale Vergabestelle elektronisch (über die Plattform) zu stellen, damit allen Bietern ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 19 Abs. 4 Nr. 1 bis 4 TVergG LSA wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Werktage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 19 Abs. 4 Nr. 4 TVergG LSA).
Wir weisen darauf hin, dass die Einsicht in die veröffentlichten Informationen dem Bieter obliegt. Das bedeutet, dass durch die Bieter, welche beabsichtigen ein Angebot abzugeben, zu prüfen ist, ob durch die Vergabestelle neue Informationen, Antworten oder Bekanntmachungen veröffentlicht wurden sind. (siehe auch "Hinweise zu dieser Ausschreibung von der e-Vergabe-Plattform").


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