Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Straße, Hausnummer:Friedrich-Henkel-Weg 1-25
Postleitzahl (PLZ):44149
Ort:Dortmund
E-Mail: Vergabestelle@baua.bund.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
BAuA-öA-557027-De
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
29.04.2025 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
14.05.2025
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=763348
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=763348
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
29.04.2025 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin schreibt einen Rahmenvertrag für die Wartung von Kleinklima-Geräten am Standort Berlin aus.Hierbei handelt es sich um ca. 33 Kleinklima-Geräte in drei verschiedenen Gebäuden. Weitere Details siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 4).
c)
Ort der Leistungserbringung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Nöldnerstraße 40-42
10317 Berlin
Nöldnerstraße 40-42
10317 Berlin
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Folgende Nachweise müssen erbracht werden: (siehe Leistungsbeschreibung Anlage 4, Punkt 4)
Nachweis als zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach den Forderungen der DIN EN ISO 9001 (bzw. DIN EN ISO 9001:2000)
Zertifikat zur Bestellung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach BGV A2
Nachweis für die Fachbetriebseigenschaft nach § 19 I WHG (Wasserhaushalts gesetz)
Nachweis der Sachkunde nach Nr.: 2.6 der TRGS 519 für Instandsetzung und das Entfernen von Asbestprodukten (Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhal tungsarbeiten)
Nachweis der Sachkunde für die Prüfung von Absperrvorrichtungen in kältetechnischen Anlagen
Gemäß §12 Absatz (2) der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden AVBEltV (Fassung vom 21. Juni 1979) dürfen derartige Anlagenteile außer durch das Elektrizitätsversorgungs unternehmen (hier Vattenfall Europe Berlin AG & Co. KG) nur durch einen, in ein Installateursverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens einge tragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach ande ren gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen, sowie nach den anerkann ten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden
Es handelt sich dabei um Ausschlusskriterien. Sobald einer der oben genannten Nachweise nicht vorliegt, erfolgt ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Nachweis als zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach den Forderungen der DIN EN ISO 9001 (bzw. DIN EN ISO 9001:2000)
Zertifikat zur Bestellung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach BGV A2
Nachweis für die Fachbetriebseigenschaft nach § 19 I WHG (Wasserhaushalts gesetz)
Nachweis der Sachkunde nach Nr.: 2.6 der TRGS 519 für Instandsetzung und das Entfernen von Asbestprodukten (Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhal tungsarbeiten)
Nachweis der Sachkunde für die Prüfung von Absperrvorrichtungen in kältetechnischen Anlagen
Gemäß §12 Absatz (2) der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden AVBEltV (Fassung vom 21. Juni 1979) dürfen derartige Anlagenteile außer durch das Elektrizitätsversorgungs unternehmen (hier Vattenfall Europe Berlin AG & Co. KG) nur durch einen, in ein Installateursverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens einge tragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach ande ren gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen, sowie nach den anerkann ten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden
Es handelt sich dabei um Ausschlusskriterien. Sobald einer der oben genannten Nachweise nicht vorliegt, erfolgt ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
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