Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Straße, Hausnummer:Von-der-Heydt-Str. 16-18
Postleitzahl (PLZ):10785
Ort:Berlin
E-Mail: ZVS@hv.spk-berlin.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
SPK-ZVS-25-00013-OeA-SBB
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
15.04.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.05.2025
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=762671
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=762671
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
15.04.2025 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Staatsbibliothek zu Berlin-Preußischer Kulturbesitz (SBB) plant für die Ergänzung und Abrundung des MultiSlavDict, des digitalen multilingualen historischen Wörterbuchs der slawischen Sprachen, die Erfassung weiterer urheberrechtsfreier Wörterbücher. Dazu sollen die Texte von weiteren Titeln zeichen- und schriftgenau erfasst und für die Verarbeitung in der SBB bereitgestellt werden.
b)
CPV-Codes
Datenbereitstellung (72319000-4)
Datenverarbeitung (72310000-1)
Datenaufbereitung (72312100-6)
Datenkonvertierung (72311100-9)
c)
Ort der Leistungserbringung
Berlin
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, Geforderte Deckungssummen:Personenschäden mindestens 1,5 Mio. Euro (pro Schadensfall) Sach-/ Vermögensschäden mindestens 0,250 Mio. Euro (pro Schadensfall)
über eine ausreichend leistungsfähige Infrastruk-tur (Rechenleistung und Mitarbeiter) verfügen, die eine Erfüllung des Auftrags in der vorgesehenen Zeit (36 Monate) ermöglicht
mind. 10 Mitarbeiter*innen mit der Qualifika-tion/Erfahrung mit der geforderten bzw. vergleich-baren Leistung beschäftigt
zwei Referenzen, die nach ihrer Art und ihrem Umfang mindestens mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, Geforderte Deckungssummen:Personenschäden mindestens 1,5 Mio. Euro (pro Schadensfall) Sach-/ Vermögensschäden mindestens 0,250 Mio. Euro (pro Schadensfall)
über eine ausreichend leistungsfähige Infrastruk-tur (Rechenleistung und Mitarbeiter) verfügen, die eine Erfüllung des Auftrags in der vorgesehenen Zeit (36 Monate) ermöglicht
mind. 10 Mitarbeiter*innen mit der Qualifika-tion/Erfahrung mit der geforderten bzw. vergleich-baren Leistung beschäftigt
zwei Referenzen, die nach ihrer Art und ihrem Umfang mindestens mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
12.
Zuschlagskriterien
Preis und Qualität
14.
Sonstige Angaben
A. Nur registrierte Nutzer der e-Vergabe, die die Teilnahme unter "meine e-Vergabe" aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.
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B. Die Vergabeunterlagen stehen den Teilnehmern am Vergabeverfahren elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.
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C. Soweit im Rahmen der Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.
Andere als die unter Punkt 1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden.
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D. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten.
---
E. Sämtliche Kommunikation (einschließlich Angebot) ist in deutscher Sprache zu führen.
---
F. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin/ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.
---
G. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden.
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H. Das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Frist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen oder Angaben nicht oder nicht vollständig enthalten, werden gem. § 42 Abs. 1 UVgO von der Wertung ausgeschlossen. Unterlagen werden nachgefordert. Nachforderungen richten sich nach den Regelungen gem. § 41 (2) bis (4) UVgO.
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I. Zur elektronischen Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des erklärenden an den vorgegebenen stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-Vergabe" beizufügen.
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J. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§42 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
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B. Die Vergabeunterlagen stehen den Teilnehmern am Vergabeverfahren elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.
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C. Soweit im Rahmen der Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.
Andere als die unter Punkt 1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden.
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D. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten.
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E. Sämtliche Kommunikation (einschließlich Angebot) ist in deutscher Sprache zu führen.
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F. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin/ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.
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G. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden.
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H. Das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Frist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen oder Angaben nicht oder nicht vollständig enthalten, werden gem. § 42 Abs. 1 UVgO von der Wertung ausgeschlossen. Unterlagen werden nachgefordert. Nachforderungen richten sich nach den Regelungen gem. § 41 (2) bis (4) UVgO.
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I. Zur elektronischen Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des erklärenden an den vorgegebenen stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-Vergabe" beizufügen.
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J. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§42 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
81e8faee-fe01-4900-a60b-450aff086898