Ausschreibungsdetails
Entsprechend UVPG sind die projektbedingten unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter nach §2 Abs. 1 UVPG zu
untersuchen. Das Ergebnis hat den Kriterien des § 16 UVPG für die Erstellung des
UVP-Berichtes zu genügen. Die Ausarbeitung stellt in ihrer Endfassung den UVPBericht
dar. Darüberhinaus sollen folgende Unterlagen erstellt werden: FFH-Verträglichkeit,
Artenschutz, WRRL sowie der LBP.
o UVP-Bericht
o Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
o FFH-Voruntersuchung/-Verträglichkeitsuntersuchung
o Fachbeitrag Artenschutz
o Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
vergebende Leistung hat der Bewerber durch die Eigenerklärung gemäß der
Eigenerklärung Eignung EU (Fomblatt 133/333bL/F) oder durch die EEE zu
erbringen. Das Formblatt 133/333b L/F "Eigenerklärung zur Eignung" ist
den zeitgleich zu dieser Bekanntachung veröffentlichten Unterlagen
beigefügt.
Im Weiteren wird sich auf die Eigenerklärung Eignung EU (Fomblatt 133
/333b L/F) bezogen. Die Regelungen sind entsprechend auch bei der
Nachweisführung duch die EEE zu beachten.
Erklärung nach §§123, 124 GWB und § 44 Abs.1 VgV: Erklärung gem.
Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 1, 4, 5.1, 5.2,13.
Die vorstehenden Erklärungen / Auskünfte sind vom Bewerber/ Bieter, bei
Bewerber-/ Bietergemeinschaft von jedem Mietglied und im Falle der
Eignungsleihe zusätzlich von den Unterauftragsnehmern für die jeweilie
Eignungsleihe
vergleichbaren Leistungen (Wichtung 50%)
Nachweis gem. Formblatt 133/333b-L/F.
Vergleichbare Leistungen werden wie folgt definiert: Erarbeitung von UVP-Berichten
und/ oder der zugehörigen Fachbeiträge wie FFHVerträglichkeitsstudie,
Fachbeitrag Artenschutz, Fachbeitrag WRRL sowie
Landschaftspflegerischer Begleitplan für wasserbauliche Maßnahmen.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: UVP für wasserbauliche
Maßnahmen an der Bundeswasserstraße Rhein im Bereich des Niederrheins
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: UVP für wasserbauliche
Maßnahmen an den großen Bundeswasserstraßen Elbe, Donau oder Weser
und den übrigen Rheinabschnitten
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: UVP für wasserbauliche
Maßnahmen an sonstigen Bundeswasserstraßen (freifließend oder
staugeregelt, ohne Kanäle)
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: UVP für wasserbauliche
Maßnahmen an sonstigen größeren Flüssen oder kanalisierten
Bundeswasserstraßen
1 Punkt, Kriterium (Mindesanfoderungen) noch erfüllt: UVP für
wasserbauliche Maßnahmen an sonstigen Gewässern
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Leistungen der
Umweltplanung ohne Gewässerbezug
b) Erklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV über das jährliche Mittel der mit
vergleichbaren Leistungen betrauten Beschäftigten und Führungskräften in
den letzten 3 Jahren (Wichtung 25%)
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Anzahl Beschäftigte/
Führungskräfte > 30
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Anzahl Beschäftigte/
Führungskräfte bis 30
3 Punkte, Kiterium durchschnittlich erfüllt: Anzahl Beschäftigte/
Führungskräfte bis 25
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Anzahl Beschäftigte/
Führungskräfte bis 20
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Anzahl
Beschäftigte/ Führungskräfte bis 15
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Anzahl
Beschäftigte/ Führungskräfte <10
Die Nachweise gem. Nr. 8 des Formblatts 133/333b-L/F über die berufliche
Befähigung des Bewerbers nach § 36 Abs. 3 Nr. 6 VgV werden nicht als
Eignungsnachweise abgefordert. Diese Nachweise finden bei den
Zuschlagskriterien Berücksichtigung. Deshalb darf keine Eintragung hierzu
in der Eigenerklärung Eignung (Formblatt 133/333b-L/F) vorgenommen
werden.
c) Angaben zur Bepunktung der Eignungskriterien:
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Eignungskriterien
werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 5 bewertet. Dabei werden die
Punkte nach folgender Systematik vergeben:
5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt
4 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt
3 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt
2 Punkte: Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt
1 Punkt: Kriterium noch erfüllt
0 Punkte: Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
zu a) Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Ein Bewerber, der
nicht mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen benennt und
vorlegt, erhält 0 Punkte bei diesem Eignungskriterium und wird
ausgeschlossen.
Die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen vergleichbaren und damit
wertbaren Referenzen weden bei jedem Bewerber addiert und es wird dann
der Mittelwert mit zwei Nachkommastellen berechnet und mit der Wichtung
für das Eignungskriterium multipliziert.
Zu b) Jährliches Mittel der mit vergleichbaren Leistungen betrauten
Beschäftigten und Führungskräften in den letzten 3 Jahren. Die erreichte
Punktzahl für das Kriterium muss abschließend mindestens mit einem Punkt
bewertet sein.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss.
vergebende Leistung hat der Bewerber durch die Eigenerklärung gemäß der
Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) oder durch die EEE
zu erbringenn. Das Formblatt 133/333b-L/F "Eigenerklärung zur Eignung"
ist den zeitgleich zu dieser Bekanntmachung veröffentlichten Unterlagen
beigefügt.
a) Erklärung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass eine
Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen wird oder dass im Auftragsfall
vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen
wird. Auch ist der Nachweis für die Maximierung der Ersatzleistung zu
bringen. Erklärung gem. Formblatt 133/333-b-L/F in Ziffer 6.
b) Angaben zur Bepunktung der Eignungskriterien:
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Eignungskriterien
werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 5 bewertet. Dabei werden die
Punkte nach folgender Systematik vergeben:
5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt
4 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt
3 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt
2 Punkte: Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt
1 Punkt: Kriterium noch erfüllt
0 Punkte: Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt.
Ist eine der geforderten, bekannt gemachten Mindestanforderungen nicht
erfüllt (0 Punkte des Bewerbers), ist die Eignung nicht nachgewiesen und
der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/ zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert.
Erklärung nach § 46 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den Umsatz der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen (Wichtung
25%): Erklärung gem. Formblatt 133/333-b-L/F in Ziffer 7.2
Vergleichbare Dienstleistungen werden wie folgt definiert: Erarbeitung von
UVP-Berichten und/ oder der zugehöringen Fachbeiträge wie FFHVerträglichkeitsstudie,
Fachbeitrag Artenschutz, Fachbeitrag
Wasserrahmnerichtlinie (WRRL) sowie Landschaftspflegerischer
Begleitplan für wasserbauliche Maßnahmen.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer
Dienstleistungen > 1.000.000 €/a
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Gesamtumsatz
vergleichbarer Dienstleistungen bis 1.000.000 €/a
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer
Dienstleistungen bis 800.000 €/a
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Gesamtumsatz
vergleichbarer Dienstleistungen bis 600.000 €/a
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erflüllt: Gesamtumsatz
vergleichbarer Dienstleistungen bis 400.000 €/a
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Gesamtumsatz
vergleichbarer Dienstleistungen < 200.000€/a
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
zu a) Nachweis der Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung
(bei Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften muss der im Vertrag genannte
Versicherungsschutz der genannten Deckungssummen für jedes Mitglied
bestehen) mindestens 1.500.000 € für Personenschäden und mindestens
1.500.000 € für sonstige Schäden
zu b) Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit
vergleichbaren Leistungen
Die erreichte Punktzahl für das Kriterium muss abschließend mindestens mit
einem Punkt bewertet sein. Werden die Mindestanforderungen nicht efüllt,
erfolgt der Ausschluss.
Zu beachten sind die Regelungen in den Vergabeunterlagen (siehe Formblatt 313-L "Zuschlagskriterien")
Zu beachten sind die Regelungen in den Vergabeunterlagen (siehe Formblatt 313-L "Zuschlagskriterien")
Zu beachten sind die Regelungen in den Vergabeunterlagen (siehe Formblatt 313-L "Zuschlagskriterien")
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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