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Ausschreibungsdetails

Straßenbeleuchtung Kapellendorfer Straße in Oberndorf

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26.03.2025

17.04.2025 13:15

ÖA 6700-9437-999-0125

Thüringen: Stadtverwaltung Apolda

27.03.2025 15:53

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name: Stadtverwaltung Apolda
Straße, Hausnummer: Markt 1
Postleitzahl (PLZ): 99510
Ort: Apolda
Telefon: +49 3644 650258
Telefax: +49 3644 650221
Internet-Adresse: www.apolda.de

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: ÖA 6700-9437-999-0125

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

Deutschland, 99510 Apolda OT Oberndorf, Kapellendorfer Straße

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

15 Mastleuchten mit Fundament
5 Leuchten an Auslegern an Bestandsmasten
340 m Leitungsgraben bis 1,00 m Tiefe
90 m Kabelschutzrohr
1 Errichtung eines Verteilers

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung
01.06.2025
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
30.08.2025

j)
Nebenangebote

zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
17.04.2025 - 13:15 Uhr
Ablauf der Bindefrist
23.05.2025

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen

t)
Geforderte Sicherheiten

siehe Vergabeunterlagen

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
liegt den Vergabeunterlagen bei
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
siehe Vergabeunterlagen

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprùn-Platz 4, 99423 Weimar, vergabekammer@tlvwa.thueringen.de/ nachpruefungsstelle@tlvwa.thueringen.de


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