Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
Straße, Hausnummer:Halberstädter Str. 8
Postleitzahl (PLZ):39112
Ort:Magdeburg
E-Mail: zbs@justiz.sachsen-anhalt.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
537 E -ZBS- M 13/2025
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
22.04.2025 - 23:59 Uhr
Ablauf der Bindefrist
11.06.2025
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=759907
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=759907
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
22.04.2025 - 23:59 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Abschlüsse von Dienstleistungsverträgen über die Durchführung der Gebäudeinnenreinigung (inkl. der Arbeitsplätze) und der Glas- und Fensterreinigung in dem Dienstgebäude des Amtsgerichts Bernburg, Liebknechtstraße 2, in 06406 Bernburg (Saale)
Der Leistungszeitraum beginnt nach erfolgtem Zuschlag ab dem 01.08.2025 und endet zum 31.07.2028. Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit je eines Jahres. Die Verträge verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt
a) bis zum 30.04.2028 für das Optionsjahr 2028/2029 und
b) bis zum 30.04.2029 für das Optionsjahr 2029/2030
die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Soweit nichts Anderes geregelt ist, enden die Verträge hiernach, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 31.07.2030.
Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses des Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung des AG bis spätestens zum 30.04.2030 interimsweise, längstens jedoch um ein weiteres Jahr, verlängert werden.
Die Probezeit beträgt sechs Monate. Während dieser Zeit kann der AG das Vertragsverhältnis ohne Benennung von Gründen mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Für den Fall, dass diese Vergabe nach Zuschlagserteilung angegriffen wird, steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu.
Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option kann eine längere Bindefrist gelten, wenn der zweit- oder drittplatzierte sich weiterhin an sein abgegebenes Angebot gebunden fühlt. Andernfalls ist der AG berechtigt, ein erneutes Angebot von dem zweit- oder drittplatzierten Bieter anzufordern.
Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann
Der Leistungszeitraum beginnt nach erfolgtem Zuschlag ab dem 01.08.2025 und endet zum 31.07.2028. Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit je eines Jahres. Die Verträge verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt
a) bis zum 30.04.2028 für das Optionsjahr 2028/2029 und
b) bis zum 30.04.2029 für das Optionsjahr 2029/2030
die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Soweit nichts Anderes geregelt ist, enden die Verträge hiernach, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 31.07.2030.
Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses des Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung des AG bis spätestens zum 30.04.2030 interimsweise, längstens jedoch um ein weiteres Jahr, verlängert werden.
Die Probezeit beträgt sechs Monate. Während dieser Zeit kann der AG das Vertragsverhältnis ohne Benennung von Gründen mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Für den Fall, dass diese Vergabe nach Zuschlagserteilung angegriffen wird, steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu.
Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option kann eine längere Bindefrist gelten, wenn der zweit- oder drittplatzierte sich weiterhin an sein abgegebenes Angebot gebunden fühlt. Andernfalls ist der AG berechtigt, ein erneutes Angebot von dem zweit- oder drittplatzierten Bieter anzufordern.
Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann
b)
CPV-Codes
Gebäudereinigung (90911200-8)
Fensterreinigung (90911300-9)
c)
Ort der Leistungserbringung
Amtsgericht Bernburg, Liebknechtstraße 2, 06406 Bernburg (Saale)
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Der Auftrag ist wie folgt in Lose aufgeteilt:
Fachlos 1 Unterhaltsreinigung inkl. der Arbeitsplätze sowie Sonderreinigungen
Fachlos 2 Glas- und Fensterreinigung
Das Angebot kann sich nur auf die Gesamtleistung erstrecken.
Fachlos 1 Unterhaltsreinigung inkl. der Arbeitsplätze sowie Sonderreinigungen
Fachlos 2 Glas- und Fensterreinigung
Das Angebot kann sich nur auf die Gesamtleistung erstrecken.
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
alle Lose
c)
Vergabe von Losen
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Das Angebot kann sich nur auf die Gesamtleistung erstrecken.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
(1) Bieterauskunft (vollständig ausgefüllt, einschließlich der darin geforderten Nachweise) mit folgenden Inhalten:
- Angaben zum (Einzel-)Unternehmen
- Eigenerklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB
- Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 und 2 GWB
- Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Angaben zu Umsätzen bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
- Eigenerklärung über die Beschäftigung ausreichend qualifizierten Personals
- Eigenerklärung über die Verfügung von notwendigen Materialien/Maschinen u. ä.
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre
- Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement
- Eigenerklärung zu mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe der Art des Referenzprojektes, des Ausführungsortes, der Jahresreinigungsfläche, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
- ggf. Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft
- ggf. Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz
- ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe
(2) Gewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung in Kopie oder Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 12 Monate (bezogen auf die Angebotsfrist) oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
(3) gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
(4) Bietergemeinschaftserklärung (sofern zutreffend)
(5) Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer_Eignungsleihe (sofern zutreffend)
- Angaben zum (Einzel-)Unternehmen
- Eigenerklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB
- Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 und 2 GWB
- Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Angaben zu Umsätzen bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
- Eigenerklärung über die Beschäftigung ausreichend qualifizierten Personals
- Eigenerklärung über die Verfügung von notwendigen Materialien/Maschinen u. ä.
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre
- Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement
- Eigenerklärung zu mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe der Art des Referenzprojektes, des Ausführungsortes, der Jahresreinigungsfläche, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
- ggf. Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft
- ggf. Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz
- ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe
(2) Gewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung in Kopie oder Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 12 Monate (bezogen auf die Angebotsfrist) oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
(3) gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
(4) Bietergemeinschaftserklärung (sofern zutreffend)
(5) Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer_Eignungsleihe (sofern zutreffend)
12.
Zuschlagskriterien
Die Bieter haben ihre Preise für die Leistung im Angebot vollständig auszuweisen.
Die Vergabestelle wird die Prüfung und Wertung der Angebote gemäß § 41 UVgO vornehmen.
Werden die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Leistungswerte überschritten, wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Wertung der Angebote erfolgt nach einem Punktesystem.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl.
Bei Punktegleichstand mehrerer Angebote behält sich die Vergabestelle eine Vergabe per Losentscheid vor.
Der Losentscheid erfolgt durch Ziehung von Loszetteln aus einem nicht einsehbaren Behälter. Die Ziehung wird von mindestens drei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin durchgeführt. Bewerber/Bieter sind nicht zugelassen.
Zur Vorbereitung der Ziehung werden von einem Vertreter des öffentlichen Auftraggebers Loszettel derselben Größe und derselben Art jeweils mit Namen der Teilnehmer des Losentscheids versehen, zweimal quer in der Mitte gefaltet, in den Losbehälter gelegt und durchmischt.
Die Ziehung des Siegerloses aus dem Losbehälter erfolgt anschließend durch einen anderen Vertreter des öffentlichen Auftraggebers, der während der Vorbereitung der Ziehung nicht zugegen war. Sowohl die Vorbereitung der Ziehung als auch deren Durchführung werden von mindestens einem weiteren Vertreter des öffentlichen Auftraggebers überwacht und dokumentiert.
1. Punktesystem Los 1
Für das Los 1 werden maximal 900 Wertungspunkte vergeben
600 Wertungspunkte (Angebotspreis)
+ 300 Wertungspunkte (Reinigungsstunden)
= 900 Wertungspunkte
1.1 Gewichtung und Wertung Angebotspreis
-Gewichtung-
a) Preis UHR (540 Punkte)
b) Grundreinigung und Neuversiegelung Linoleum-Fußböden (47 Punkte)
c) Grundreinigung und Polieren von Marmor-Fußböden (13 Punkte)
-Wertung-
Als Angebotspreis werden die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche für die Reinigungsleistungen sowie der Einheitspreise für die Zusatz- und Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis soll jeweils die Höchstpunktzahl erhalten. Für höhere Preise gibt es Punktabzüge, die prozentual der Preisdifferenz entsprechen.
Zur Erläuterung ein Beispiel anhand des Preises für die Unterhaltsreinigung:
Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (480 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 432 Punkte.
Die Punkte für die Preise unter b) bis d) werden ebenfalls wie oben berechnet.
Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau vergeben, wobei nach der sogenannten Kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird, d. h. ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3, oder 4, wird abgerundet, ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, wird aufgerundet.
1.2 Gewichtung und Wertung Leistungswert (LW)
-Gewichtung-
Leistungswert (LW) maximal 300 Punkte
-Wertung-
Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der Jahresreinigungsstunden laut Preisblatt gewertet.
Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl (300 Punkte). Für weniger Reinigungsstunden gibt es Punktabzüge, die prozentual der Stundendifferenz entsprechen.
Zur Erläuterung ein Beispiel: Liegt das Angebot mit den zweithöchsten Jahresreinigungsstunden 10% unter dem Angebot mit den meisten Jahresreinigungsstunden, erhält dieses Angebot 270 Punkte.
Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau vergeben, wobei nach der sogenannten Kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird, d. h. ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3, oder 4, wird abgerundet, ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, wird aufgerundet.
2. Punktesystem Los 2
Für das Los 2 werden maximal 100 Wertungspunkte (Angebotspreis) vergeben.
In die Wertung fließt die jährliche Angebotsendsumme ein. Im Übrigen erfolgt die Angebotswertung nach den Maßgaben in Ziff. 1.2 (Wertung) Auf die dortigen Ausführungen wird entsprechend verwiesen.
Die Vergabestelle wird die Prüfung und Wertung der Angebote gemäß § 41 UVgO vornehmen.
Werden die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Leistungswerte überschritten, wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Wertung der Angebote erfolgt nach einem Punktesystem.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl.
Bei Punktegleichstand mehrerer Angebote behält sich die Vergabestelle eine Vergabe per Losentscheid vor.
Der Losentscheid erfolgt durch Ziehung von Loszetteln aus einem nicht einsehbaren Behälter. Die Ziehung wird von mindestens drei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin durchgeführt. Bewerber/Bieter sind nicht zugelassen.
Zur Vorbereitung der Ziehung werden von einem Vertreter des öffentlichen Auftraggebers Loszettel derselben Größe und derselben Art jeweils mit Namen der Teilnehmer des Losentscheids versehen, zweimal quer in der Mitte gefaltet, in den Losbehälter gelegt und durchmischt.
Die Ziehung des Siegerloses aus dem Losbehälter erfolgt anschließend durch einen anderen Vertreter des öffentlichen Auftraggebers, der während der Vorbereitung der Ziehung nicht zugegen war. Sowohl die Vorbereitung der Ziehung als auch deren Durchführung werden von mindestens einem weiteren Vertreter des öffentlichen Auftraggebers überwacht und dokumentiert.
1. Punktesystem Los 1
Für das Los 1 werden maximal 900 Wertungspunkte vergeben
600 Wertungspunkte (Angebotspreis)
+ 300 Wertungspunkte (Reinigungsstunden)
= 900 Wertungspunkte
1.1 Gewichtung und Wertung Angebotspreis
-Gewichtung-
a) Preis UHR (540 Punkte)
b) Grundreinigung und Neuversiegelung Linoleum-Fußböden (47 Punkte)
c) Grundreinigung und Polieren von Marmor-Fußböden (13 Punkte)
-Wertung-
Als Angebotspreis werden die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche für die Reinigungsleistungen sowie der Einheitspreise für die Zusatz- und Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis soll jeweils die Höchstpunktzahl erhalten. Für höhere Preise gibt es Punktabzüge, die prozentual der Preisdifferenz entsprechen.
Zur Erläuterung ein Beispiel anhand des Preises für die Unterhaltsreinigung:
Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (480 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 432 Punkte.
Die Punkte für die Preise unter b) bis d) werden ebenfalls wie oben berechnet.
Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau vergeben, wobei nach der sogenannten Kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird, d. h. ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3, oder 4, wird abgerundet, ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, wird aufgerundet.
1.2 Gewichtung und Wertung Leistungswert (LW)
-Gewichtung-
Leistungswert (LW) maximal 300 Punkte
-Wertung-
Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der Jahresreinigungsstunden laut Preisblatt gewertet.
Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl (300 Punkte). Für weniger Reinigungsstunden gibt es Punktabzüge, die prozentual der Stundendifferenz entsprechen.
Zur Erläuterung ein Beispiel: Liegt das Angebot mit den zweithöchsten Jahresreinigungsstunden 10% unter dem Angebot mit den meisten Jahresreinigungsstunden, erhält dieses Angebot 270 Punkte.
Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau vergeben, wobei nach der sogenannten Kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird, d. h. ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3, oder 4, wird abgerundet, ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, wird aufgerundet.
2. Punktesystem Los 2
Für das Los 2 werden maximal 100 Wertungspunkte (Angebotspreis) vergeben.
In die Wertung fließt die jährliche Angebotsendsumme ein. Im Übrigen erfolgt die Angebotswertung nach den Maßgaben in Ziff. 1.2 (Wertung) Auf die dortigen Ausführungen wird entsprechend verwiesen.
14.
Sonstige Angaben
1. Auftraggeber im Rechtssine ist das Land Sachsen-Anhalt.
2. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
2. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
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