Ausschreibungsdetails
Los 2: Grauflächenreinigung und Winterdienst Deutsch-Historisches-Museum (Berlin-Mitte)
Los 3: Winterdienst Museum Berlin-Karlshorst
Los 4: Grauflächenreinigung und Winterdienst Umweltbundesamt (Berlin-Marienfelde)
Los 5: Grauflächenreinigung und Winterdienst Umweltbundesamt (Berlin-Dahlem)
WE 142001; Detlev-Rohwedder-Haus - Bundesministerium für Finanzen (BMF), Wilhelmstraße 97 in 10117 Berlin
WE 201855; Bundesrat, Leipziger Straße 2, 3, 4 in 10117 Berlin
WE 142003; Freifläche (Zuwegung zum Postblock), Wilhelmstraße 43a in 10117 Berlin
WE 142004; Öffentliche Gehwegfläche Leipziger Str. 12 in 10117 Berlin
WE 142005; Öffentliche Gehwegfläche Leipziger Str. 13 in 10117 Berlin
WE 142007; Postblock - Bundesministerium für Finanzen (BMF), Mauerstraße 75 in 10117 Berlin
WE 144333; Deutsches Historisches Museum, Unter den Linden 2 / Am Zeughaus 1-2 in 10117 Berlin
WE 144334; Deutsches Historisches Museum - Archivgebäude, Geschwister-Scholl-Str. 2-8 in 10117 Berlin
WE 145527; Museum Berlin-Karlshorst, Zwieseler Straße 4 in 10318 Berlin
WE 143647; Umweltbundesamt Berlin-Marienfelde, Schichauweg 58 in 12307 Berlin-Marienfelde
WE 143646; Umweltbundesamt Berlin-Dahlem, Corrensplatz 1 und Boetticherstraße 17 in 14195 Berlin-Dahlem
2) Etwaiger Bezug des Bieters zu Russland: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 4
verwiesen.
1) WE 142001
Grundleistungen:
a) Winterdienst öffentliche Flächen
- Befestigte Flächen mit Fugen, ca. 860 m²
b) Winterdienst nicht öffentliche Flächen
- Befestigte Flächen ohne Fugen, ca. 7.373 m², davon Handreinigung (288 m²)
- Befestigte Flächen mit Fugen, ca. 1.655 m²
- Unbefestigte Flächen, ca. 1.000 m²
c) Verfügungstellung Streugutbehälter
Bedarfsleistungen:
a) Veranstaltungsbezogener Winterdienst außerhalb der regulären Ausführungszeiten
b) Wiederauffüllung Streugutbehälter
c) Schneeabfuhr
2) WE 201855
Grundleistungen:
a) Winterdienst öffentliche Flächen
- Befestigte Flächen mit Fugen, ca. 581 m²
b) Winterdienst nicht öffentliche Flächen
- Befestigte Flächen ohne Fugen, ca. 1.148 m²
- Treppen / Aufgänge, ca. 16 m²
c) Verfügungstellung Streugutbehälter
Bedarfsleistungen:
a) Veranstaltungsbezogener Winterdienst außerhalb der regulären Ausführungszeiten
b) Wiederauffüllung Streugutbehälter
c) Schneeabfuhr
3) WE 142003
Grundleistungen:
a) Winterdienst öffentliche Flächen
- Öffentliche Gehwegfläche - befestigte Flächen mit Fugen, ca. 192 m²
b) Winterdienst nicht öffentliche Flächen
- Zuwegung - befestigte Flächen ohne Fugen (Teer), ca. 72 m x 3 m = 216 m²
Bedarfsleistungen:
a) Schneeabfuhr
4) WE 142004
Grundleistungen:
a) Winterdienst öffentliche Flächen
- Öffentliche Gehwegfläche - befestigte Flächen mit Fugen, ca. 28 m²
5) WE 142005
Grundleistungen:
a) Winterdienst öffentliche Flächen
- Öffentliche Gehwegfläche - befestigte Flächen mit Fugen, ca. 64 m²
6) WE 142007
Grundleistungen:
a) Winterdienst öffentliche Flächen
- Befestigte Flächen mit Fugen, ca. 46 m²
b) Winterdienst nicht öffentliche Flächen
- Befestigte Flächen ohne Fugen, ca. 1.530 m², davon Handreinigung (104 m²)
- Befestigte Flächen mit Fugen, ca. 90 m²
- Unbefestigte Flächen, ca. 93 m²
c) Verfügungstellung Streugutbehälter
Bedarfsleistungen:
a) Veranstaltungsbezogener Winterdienst außerhalb der regulären Ausführungszeiten
b) Wiederauffüllung Streugutbehälter
c) Schneeabfuhr
WE 201855; Bundesrat, Leipziger Straße 2, 3, 4 in 10117 Berlin
WE 142003; Freifläche (Zuwegung zum Postblock), Wilhelmstraße 43a in 10117 Berlin
WE 142004; Öffentliche Gehwegfläche Leipziger Str. 12 in 10117 Berlin
WE 142005; Öffentliche Gehwegfläche Leipziger Str. 13 in 10117 Berlin
WE 142007; Postblock - Bundesministerium für Finanzen (BMF), Mauerstraße 75 in 10117 Berlin
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Los 1
- Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02)
Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen auf ein Minimum zu beschränken. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, müssen diese per Akku betrieben werden.
- Besondere Personal- / Sicherheitsanforderung – BZR-Abfrage gem. Pkt. 0.6.2.20 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02)
Für die zur Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten der Auftragnehmerin wird vor erstmaliger Leistungserbringung eine Abfrage aus dem Bundeszentralregister (BZR - Ersuchen um eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister-) durchgeführt. Eingesetzt werden kann nur das Personal, bei dem sich aus der BZR-Abfrage keine Eintragungen ergeben bzw. bei etwaigen Eintragungen im Einzelfall eine Freigabe durch den Geheimschutzbeauftragten des Nutzers erfolgt. Um eine rechtzeitige BZR-Abfrage zu ermöglichen, hat die Auf-tragnehmerin sechs Wochen vor jedem Saisonbeginn dem Geheimschutzbeauftragten des Nutzers eine Liste des einzusetzenden Personals (Familienname, Geburtsname, Vorname, Ge-burtsdatum, Geburtsort, Ausweisnummer Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass), Land, Wohnanschrift) in Textform und eine schriftliche Einverständniserklärung zur Überprü-fung der jeweiligen Beschäftigten zu übersenden. Die BZR-Abfrage wird durch den Nutzer selbst durchgeführt. Für die Auftragnehmerin und/ oder ihrer Unterauftragnehmer sind damit keine Kosten verbunden. Ersatz- bzw. zusätzliches Personal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Überprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Auch für diese Fälle gilt das o.g. Verfahren. Eine solche Überprüfung dauert in der Regel mind. zwei Wochen, bei Personen mit Eintragungen in der BZR-Auskunft ggf. auch etwas länger. Die Auf-traggeberin informiert die Auftragnehmerin unverzüglich darüber, ob der Nutzer den benannten Beschäftigten eine Freigabe für den Zutritt der Liegenschaften erteilt oder nicht.
- Dauerhafte Vorhaltung Fahrzeuge gem. Pkt. 1.0.6 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02)
Um eine schnellstmögliche Ausführung der Winterdienstmaßnahmen auf den vertragsgegenständlichen Liegenschaften zu gewährleisten, muss die Auftragnehmerin während der Winterdienstsaison dauerhaft zwei Streufahrzeuge und einen Schneeschieber in der Tiefgarage der WE 142001 abstellen und zur Leistungserbringung auf den Liegenschaften gem. Punkt 0.1 der Leistungsbeschreibung zum Einsatz bringen.
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Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
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Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie
zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige
Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage
B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie
können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV
die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle
fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV
nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1
Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom
Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende
Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden
Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung
zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum
Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte
Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer
Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer
Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden
solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie
durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es
keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung
ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine
beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren
Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale
vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des
Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der
Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu
überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen
erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg
übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens
24.04.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den
Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der
Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen
der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die
Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu
berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden
automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum
Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren
Klärung für die Abgabe eines Angebots wesentlich sind, z. B., weil die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen
verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende
der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen).
Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache im Zeitraum bis zum 17.04.2025
durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens bis zum
11.04.2025 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Umweltschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Grauflächenreinigung und Winterdienst, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen je Leistungsart Grauflächenreinigung und Winterdienst sind zu machen:
- Name des Auftraggebers.
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse.
und gewichtet: Preis 100%:
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen
Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1) WE 144333
Grundleistungen:
a) Grauflächenreinigung nicht öffentliche Flächen
- Reinigung Schwellenrinnen, ca. 1 Stück á 4 lfm
- Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 2 Stück
- Lichtschächte reinigen, 21 Stück
- Sammelschacht reinigen, 1 Stück
b) Winterdienst öffentlich zugängliche Flächen
- Maschineller Winterdienst, ca. 1.532,25 m²
- Händischer Winterdienst, ca. 192,75 m²
c) Verfügungstellung Streugutbehälter
Bedarfsleistungen:
a) Veranstaltungsbezogener Winterdienst außerhalb der regulären Ausführungszeiten
b) Zusätzliche Streugutentfernung
c) Wiederauffüllung Streugutbehälter
d) Schneeabfuhr
2) WE 144334
Grundleistungen:
a) Grauflächenreinigung nicht öffentliche Flächen
- Grauflächenreinigung und –pflege von allen befestigten Grauflächen inkl. Müllplatz und Kellerabgangstreppe, ca. 460 m²
- Laubaufnahme von allen Innenhofflächen, ca. 1.050 m²
- Reinigung Schwellenrinnen Tür, 2 Stück á ca. 2,5 lfm
- Reinigung Linienentwässerung Hof, ca. 80 lfm
- Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) des Müllplatzes reinigen, 4 Stück
- Kellerabgang inkl. Entwässerung reinigen, 1 Stück
- Lichtschächte reinigen, 35 Stück
- Traufstreifen reinigen, ca. 45 lfm
b) Winterdienst öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst, ca. 226,50 m²
c) Verfügungstellung Streugutbehälter
Bedarfsleistungen:
a) Wiederauffüllung Streugutbehälter
WE 144334; Deutsches Historisches Museum - Archivgebäude, Geschwister-Scholl-Str. 2-8 in 10117 Berlin
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Los 2
- Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02)
Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen auf ein Minimum zu beschränken. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, müssen diese per Akku betrieben werden.
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Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
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Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie
zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige
Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage
B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie
können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV
die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle
fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV
nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1
Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom
Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende
Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden
Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung
zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum
Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte
Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer
Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer
Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden
solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie
durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es
keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung
ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine
beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren
Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale
vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des
Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der
Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu
überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen
erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg
übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens
24.04.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den
Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der
Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen
der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die
Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu
berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden
automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum
Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren
Klärung für die Abgabe eines Angebots wesentlich sind, z. B., weil die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen
verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende
der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen).
Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache im Zeitraum bis zum 17.04.2025
durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens bis zum
11.04.2025 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Umweltschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Grauflächenreinigung und Winterdienst, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen je Leistungsart Grauflächenreinigung und Winterdienst sind zu machen:
- Name des Auftraggebers.
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse.
und gewichtet: Preis 100%:
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen
Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1) WE 145527
Grundleistungen:
a) Winterdienst öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst Bürste, ca. 114 m²
b) Winterdienst nicht öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst Bürste, ca. 221 m²
- Maschineller Winterdienst Schild, ca. 90 m²
- Händischer Winterdienst, ca. 191,25 m²
c) OPTION: Aufnahme zusätzliche öffentliche Gehwegfläche, ca. 47 m² (47 m lang und 1 m breit)
d) Verfügungstellung Streugutbehälter
Bedarfsleistungen:
e) Veranstaltungsbezogener Winterdienst außerhalb der regulären Ausführungszeiten
f) Zusätzliche Streugutentfernung
g) Wiederauffüllung Streugutbehälter
h) Schneeabfuhr
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Los 3
• Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02)
Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen auf ein Minimum zu beschränken. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, müssen diese per Akku betrieben werden.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie
zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige
Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage
B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie
können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV
die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle
fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV
nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1
Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom
Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende
Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden
Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung
zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum
Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte
Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer
Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer
Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden
solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie
durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es
keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung
ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine
beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren
Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale
vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des
Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der
Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu
überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen
erbracht werden.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg
übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens
24.04.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den
Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der
Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen
der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die
Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu
berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden
automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum
Ausschluss des Angebotes führen.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren
Klärung für die Abgabe eines Angebots wesentlich sind, z. B., weil die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen
verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende
der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen).
Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache im Zeitraum bis zum 17.04.2025
durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens bis zum
11.04.2025 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Umweltschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Grauflächenreinigung und Winterdienst, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen je Leistungsart Grauflächenreinigung und Winterdienst sind zu machen:
- Name des Auftraggebers.
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse.
und gewichtet: Preis 100%:
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen
Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1) WE 143647
Grundleistungen:
a) Grauflächenreinigung nicht öffentliche Flächen
- Grauflächenreinigung und –pflege von befestigten Grauflächen (Betonpflaster), ca. 6.925 m²
- Grauflächenreinigung und –pflege von befestigten Grauflächen (Betonpflaster), ca. 3.450 m²
- Grauflächenreinigung und –pflege von befestigten Grauflächen (Kopfstein- und Kleinsteinpflaster), ca. 2.054 m²
- Grauflächenreinigung und –pflege von befestigten Grauflächen (Kopfstein- und Kleinsteinpflaster), ca. 520 m²
- Grauflächenreinigung und –pflege von befestigten Grauflächen (wassergebundene Bauweise), ca. 180 m²
- Nachplanierung / -walzung der befestigten Grauflächen (wassergebundene Bauweise), ca. 180 m²
- Laubaufnahme von allen befestigten Grauflächen, ca. 13.259 m²
- Zusätzliche Laubaufnahme (BEDARFSPOSITION)
- Traufstreifen reinigen und pflegen, ca. 114 m²
- Pflege und Kontrolle von Entwässerungseinrichtungen, ca. 323,41 lfm Rinnen und 41 Stück Abläufe
- Pflege und Kontrolle von Schachtdeckeln mit Schlammfang, ca. 90 Stück in allen Teilbereichen
b) Winterdienst nicht öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst, ca. 8.983,50 m²
- Händischer Winterdienst, ca. 496,65 m²
Bedarfsleistungen:
a) Zusätzliche Streugutentfernung
b) Schneeabfuhr
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Los 4
- Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02)
Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen verboten.
- Auf Anforderung Nachweis eingesetzte Arbeitsstoffe gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbe-schreibung (Anlage C-02)
Die Auftragnehmerin hat der Auftraggeberin auf Anforderung nachzuweisen, dass die eingesetzten Arbeitsstoffe (Behandlungsmittel) im Hinblick auf Arbeitssicherheit, Umweltverträglichkeit und Oberflächenschonung geeignet sind und fachkundig angewandt werden.
- Einsatz von Streufahrzeugen gem. Pkt. 0.9 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02)
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auf Gehwegen nur Streufahrzeuge einzusetzen, die einen Flächendruck von 15 N/cm² nicht überschreiten. Beim Einsatz der Streufahrzeuge ist darauf zu achten, dass das Streugut nur auf die abzustumpfenden Flächen aufgebracht wird. So gewährleistet zum Beispiel ein Heckanbaustreuer eine optimale Verteilung von Streugut auf schmalen Flächen, wie Gehwege.
- Einsatz Streugut gem. Pkt. 0.9.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02)
Das eingesetzte Streugut muss mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ oder gleichwertig ausgezeichnet sein bzw. diesem entsprechen.
- Besondere Zugangsanforderung gem. Pkt. 1.0.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02)
Die Auftragnehmerin hat der Auftraggeberin mindestens 2 Arbeitstage vor erstmaligem Leistungsbeginn sämtliche Personen (auch von Unterauftragnehmern), die für den Einsatz vorgesehen sind, schriftlich zu benennen. Personaländerungen sind der Auftraggeberin umgehend schriftlich mitzuteilen auch hier gilt die 2-Tagesfrist. Unangemeldetem Personal wird der Zutritt zu den Objekten untersagt. Den angemeldeten Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reisepasses gestattet.
- Besondere Leistungsanforderung – Einschränkung Grauflächenreinigung von Teilberei-chen gem. Pkt. 1.1.3.20 und 1.1.3.40 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02)
Die Bearbeitung der Flächen gem. Pkt. 1.1.3.20 und 1.1.3.40 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) darf nur manuell bzw. mittels Elektroschneider erfolgen, keineswegs mit Benzin-/ Diesel-Geräten. Die Geräte dürfen keine Mähfäden aus Kunststoff verwenden (Motorsense). Diese Pflegearbeiten dürfen nur außerhalb der Versuchszeiträume und in Absprache mit der Ansprechperson der Auftraggeberin bzw. des Nutzers durchgeführt werden.
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Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie
zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige
Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage
B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie
können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV
die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle
fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV
nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1
Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom
Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende
Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden
Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung
zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum
Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte
Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer
Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer
Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden
solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie
durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es
keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung
ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine
beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren
Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale
vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des
Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der
Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu
überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen
erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg
übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens
24.04.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den
Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der
Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen
der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die
Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu
berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden
automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum
Ausschluss des Angebotes führen.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren
Klärung für die Abgabe eines Angebots wesentlich sind, z. B., weil die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen
verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende
der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen).
Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache im Zeitraum bis zum 17.04.2025
durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens bis zum
11.04.2025 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Umweltschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Grauflächenreinigung und Winterdienst, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen je Leistungsart Grauflächenreinigung und Winterdienst sind zu machen:
- Name des Auftraggebers.
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse.
und gewichtet: Preis 100%:
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen
Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1) WE 143646
Grundleistungen:
a) Grauflächenreinigung nicht öffentliche Flächen
- Grauflächenreinigung und –pflege von allen befestigten Grauflächen gem. Aufmaß (Anlage C-03.2), ca. 1.779 m²
- Grauflächenreinigung und –pflege Betonmauer gem. Aufmaß (Anlage C-03.2), ca. 150 lfm
- Laubaufnahme von allen befestigten Grauflächen gem. Aufmaß (Anlage C-03.2), ca. 1.779 m²
- Zusätzliche Laubaufnahme (BEDARFSPOSITION)
- Traufstreifen reinigen und pflegen gem. Aufmaß (Anlage C-03.2), ca. 155 m²
- Pflege und Kontrolle von Entwässerungseinrichtungen gem. Aufmaß (Anlage C-03.2)
b) Winterdienst öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst Bürste - befestigte öffentliche Gehwegflächen, ca. 394,50 m²
c) Winterdienst nicht öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst Bürste - befestigte Flächen, ca. 1.000,50 m²
- Händischer Winterdienst - befestigte Flächen, ca. 235,25 m²
d) Befüllung Streugutbehälter
Bedarfsleistungen:
a) Wiederauffüllung Streugutbehälter
b) Zusätzliche Streugutentfernung
c) Schneeabfuhr
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Los 5
- Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02)
Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen verboten.
- Auf Anforderung Nachweis eingesetzte Arbeitsstoffe gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02)
Die Auftragnehmerin hat der Auftraggeberin auf Anforderung nachzuweisen, dass die eingesetzten Arbeitsstoffe (Behandlungsmittel) im Hinblick auf Arbeitssicherheit, Umweltverträglichkeit und Oberflächenschonung geeignet sind und fachkundig angewandt werden.
- Einsatz von Streufahrzeugen gem. Pkt. 0.9 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02)
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auf Gehwegen nur Streufahrzeuge einzusetzen, die einen Flächendruck von 15 N/cm² nicht überschreiten. Beim Einsatz der Streufahrzeuge ist darauf zu achten, dass das Streugut nur auf die abzustumpfenden Flächen aufgebracht wird. So gewährleistet zum Beispiel ein Heckanbaustreuer eine optimale Verteilung von Streugut auf schmalen Flächen, wie Gehwege.
- Einsatz Streugut gem. Pkt. 0.9.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02)
Das eingesetzte Streugut muss mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ oder gleichwertig ausgezeichnet sein bzw. diesem entsprechen.
- Besondere Zugangsanforderung gem. Pkt. 1.0.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02)
Die Auftragnehmerin hat der Auftraggeberin mindestens 2 Arbeitstage vor erstmaligem Leistungsbeginn sämtliche Personen (auch von Unterauftragnehmern), die für den Einsatz vorgesehen sind, schriftlich zu benennen. Personaländerungen sind der Auftraggeberin umgehend schriftlich mitzuteilen auch hier gilt die 2-Tagesfrist. Unangemeldetem Personal wird der Zutritt zu den Objekten untersagt. Den angemeldeten Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reisepasses gestattet.
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Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
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Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie
zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige
Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage
B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie
können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV
die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle
fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV
nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1
Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom
Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende
Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden
Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung
zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum
Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte
Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer
Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer
Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden
solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie
durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es
keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung
ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine
beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren
Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale
vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des
Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der
Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu
überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen
erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg
übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens
24.04.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den
Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der
Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen
der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die
Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu
berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden
automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum
Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren
Klärung für die Abgabe eines Angebots wesentlich sind, z. B., weil die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen
verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende
der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen).
Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache im Zeitraum bis zum 17.04.2025
durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens bis zum
11.04.2025 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Umweltschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Grauflächenreinigung und Winterdienst, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen je Leistungsart Grauflächenreinigung und Winterdienst sind zu machen:
- Name des Auftraggebers.
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse.
und gewichtet: Preis 100%:
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen
Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
5f9a628a-5c71-4f65-89e7-cb9eca4d06f1