Ausschreibungsdetails
Ausschlussgründe gemäß §123, §124, §125 GWB. Hierzu sind folgende
Unterlagen einzureichen: Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (s. Punkt 4.3 der Leistungsbeschreibung)
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattformeinzusetzenden elektronischen Mittel
sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischenWerkzeuge der e-
Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten
Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören
für Unternehmen derAngebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für
Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur
Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen
verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform
und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
VerwendeteVerschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen
Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. WeitergehendeInformationen stehen auf
https://www.evergabe-online.info bereit.
Zur Angebotsabgabe ist der beiliegende PTB-Angebotsvordruck zu verwenden.
Zusätzliche Erläuterungen, Spezifikationen etc. auf einer separaten Anlage zum
Angebot sind zulässig. Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- oder Lieferbedingungen
des Bieters werden nicht akzeptiert.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die e- Vergabeplattform des Bundes
(www.evergabe-online.de) einzureichen. Bieterfragen werden grundsätzlich nur
beantwortet, wenn sie bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist
gestellt werden.
- Beleg des Nichtvorliegens von Verstößen gegen menschrechtliche (gem. §
2 Abs. 2 Nr. 1-12 LkSG) und umweltbezogene Pflichten (gem. § 2 Abs. 3
Nr. 1-8 LkSG) innerhalb des Unternehmens und der Unternehmen der Zulieferer (s. Erklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
- Beleg der Nichtzugehörigkeit zu den in Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Personen oder Unternehmen (s. Erklärung zum 5. EU-Sanktionspaket)
zur Wertung der Angebote)
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