Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Straße, Hausnummer: Willi-Brundert-Straße 14
Postleitzahl (PLZ): 06132
Ort: Halle (Saale)
Telefon: 0345-5484-0
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
25/S/0060/HB
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
03.04.2025 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
14.05.2025
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=758866
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=758866
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
03.04.2025 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
480m² Böschungsmahd,
650m² Sohlkrautung Gewässersohle,
20 to Sedimententnahme aus der Gewässersohle,
Gehölzpflegearbeiten,
Treib- und Schwemmgutbeseitigung,
Säuberung von Laubfängen in Drainageschächten und Kontrolle von Rückstauklappen.
650m² Sohlkrautung Gewässersohle,
20 to Sedimententnahme aus der Gewässersohle,
Gehölzpflegearbeiten,
Treib- und Schwemmgutbeseitigung,
Säuberung von Laubfängen in Drainageschächten und Kontrolle von Rückstauklappen.
c)
Ort der Leistungserbringung
DEE09 Harz, an der Selke im Bereich Güntersberge bis Straßberg
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Verbindliche Vertragslaufzeit: ab Auftragserteilung bis zum 14.04.2026 sowie 3 optionale Vertragsverlängerungen um jeweils 1 Jahr bis zu maximal 4 Jahren Gesamtvertragslaufzeit (längstens bis zum 14.04.2029)
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis Ihrer Eignung durch den Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis mit Angebotsabgabe. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
Bei Einsatz präqualifizierter Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Bei Einsatz nicht präqualifizierter Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen für diese ebenfalls die jeweilige "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, so sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch die Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Dies betrifft folgende Bescheinigungen:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Eintragung in ein Berufsregister (IHK, Handwerksrolle, Ingenieurkammer etc.)
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Die Bescheinigungen müssen aktuell sein. Falls es bei einem der genannten Punkte keine Eintragung / Anmeldung / Mitgliedschaft gibt, ist dies anzugeben.
Den Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
........................................................................................................
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) sh. Vergabeunterlagen.
............................................................................................
In Sachsen-Anhalt gilt das Bestbieterprinzip gemäß § 8 Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA). Dementsprechend sind von jedem Bieter mit dem Angebot (vollständig ausgefüllt) einzureichen:
- Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von nicht präqualifizierten Bietern und Bietergemeinschaftsmitgliedern
- PQ-/ULV-Nachweis von präqualifizierten Bietern und Bietergemeinschaftsmitgliedern
............................................................................................
Vom Bestbieter sind auf gesondertes Verlangen außerdem einzureichen:
- TVergG.11 (Eigenerklärung Tariftreue und Entgelt) - vom Bieter, allen BieGe-Mitgliedern und NUN
- TVergG.14 (Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz) - vom Bieter und allen BieGe-Mitgliedern (auch wenn aktuell kein NUN-Einsatz vorgesehen ist)
- Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von seinen nicht präqualifizierten NUN
- PQ-/ULV-Nachweis von seinen präqualifizierten NUN
- Nachweise gemäß Formblatt 124 von nicht präqualifizierten Bietern, BieGe-Mitgliedern und NUN
............................................................................................
Hinweise:
+ Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA). Daher darf der öffentliche Auftrag nur vergeben werden, soweit die nach dem TVergG LSA verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise form- und fristgerecht vorliegen und diese nicht den Vorgaben des TVergG LSA widersprechen.
+ Die nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (insbesondere die Verpflichtungen nach §§ 11, 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA und ggf. geforderte Eignungsnachweise) sind vom Bestbieter grundsätzlich innerhalb von 3 bis maximal 5 Werktagen nach Abforderung in der durch die Vergabestelle bestimmten Form vorzulegen.
+ Ein Angebot wird gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA von der Wertung ausgeschlossen, soweit die Vorlage der nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bei der Vergabestelle durch den Bestbieter:
1. nicht in der durch die Vergabestelle bestimmten Form erfolgt,
2. nicht nach Abforderung der Vergabestelle innerhalb der bestimmten Frist erfolgt (§ 8 Absatz 4 TVergG LSA).
+ Der Auftraggeber behält sich vor, für Vordrucke, die in Kopie vorgelegt werden, das Original zu jeder Zeit zu verlangen.
+ Bei Nachunternehmereinsatz ist auf Verlangen geeignet nachzuweisen, dass die nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen tatsächlich vom Nachunternehmer erfolgen.
+ Die Eigenerklärungen gemäß § 11 und 14 TVergG LSA (Formblatt TVergG.11 und Formblatt TVergG.14) können freiwillig bereits mit dem Angebot ausgefüllt eingereicht werden.
Bei Einsatz präqualifizierter Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Bei Einsatz nicht präqualifizierter Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen für diese ebenfalls die jeweilige "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, so sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch die Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Dies betrifft folgende Bescheinigungen:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Eintragung in ein Berufsregister (IHK, Handwerksrolle, Ingenieurkammer etc.)
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Die Bescheinigungen müssen aktuell sein. Falls es bei einem der genannten Punkte keine Eintragung / Anmeldung / Mitgliedschaft gibt, ist dies anzugeben.
Den Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
........................................................................................................
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) sh. Vergabeunterlagen.
............................................................................................
In Sachsen-Anhalt gilt das Bestbieterprinzip gemäß § 8 Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA). Dementsprechend sind von jedem Bieter mit dem Angebot (vollständig ausgefüllt) einzureichen:
- Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von nicht präqualifizierten Bietern und Bietergemeinschaftsmitgliedern
- PQ-/ULV-Nachweis von präqualifizierten Bietern und Bietergemeinschaftsmitgliedern
............................................................................................
Vom Bestbieter sind auf gesondertes Verlangen außerdem einzureichen:
- TVergG.11 (Eigenerklärung Tariftreue und Entgelt) - vom Bieter, allen BieGe-Mitgliedern und NUN
- TVergG.14 (Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz) - vom Bieter und allen BieGe-Mitgliedern (auch wenn aktuell kein NUN-Einsatz vorgesehen ist)
- Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von seinen nicht präqualifizierten NUN
- PQ-/ULV-Nachweis von seinen präqualifizierten NUN
- Nachweise gemäß Formblatt 124 von nicht präqualifizierten Bietern, BieGe-Mitgliedern und NUN
............................................................................................
Hinweise:
+ Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA). Daher darf der öffentliche Auftrag nur vergeben werden, soweit die nach dem TVergG LSA verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise form- und fristgerecht vorliegen und diese nicht den Vorgaben des TVergG LSA widersprechen.
+ Die nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (insbesondere die Verpflichtungen nach §§ 11, 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA und ggf. geforderte Eignungsnachweise) sind vom Bestbieter grundsätzlich innerhalb von 3 bis maximal 5 Werktagen nach Abforderung in der durch die Vergabestelle bestimmten Form vorzulegen.
+ Ein Angebot wird gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA von der Wertung ausgeschlossen, soweit die Vorlage der nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bei der Vergabestelle durch den Bestbieter:
1. nicht in der durch die Vergabestelle bestimmten Form erfolgt,
2. nicht nach Abforderung der Vergabestelle innerhalb der bestimmten Frist erfolgt (§ 8 Absatz 4 TVergG LSA).
+ Der Auftraggeber behält sich vor, für Vordrucke, die in Kopie vorgelegt werden, das Original zu jeder Zeit zu verlangen.
+ Bei Nachunternehmereinsatz ist auf Verlangen geeignet nachzuweisen, dass die nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen tatsächlich vom Nachunternehmer erfolgen.
+ Die Eigenerklärungen gemäß § 11 und 14 TVergG LSA (Formblatt TVergG.11 und Formblatt TVergG.14) können freiwillig bereits mit dem Angebot ausgefüllt eingereicht werden.
12.
Zuschlagskriterien
Einziges Zuschlagskriterium bei dieser Ausschreibung ist der Preis.
14.
Sonstige Angaben
[+] ACHTUNG! SCHRIFTLICHE ANGEBOTE SIND NICHT ZUGELASSEN! DIE ANGEBOTSABGABE ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ELEKTRONISCH ÜBER DIE VERGABEPLATTFORM WWW.EVERGABE-ONLINE.DE
.
[+] Allgemeine Informationen zum Verfahren:
.
1) Rechtzeitige Information:
Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern, um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist (gemäß §13 UVgO bzw. §10 VOB/A) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen nicht wesentlich ist. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
.
2) Kommunikation:
Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat,
erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren, werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben.
.
3) Bieterfragen:
Fragen der Bieter/ Teilnehmer werden vom AG anonymisiert und zusammen mit der Antwort allen Bietern/ Teilnehmern über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Antworten sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
.
4) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
.
5) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet.
.
6) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
.
7) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie zu Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
.
[+] Allgemeine Informationen zum Verfahren:
.
1) Rechtzeitige Information:
Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern, um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist (gemäß §13 UVgO bzw. §10 VOB/A) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen nicht wesentlich ist. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
.
2) Kommunikation:
Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat,
erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren, werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben.
.
3) Bieterfragen:
Fragen der Bieter/ Teilnehmer werden vom AG anonymisiert und zusammen mit der Antwort allen Bietern/ Teilnehmern über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Antworten sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
.
4) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
.
5) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet.
.
6) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
.
7) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie zu Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
ce895bfa-cb83-4fdc-a246-9f2fdd297d96