Ausschreibungsdetails
Bei einer Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
2. Der Prüfung, ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Ausschluss vom Verfahren führt, dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
3. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
4. Die Leistung ist in der Regel deutschlandweit zu erbringen. In Ausnahmefällen ist auch eine Leistungserbringung im Ausland erforderlich.
5. Die Gesamtleistung wird in folgende Mengenlose aufgeteilt:
- Microsoft Handelspartnervertrag (Los 1) (ZIB 12.06 - 9995/24/VV : 1) mit einem Höchstwert von 570.000.000 €
- Microsoft Handelspartnervertrag (Los 2) (ZIB 12.06 - 9995/24/VV : 2) mit einem Höchstwert von 473.000.000 €
- Microsoft Handelspartnervertrag (Los 3) (ZIB 12.06 - 9995/24/VV : 3) mit einem Höchstwert von 473.000.000 €
Aus technischen Gründen erfolgt die Vergabe in drei einzelnen Verfahren.
6. Abrufberechtigt sind neben den in dieser Liste aufgeführten Behörden auch alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung in den Geschäftsbereichen BKAmt, BMAS, BMEL, BMFSFJ, BMUV, BMVI, BMZ, BPA, BRH, BT:
- Bundeskanzleramt
- Stiftung Wissenschaft und Politik
- Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege
- Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
- Berufsgenossenschaft Holz und Metall
- BG Verkehr
- Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation
- Bundesagentur für Arbeit
- Bundesamt für Soziale Sicherung
- Bundesarbeitsgericht
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Bundessozialgericht
- Unfallversicherung Bund und Bahn
- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- Bundesinstitut für Risikobewertung
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Bundessortenamt
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
- Deutsches Biomassenforschungszentrum gGmbH
- Deutsches Weininstitut
- Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
- Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
- Johann Heinrich von Thünen-Institut
- Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
- Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V.
- Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. (ATB)
- Max Rubner-Institut
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
-Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
- Deutsches Jugendinstitut e.V.
- Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.
- Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
- Bundesamt für Naturschutz
- Bundesamt für Strahlenschutz
- Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
- Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Bundesanstalt für Wasserbau
- Deutscher Wetterdienst
- Eisenbahn-Bundesamt
- Kraftfahrt-Bundesamt
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- German Institute of Development and Sustainability (IDOS)
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
- Bundesrechnungshof
- Deutscher Bundestag
- Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag
- Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag
- Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag
- Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag
- Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
7. Soweit im Zeitraum zwischen der Bekanntmachung des diesem Vertrag zugrundeliegenden Vergabeverfahrens und dem Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung durch den Auftraggeber oder unter dessen Beteiligung neue Behörden und Einrichtungen durch den Auftraggeber gegründet oder errichtet werden, gleichgültig ob in öffentlich rechtlicher (z.B. als Anstalt des öffentlichen Rechts) oder in privater Rechtsform (z.B. als GmbH), hat der Auftraggeber das Recht, diese als Bedarfsträger im Sinne der Rahmenvereinbarung zu definieren. Eine Beteiligung im o.g. Sinne liegt bei Gesellschaften in privater Rechtsform vor, wenn mehr als 50 % der Stimmen oder der Anteile durch den Bund oder durch diesen gemeinsam mit anderen öffentlichen Auftraggebern gehalten werden.
Weitere Bedarfsträger können im Einvernehmen der Parteien hinzugefügt werden.
8. Gemäß der EU-Verordnung 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen besteht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eine Melde- bzw. Erklärungspflicht. Das Beschaffungsamt des BMI ist verpflichtet, die eingereichten Meldungen bzw. Erklärungen an die EU-Kommission weiterzuleiten und Bewerber/Bieter bei Nichtbeachtung bestimmter Vorgaben aus dem Verfahren auszuschließen. Nähere Informationen finden Sie im Dokument "Hinweise für dieses Verfahren und besondere Bewerbungsbedingungen" sowie im Dokument "Hinweise für Bewerber und Bieter zum Formular FS-PP für die Meldung finanzieller Zuwendungen im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren gemäß der Verordnung (EU) 2022/2560.
9. Die Vergabeunterlagen (in erster Linie Leistungsbeschreibung und Rahmenvereinbarung) wurden mit Hilfe der Kanzlei TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB erstellt. Diese Kanzlei wird auch bei der Durchführung des Verfahrens unterstützend tätig sein.
Der Abruf aus der Rahmenvereinbarung dieses Verfahrens setzt voraus, dass die vergaberechtlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 6 VgV für einen Abruf gegeben sind. Diese Rahmenvereinbarung darf daher nur insoweit genutzt werden, wie für die konkret zu beziehenden Microsoftprodukte ein produktspezifischer Bedarf vorliegt, der nicht anders als mit dem entsprechenden Microsoftprodukt gedeckt werden kann. Zur Klarstellung: Azure Cloud Services können aufgrund vorstehender Regelung über diese Rah-menvereinbarung nur ausnahmsweise beschafft werden, nämlich nur dann und nur insoweit, wie diesbezüglich ebenfalls ein produktspezifischer Bedarf besteht. Dies ist bei Azure Services der Fall, die der Ergänzung von On-Premise-Softwareprodukten oder von Microsoft-Online-Diensten dienen, für die ebenfalls ein produktspezifischer Bedarf besteht und die aufgrund der Nutzungsrechte bzw. technischer Restriktionen von Microsoft nur über dasselbe Vertragsmodell beschafft werden können, z.B. Azure Hybrid Use Benefit (AHUB) - SA Benefits oder Extended Security Updates für ältere Microsoftprodukte.
Das Vorliegen eines produktspezifischen Bedarfs im o.g. Sinne ist bereits bei der Bedarfsabfrage durch die Bedarfsträger erklärt worden und wird vor Erteilung jedes Einzelauftrages erneut durch den jeweiligen Bedarfsträger geprüft. Die Erteilung eines Einzelauftrages ist nur möglich, wenn und soweit ein solcher produktspezifischer Bedarf auch in diesem Zeitpunkt noch besteht.
2.1 Gesamtumsatzangabe im einschlägigen Bereich über die letzten drei Jahre (A-Kriterium)
Geben Sie den Netto-Jahresumsatz Ihres Unternehmens für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu dem gemäß Leistungsgegenstand einschlägigen/spezifischen Geschäftsbereich an. Es werden mindestens 60 Mio. € Jahresumsatz (pro Jahr) im einschlägigen Geschäftsbereich gefordert.
2.2 Gesamtmitarbeiterangabe im einschlägigen Bereich über die letzten drei Jahre (A-Kriterium)
Geben Sie bitte an, wie viele der Mitarbeiter in den letzten drei Geschäftsjahren auf den gemäß Leistungsgegenstand einschlägigen/spezifischen Geschäftsbereich entfallen. Es werden mindestens 20 Mitarbeiter (pro Jahr) im einschlägigen Geschäftsbereich gefordert.
2.3 Betriebshaftpflichtversicherung (A-Kriterium)
Für die Auftragnehmerin und jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss während der gesamten Vertragslaufzeit eine Industriehaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden über mindestens den Betrag von 2 Million Euro und eine Industriehaftpflichtversicherung für Vermögensschäden über mindestens den Betrag von 3 Millionen Euro bestehen. Eine Pauschalversicherung (Sach-, Personen- & Vermögensschäden) über den Betrag von mindestens 5 Million Euro (mindestens 2 Millionen Personenschäden/Sachschäden und mindestens 3 Millionen Vermögensschäden) wird als äquivalent angesehen. Die Auftragnehmerin wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des jeweiligen Einzelvertrages aufrechterhalten, mindestens aber bis zur Verjährung der Mängelansprüche.
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Für die drei Mengenlose dieses Vergabeverfahrens gelten keine Angebots- oder Zuschlagslimitierungen. Beachten Sie jedoch bitte, dass, wenn Sie an den Vergabeverfahren für mehr als ein Los teilnehmen möchten, die geforderten quantitativen Mindestanforderungen an den Umsatz (Kriterium 2.1) und an die Anzahl der Mitarbeitenden (Kriterium 2.2) summiert erfüllt sein müssen.
3.1 Unternehmensdarstellung (A-Kriterium)
Zeigen Sie auf, wie Ihr Unternehmen (unter Beachtung der Lizenzkette) gewährleistet, dass der Besteller alle geforderten Nutzungsrechte an den Software-Produkten des Lizenzgebers Microsoft tatsächlich erhält. Der Nachweis kann durch eine entsprechende Microsoft-Autorisierung oder auch durch einen anderen gleichwertigen Nachweis geführt werden. Wird der Nachweis nicht über eine Microsoft-Autorisierung geführt, obliegt der Nachweis der Gleichwertigkeit ebenfalls dem Bewerber. Aus dem Nachweis muss insbesondere hervorgehen, dass Sie seitens des Lizenzgebers berechtigt sind, die Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsgegenstand zu erbringen. Eigenerklärungen des Bewerbers gelten weder als Nachweis der Erfüllung der Anforderungen noch als Nachweis der Gleichwertigkeit einer anderen Nachweisform. Beschreiben Sie, wie der Zugriff Ihres Unternehmens auf das Microsoft-Partnernetzwerk erfolgt.
Die Ausführungen MÜSSEN zweifelsfrei belegen, dass dem Besteller alle geforderten Nutzungsrechte an den Microsoft- Produkten tatsächlich eingeräumt werden und die Ressourcen des Microsoft-Partnernetzwerks offiziell genutzt werden können. Begrenzen Sie Ihre Ausführungen hierzu auf max. 500 Wörter bzw. max. 3 DIN A4-Seiten inkl. Grafiken.
3.2 Referenzen (A-Kriterium)
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Leistungsgegenstand (in Bezug auf Microsoft - Bereitstellung von Softwarelizenzen, Subscriptions, Pflege- und Supportleistungen und Erbringung produktnaher Dienstleistungen) und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von drei (3) Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung dar. Folgende inhaltliche Anforderungen werden an die zu benennenden Referenzen gestellt:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages(netto in Euro)
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgende Mindestanforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge).
- Die Referenzen müssen eine zusammenhängende Laufzeit von mehr als zwölf Monaten aufweisen (maßgeblich ist das Ende der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge).
- Die Referenzen müssen sich auf unterschiedliche Kunden beziehen.
- Die Referenzen müssen jeweils alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes, mit Ausnahme von Beratungsleistungen in Bezug auf souveränen Microsoftangebote (z.B. Delos Cloud), umfasst haben.
- Eine der Referenzen muss sich auf eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Einzelaufträgen verschiedener Bedarfsträger beziehen.
- Eine der Referenzen weist ein Auftragsvolumen von >= 30.000.000 € netto auf.
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z.B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein Erfolgreiches handelt. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es sind nur drei (3) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, weitere als bedingungsgemäß betrachtete Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Die Fortsetzung der Kriterien erfolgt unter "Zusätzliche Informationen".
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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