Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Naturschutz
Straße, Hausnummer:Konstantinstraße 110
Postleitzahl (PLZ):53179
Ort:Bonn
E-Mail: Ref-Z4@bfn.de
Internet-Adresse: http://www.bfn.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
3524NK8070-FR
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
17.04.2025 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.05.2025
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=758377
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=758377
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
17.04.2025 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Es ist ein Konzept für das Monitoring der biologischen Vielfalt zum ANK zu erarbeiten, das die Basis zur Ermittlung und Quantifizierung der Wirkung des ANK zum Schutz der biologischen Vielfalt in Deutschland bereitstellt (ANK, Maßnahme 8.4). Die Wirksamkeit des ANK im Ganzen und die Wirksamkeit einzelner Handlungsfelder für die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist zu quantifizieren. Die Anforderungen an dieses Forschungsvorhaben beinhalten daher zunächst die Analyse der Auswirkungen des ANK auf die biologische Vielfalt. Danach ist zu prüfen, inwieweit bestehende und in Entwicklung befindliche bundesweite Monitoringprogramme für die biologische Vielfalt (insbesondere das Ökosystem-Monitoring) geeignet sind, die Auswirkungen des ANK ausreichend darzustellen, und ob sie modifiziert bzw. erweitert werden müssen bzw. können oder ob es ergänzender Monitoringmodule bedarf, um die Breite der Auswirkungen des ANK auf die biologische Vielfalt zu erfassen. Unvollständig abgebildete Auswirkungen müssen identifiziert und Lösungsvorschläge dafür erarbeitet werden, wie diese Lücken gefüllt werden können. Dabei sind die Auswirkungen des ANK auf die biologische Vielfalt, die von besonderer naturschutzpolitischer Bedeutung sind, vertieft zu untersuchen. Kernstück des Forschungsvorhabens ist die (Weiter-) Entwicklung eines modularen Konzepts sowie ggf. die Neukonzeption von (modularen) Monitoringbausteinen für ein umfassendes ANK-Monitoring. Darüber hinaus sind Vorschläge für die Vernetzung und Zusammenarbeit des ANK-Monitoring mit anderen Aktivitäten innerhalb des ANK zu erarbeiten. Abschließend sind die konkreten Schritte darzustellen anhand derer das ANK-Monitoring zeitnah und effizient umgesetzt werden kann. Daneben sind offene Forschungsfragen aufzuzeigen.
c)
Ort der Leistungserbringung
Bonn
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Gesamtleistung ist bis zum 31.05.2027 zu erbringen.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
ABFE BMU (Stand: März 2018); VOL/B
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlage "04 Zuschlagskriterien"
14.
Sonstige Angaben
Für dieses Vergabeverfahren gilt die Bereichsausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Verfahren richtet sich daher nach §§ 7, 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und orientiert sich lediglich an den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), wenn und soweit diese Regelungen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nicht entgegenstehen. Durch diese Orientierung an der UVgO wird keine Möglichkeit der Nachprüfung vor einer Vergabekammer begründet.
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