Ausschreibungsdetails
L 1081 N BAB A4 AS Gera-Leumnitz bis Korbußen
Das Baurecht für diese Maßnahme wurde über ein Planfeststellungsverfahren mit Beschluss vom 11.04.2011/ Az.: 540.3-3811-12/09 erlangt. Der Bau der Verkehrsanlagen ist bereits abgeschlossen.
Die hier in Auftrag zu gebende Landschaftspflegerische Ausführungsplanung umfasst die planfestgestellten trassennahen Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen sowie eine trassenferne Ersatzmaßnahme östlich von Korbußen (landschaftspflegerische Maßnahmen A2, A3, A4, G2, E2).
Die trassenparallelen Maßnahmen umfassen ausschließlich Pflanzarbeiten im Bereich der Neu- und Aus-bautrasse B 92 / L 1081 n sowie den Rückbauabschnitt der K 113. Einzig die Maßnahme E2 (Anlage eines Standgewässers östlich von Korbußen) befindet sich im erweiterten Umfeld der Neubautrasse.
Mit der Erarbeitung der Unterlagen/ LAP einschließlich LV ist sofort nach Auftragsvergabe zu beginnen. Die Unterlagen sind entsprechend der „Empfehlungen für die Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (ELA 2013) zu erstellen. Die Leistungen zur Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung sind überwiegend den §§ 39 und 40 der HOAI 2021 zuzuordnen.Die besonderen Leistungen umfassen das Prüfen von Unterlagen der Planfeststellung auf Übereinstimmung mit der Planung bzw. der bereits erfolgten Umsetzung, die Zuarbeit zur Begutachtung des Standortes mit besonderen Methoden (Konzept Bodenbeprobung), die Teilnahme an der Effizienzkontrolle, die Aktualisierung aller relevanten Daten im Kompensationskataster und die Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege.
Ziel ist es, die Bauleistungen bis zum Ende des Jahres 2025 auszuschreiben und zu vergeben, um sie bis Herbst 2026 umzusetzen. Die zu planenden und auszuschreibenden Leistungen umfassen im Wesentlichen Pflanz- und Ansaat- sowie Erdarbeiten einschließlich insgesamt 5-jähriger Pflege. Die Schätzkosten (Baukosten) der zu planenden Maßnahmen belaufen sich auf ca. 290.000 € netto.
# 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
# 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
# 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
# 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
# 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
# 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
# 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
# 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
# 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
# 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
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§ 124 GWB
# 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
# 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
# 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
# 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
# 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
# 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
# 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
# 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
# 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
# 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann
L 1081 N BAB A4 AS Gera-Leumnitz bis Korbußen
➢ A2: Pflanzung einer Baumreihe auf entsiegelten Straßenflächen der ehem. K 113 (65 Stück Hochstämme, StU 12-14 cm)
➢ A3: Pflanzung von Einzelbäumen entlang der B 92 / L 1081 n (76 Stück Hochstämme, StU 12-14 cm)
➢ A4: Neupflanzung von Verkehrsbegleitgrün (Feldhecken) entlang der Trasse und des Radweges auf 1,84 ha (Hochstämme, Heister und Sträucher)
➢ G2: Bepflanzung der Kreisverkehrsplätze (2 Stück) mit Bodendeckern, Kleinsträuchern und Einzelgehölzen unter Beachtung der Sicherheitsanforderungen
➢ E2: Anlage eines Stillgewässers östlich von Korbußen auf insgesamt 4 ha (davon 500 m² Wasserfläche, 2.500 m² Umfeld des Teiches ist als extensives Grünland herzustellen und zu bewirtschaften; Herstellung einer Zonierung bestehend aus Tiefenwasserzone, Flachwasserzone und Uferzone; Erd- und Saatarbeiten)
Die Vorlage der Ausführungspläne als Leseexemplar (bis Leistungsphase 5) soll bis 01.09.2025 erfolgen.
Leistungsverzeichnis und Baubeschreibung (Leistungsphase 6) sind bis 01.10.2025 in der Endfassung vorzulegen.
Die Bauüberwachung und Objektdokumentation richtet sich nach dem Bauablauf und erstreckt sich voraussichtlich bis Herbst 2031 (einschließlich der Überwachung Entwicklungs- und Unterhaltungspflege).
Gleiches gilt für die weiteren besonderen Leistungen.
ACHTUNG:
Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes.
Gemäß § 8 Absatz 1 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, denen eine
Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes beigefügt
ist.
- b) Registereintragungen (Handelsregister, keine Eintragungsverpflichtung)
- zu a) Nachweis durch --> Eigenerklärung
- zu b) Nachweis durch --> Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate zum Ablauf der Einreichungsfrist)
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben (auch für die der ggf. eingesetzten Nachunternehmen wesentlicher Leistungen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- c) Angabe zu Jahresumsatz, einschließlich Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (alle Angaben netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren
- d) Angaben zu Berufshaftpflichtversicherung
- zu a) Nachweis durch --> Eigenerklärung
- zu b) Nachweis durch --> Eigenerklärung; sonst rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- zu c) Nachweis durch --> Eigenerklärung
- zu d) Die geforderte Deckungssumme für Personenschäden beträgt 1.500.000,00 € und für sonst. Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 250.000,00 €;
Nachweis durch --> Zusicherung der Versicherung bzw. Versicherungsnachweis
zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise:
- Angaben zur Inanspruchnahme wirtschaftlicher und finanzieller Eignungsleihe; Nachweis durch --> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 47 VgV
- b) Angaben zu Arbeitskräften
- c) Angaben zu techn. Fachkräften
- d) Angaben über Ausstattung, Geräte und techn. Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags (inkl. verwendete Hard- und Software)
- e) Angabe, welche Teile des Auftrags an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen und deren namentliche Benennung
- f) Angabe Nationalität
- zu a) Referenzen in den letzten 5 Kalenderjahren einschl. Angabe des Auftragswertes und des Auftraggebers, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
als vergleichbar wird anerkannt und muss vom Bieter mindestens bereits erbracht worden sein:
• eine landschaftspflegerische Ausführungsplanung für den Trassennahbereich einer Verkehrsanlage (Neubau, Umbau oder Sanierung), Baukosten der landschaftspflegerischen Maßnahmen mind. 145.000 € (Stand Kostenberechnung);
Nachweis durch --> kurzes Abstract der Referenz ist dem Angebot beizufügen; Die Referenz ist nur gültig, wenn eine abgenommene Fassung (Abschluss Fertigstellungspflege) vorliegt.
- zu b) Nachweis durch --> Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
zu c) Der Bieter muss über folgenden Personalstand verfügen:
• ProjektleiterIn (Koordinator der Gesamtmaßnahme) und dessen StellvertreterIn (Landschafts/UmweltplanerIn, GeographIn, BiologIn bzw. vergleichbare Qualifikation mit Hochschul- oder
Fachschulabschluss) mit mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Landschaftsplanung.
Als ProjektleiterIn (Koordinator der Gesamtmaßnahme) und dessen StellvertreterIn müssen namentlich zwei verschiedene Personen benannt werden.
Nachweis durch --> entsprechende Unterlagen
- zu d) Nachweis durch --> Eigenerklärung
- zu e) Nachweis durch --> ausgefülltes Formblatt HVA F-StB Leistungen von Unterauftragnehmern, benannte Unterauftragnehmer haben den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen zu genügen
- zu f) Angabe der Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragten Unternehmens ist verpflichtend, wenn das beauftragte Unternehmen nicht börsennotiert ist;
Nachweis durch --> Eigenerklärung
Zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise:
- Angaben zur Inanspruchnahme technischer und beruflicher Eignungsleihe Nachweis durch --> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 47 VgV
- Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikels 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
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Bindefrist des Angebots: 13.06.2025
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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