Ausschreibungsdetails
Der Betreuungsumfang beträgt 761 Stunden bei 23 Dienststellen des Bundesarchivs pro Jahr.
Die Höchstmenge der abzurufenden Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 2.752 Stunden.
Abrufberechtigt sind die Dienststellen des Bundesarchivs:
Bundesarchiv Hauptdienststelle Koblenz
Bundesarchiv Außenstelle Bayreuth
Bundesarchiv Dienststelle Hoppegarten
Bundesarchiv Dienststelle Berlin-Lichtenberg (FFA)
Bundesarchiv Dienststelle Berlin-Lichtenberg (MDS/Campus)
Bundesarchiv Dienststelle Berlin-Lichterfelde
Bundesarchiv Dienststelle Berlin-Tegel
Bundesarchiv / Stasi-Unterlagen-Archiv Chemnitz
Bundesarchiv / Stasi-Unterlagen-Archiv Dresden
Bundesarchiv / Stasi-Unterlagen-Archiv Erfurt
Bundesarchiv / Stasi-Unterlagen-Archiv Frankfurt/Oder
Bundesarchiv Dienststelle Freiburg
Bundesarchiv / Stasi-Unterlagen-Archiv Gera
Bundesarchiv / Stasi-Unterlagen-Archiv Halle
Bundesarchiv / Stasi-Unterlagen-Archiv Leipzig
Bundesarchiv Außenstelle Ludwigsburg
Bundesarchiv / Stasi-Unterlagen-Archiv Magdeburg
Bundesarchiv / Stasi-Unterlagen-Archiv Neubrandenburg
Bundesarchiv Außenstelle Rastatt
Bundesarchiv / Stasi-Unterlagen-Archiv Rostock
Bundesarchiv / Stasi-Unterlagen-Archiv Schwerin
Bundesarchiv Zwischenarchiv St. Augustin
Bundesarchiv / Stasi-Unterlagen-Archiv Suhl
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in der Anlage "Anbieterdarstellung" anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 200.000 € netto pro Jahr betragen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
● Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist dauert der Auftrag mindestens ein Jahr an.
Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Nachweis Qualitätssicherung
Geeignet sind nur Unternehmen, die ein von unabhängiger, das heißt akkreditierter Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001-2015 ff oder vergleichbar) in Ihrem Unternehmen eingeführt haben und aufrechterhalten.
Das entsprechende Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen und muss zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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