Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
g)
Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
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2. Vorlage eines Bauzeitenplans, dieser muss die Forderungen aus der Baubeschreibung (inkl. Anlagen) sowie dem Artenschutzgutachten abbilden.
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
Der Preis wird aus der Wertungssumme der Angebotssumme ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Preisnachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel gemäß dem Formblatt "Aufwendungen für Lohnänderung", preislich günstigste Grund- oder Wahlposition sowie ggf. den Bedarfspositionen. Für die Angebotswertung wird die Wertungssumme (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:
- 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme.
Alle Angebote mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Bei Angeboten, in denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und die Nachforderung von Preisangaben nicht ausgeschlossen wurde, erfolgt die Angebotswertung wie folgt:
Bei der/den jeweiligen unwesentlichen Position(en), in der/den die Preisangabe fehlt/fehlen, ist bei der rechnerischen Prüfung der jeweils fehlende Preis mit 0,00 € anzusetzen, um den Rang des jeweiligen Angebots festzustellen. In einem weiteren Rechenschritt ist/sind diese Position(en) jeweils mit dem höchsten für diese Positionen angebotenen Wettbewerbspreis anzusetzen. Ändert sich der Rang des Angebots zwischen dem 1. und 2. Rechenschritt, wird es ausgeschlossen. Ändert sich der Rang nicht, wird das jeweilige Angebot unter Annahme des höchsten Preises für die betreffende Position geprüft und gewertet.
t)
Geforderte Sicherheiten
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
a) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
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b) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter erklärt, dass in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen ggf. abweichenden Zeitraum (Der längere Zeitraum ist maßgebend.) Leistungen erbracht wurden, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind nachzuweisen durch mindestens 3 Referenzen (nach (Mindeststandard) mit den Angaben: 1. Referenz: Bezeichnung der Baumaßnahme, 2. Referenz: Bezeichnung der Baumaßnahme, 3.Referenz: Bezeichnung der Baumaßnahme; sowie: Auf Verlangen sind zu den vorgenannten Eigenerklärungen jeweils eine schriftliche Referenz vorzulegen. Jede Referenz muss mindestens folgende Angaben enthalten: Auftraggeber/Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner, Nachunternehmen); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
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c) Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung des Bieters, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf Verlangen ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
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d) Registereintragungen: Erklärung, dass / ob der / die Bieter eingetragen ist / sind im Handelsregister oder/und für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen ist / sind oder/und bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen ist / sind oder zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist / sind. Auf Verlangen ist zur Bestätigung der Erklärung/en vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
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e) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; sowie Angabe: Ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt wurde; ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde; ob in Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde; ob in Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ist dieser auf Verlangen vorzulegen.
Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
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f) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/ Bieter in Frage stellt; Erklärung, dass
- für das / die Unternehmen keine Ausschlussgründe im Sinne von § 6e EU VOB/A vorliegen;
- der / die Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister oder Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist/sind;
- der / die Bieter in den letzten drei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einer Eintragung im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Geldbuße von mehr als 175.000 Euro belegt worden ist/sind;
- für das / die Unternehmen der /des Bieter/s ein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne von § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt;
- zwar für das / die Unternehmen ein Ausschlussgrund im Sinne von § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, der / die Bieter jedoch für das / die Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für das / die Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
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Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll sowie für andere Unternehmen das Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt abfragen und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Für den Abruf im Wettbewerbsregister sind folgende Angaben zu machen: 1. registerführende Stelle | 2. Registerbezeichnung | 3. Registernummer | 4. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
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Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Der / die Bieter, dass sämtliche Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt sind. Auf Verlangen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse - soweit der Betrieb beitragspflichtig ist -, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt - sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
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Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Auf Verlangen werde(n) ich/wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
- Nachweis der Sach- und Fachkunde für Arbeiten nach TRGS 519;
- Erlaubnis Beförderung Abfälle (AbfAEV);
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Dezernat U20
- Nachprüfungsstelle -
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Telefax: 0228/7090-9010
gdws@wsv.bund.de