Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Thüringer Staatslotterie AöR
Straße, Hausnummer: Fröhliche-Mann-Straße 3b
Postleitzahl (PLZ): 98528
Ort: Suhl
Telefon: +49 36813545-450
Internet-Adresse: http://www.lotto-thueringen.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
VOL2025-0008
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
15.04.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.05.2025
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=757989
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=757989
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
15.04.2025 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Thüringer Staatslotterie AöR (nachfolgend TSL, Lotto-Thüringen oder Auftraggeber) sucht auf dem Weg einer öffentlichen Ausschreibung einen Hersteller für die Produktion und Lieferung von Spielscheinen. Insgesamt werden jährlich ca. 2,0 Mio. Spielscheine benötigt, darunter ca. 100.000 Spielscheine mit Vorkreuzungen. Die Mengenangaben beruhen auf Erfahrungswerten der vergangenen Jahre, eine Mengengarantie wird nicht gegeben.
Die TSL sucht auf dem Wege der Neuvergabe eine Druckerei für die nächsten max. 2 Jahre zur Herstellung der von ihr benötigten Spielscheine. Da die Spielscheine maschinenlesbar sein müssen, gibt es sehr detaillierte Anforderungen an das Papier, die Drucktechnik, die Prüftechnik und das Gesamtverfahren zur Herstellung der Spielscheine. Die genauen Anforderungen ergeben sich im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung und einer technischen Spezifikation des Terminalherstellers (wird nach Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt).
Die gesuchte Druckerei soll auf Erfahrungen in den Bereichen der hier ausgeschriebenen Leistungen verweisen können und in der Lage sein, die technischen Anforderungen exakt umzusetzen. Die Druckerei soll fachlich und technisch das volle Leistungsspektrum zur Herstellung der Spielscheine abdecken können, also insbesondere:
1. Druck der Spielscheine innerhalb einer vorgegebenen Frist,
2. Prüfung der Scheine während und nach der Produktion am von der TSL zur Verfügung gestellten Annahmestellen-Terminal,
3. Konfektionierung, Kennzeichnung und Verpackung der Scheine,
4. Einlagerung eines Havariebestandes von 600.000 Scheinen während der Vertragslaufzeit,
5. Anbieten einer Backup-Lösung für den Fall von Havarien, Produktionsstörungen etc. beim Auftragnehmer,
6. Lieferung der Spielscheine (max. 4 Abrufe pro Jahr je nach Bedarf der TSL).
Die TSL sucht auf dem Wege der Neuvergabe eine Druckerei für die nächsten max. 2 Jahre zur Herstellung der von ihr benötigten Spielscheine. Da die Spielscheine maschinenlesbar sein müssen, gibt es sehr detaillierte Anforderungen an das Papier, die Drucktechnik, die Prüftechnik und das Gesamtverfahren zur Herstellung der Spielscheine. Die genauen Anforderungen ergeben sich im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung und einer technischen Spezifikation des Terminalherstellers (wird nach Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt).
Die gesuchte Druckerei soll auf Erfahrungen in den Bereichen der hier ausgeschriebenen Leistungen verweisen können und in der Lage sein, die technischen Anforderungen exakt umzusetzen. Die Druckerei soll fachlich und technisch das volle Leistungsspektrum zur Herstellung der Spielscheine abdecken können, also insbesondere:
1. Druck der Spielscheine innerhalb einer vorgegebenen Frist,
2. Prüfung der Scheine während und nach der Produktion am von der TSL zur Verfügung gestellten Annahmestellen-Terminal,
3. Konfektionierung, Kennzeichnung und Verpackung der Scheine,
4. Einlagerung eines Havariebestandes von 600.000 Scheinen während der Vertragslaufzeit,
5. Anbieten einer Backup-Lösung für den Fall von Havarien, Produktionsstörungen etc. beim Auftragnehmer,
6. Lieferung der Spielscheine (max. 4 Abrufe pro Jahr je nach Bedarf der TSL).
c)
Ort der Leistungserbringung
Suhl-Thüringen
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Es werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Hierzu werden von den Bietern die nachfolgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert.
1) Eigenerklärung zur Eignung Liefer- und Dienstleistungen (Anlage 6)
2) Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 (Anlage 7)
3) Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben (Anlage 8)
Mindestens 3 Referenzaufträge der letzten 3 Jahre, die geeignet sind, die Leistungsfähigkeit in Bezug auf den ausgeschriebenen Auftragsgegenstand nachzuweisen. Der Bieter hat für jede vorgelegte Referenz die Kontaktdaten des jeweiligen Leistungsempfängers anzugeben (Nennung des Auftraggebers). Wünschenswert mit konkretem Ansprechpartner, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, (Anlage 9).
Referenzen, bei denen die vorgenannten und nachfolgende Pflichtangaben nicht oder nicht vollständig gemacht werden, werden bei der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Fehlende Angaben werden nicht nachgefordert. Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). Die Referenzen verfügen je über eine Auftragswert von mindestens 50 k€ netto. Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle der TSL, weitere als bedingungsgemäß betrachtete Referenzen einzureichen. Die Vergabestelle der TSL behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Von den drei mindestens geforderten Referenzprojekten muss mindestens eine Referenz bei einem staatlichen Lotterieanbieter auf dem deutschen Glücksspielmarkt durchgeführt worden sein. Zudem muss mindestens eine Referenz ein Projekt beschreiben, das die Fähigkeit des Auftragnehmers belegt, innerhalb einer Zeitvorgabe von 20 Werktagen (ab Auftragseingang) an den Auftraggeber zu liefern. Außerdem muss mindestens eine Referenz einen Rahmenvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten umfassen. Es ist zulässig, dass eine Referenz mehrere oder alle der genannten Merkmale aufweist. In diesem Fall müssen zusätzlich mindestens zwei weitere Referenzen von Druckerzeugnissen der letzten drei Jahre angegeben werden, die geeignet sind, die Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers im Hinblick auf den ausgeschriebenen Auftragsgegenstand nachzuweisen.
Nutzbar sind nur Referenzen, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag:
a. Rückabwicklung des Vertrages
b. Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund
c. Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen
d. Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten.
e. Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftragswertschätzung) bzw. Angebotspreises.
1) Eigenerklärung zur Eignung Liefer- und Dienstleistungen (Anlage 6)
2) Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 (Anlage 7)
3) Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben (Anlage 8)
Mindestens 3 Referenzaufträge der letzten 3 Jahre, die geeignet sind, die Leistungsfähigkeit in Bezug auf den ausgeschriebenen Auftragsgegenstand nachzuweisen. Der Bieter hat für jede vorgelegte Referenz die Kontaktdaten des jeweiligen Leistungsempfängers anzugeben (Nennung des Auftraggebers). Wünschenswert mit konkretem Ansprechpartner, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, (Anlage 9).
Referenzen, bei denen die vorgenannten und nachfolgende Pflichtangaben nicht oder nicht vollständig gemacht werden, werden bei der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Fehlende Angaben werden nicht nachgefordert. Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). Die Referenzen verfügen je über eine Auftragswert von mindestens 50 k€ netto. Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle der TSL, weitere als bedingungsgemäß betrachtete Referenzen einzureichen. Die Vergabestelle der TSL behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Von den drei mindestens geforderten Referenzprojekten muss mindestens eine Referenz bei einem staatlichen Lotterieanbieter auf dem deutschen Glücksspielmarkt durchgeführt worden sein. Zudem muss mindestens eine Referenz ein Projekt beschreiben, das die Fähigkeit des Auftragnehmers belegt, innerhalb einer Zeitvorgabe von 20 Werktagen (ab Auftragseingang) an den Auftraggeber zu liefern. Außerdem muss mindestens eine Referenz einen Rahmenvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten umfassen. Es ist zulässig, dass eine Referenz mehrere oder alle der genannten Merkmale aufweist. In diesem Fall müssen zusätzlich mindestens zwei weitere Referenzen von Druckerzeugnissen der letzten drei Jahre angegeben werden, die geeignet sind, die Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers im Hinblick auf den ausgeschriebenen Auftragsgegenstand nachzuweisen.
Nutzbar sind nur Referenzen, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag:
a. Rückabwicklung des Vertrages
b. Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund
c. Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen
d. Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten.
e. Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftragswertschätzung) bzw. Angebotspreises.
12.
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag fällt auf das wirtschaftlichste Angebot.
Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat die TSL die nach-folgenden Zuschlagskriterien festgelegt:
100 % Preis
Zur Abgabe des preislichen Angebots ist das Preisblatt (Anlage 3) auszufüllen, dessen kalkulatorisch Vorgaben in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) näher ausgeführt sind.
Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat die TSL die nach-folgenden Zuschlagskriterien festgelegt:
100 % Preis
Zur Abgabe des preislichen Angebots ist das Preisblatt (Anlage 3) auszufüllen, dessen kalkulatorisch Vorgaben in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) näher ausgeführt sind.
14.
Sonstige Angaben
Als Anlage 5 zu diesem Leitfaden ist eine Vertraulichkeitsvereinbarung beigefügt. Aufgrund von Vorgaben Dritter haben die Bieter diese Vereinbarung vor Angebotsabgabe unterschrieben, bzw. elektronisch signiert, zurück an die Vergabestelle zu senden (vorab per E-Mail an vergabestelle@lotto-thueringen.de). Erst nachdem der Bieter die unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung an die TSL zugesendet hat, erhält der Bieter umgehend den Schlüssel zum Entsperren der Anlage Spezifikationsanforderungen des Terminalherstellers (Anlage 14 Spezifikation Nr. 70-0145-00, Ver. H) über die Nachrichtenfunktion der E-Vergabeplattform des Bundes.
Eigenerklärung Sanktionen Russland. Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt.
Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungs-nachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die TSL hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben (Anlage 8)“. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
Nachweise nach § 8 Absatz 1 Satz 1 ThürVgG (Thüringer Vergabegesetz)
Der Bieter erklärt mit der Unterzeichnung der Eigenerklärung (Anlage 7), dass er alle Anforderungen und Verpflichtungen, die aufgrund des Thüringer Vergabegesetzes an ihn gestellt werden, bei der Ausführung des Auftrags einhalten wird.
Wichtiger Hinweis: „Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebots vollständig aus-gefüllt vorzulegen. Wird keine signierte Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zudem gibt die TSL gem. § 13 Abs. 1 ThürVgG vor, dass zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der Verpflichtungen nach den §§ 6, 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG regelmäßig eine Vertragsstrafe von 2 % des Auftragswerts zu vereinbart wird. Gemäß § 13 Abs. 2 ThürVgG wird vereinbart, dass die schuldhafte Nichterfüllung der aus § 6 ThürVgG resultierenden Anforderungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen der §§ 7 und 12 Abs. 2 den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich ebenfalls zur Zahlung der Vertragsstrafe für den Fall, dass der Verstoß durch einen vom Auftragnehmer selbst eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, der Auftragnehmer kannte den Verstoß nicht und musste ihn auch nicht kennen.
Die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe bleibt nach § 13 Abs. 4 ThürVgG von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt.
Verfahrenshinweise
Die vorliegende Ausschreibung liegt mit ihrem voraussichtlichen Gesamtauftragswert unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen (150.000 EUR - netto - bei Bauleistungen und 50.000 EUR - netto - bei Dienst- und Lieferleistungen). In diesem Fall besteht nach § 14 ThürVgG eine Informationspflicht der Auftraggeber (Vergabestelle) über die beabsichtigte Vergabeentscheidung und die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
Weiter Informationen zur Belehrung zur Informationspflicht des Auftraggebers und Nachprüfung des Vergabeverfahrens nach § 14 ThürVgG werden in der Anlage 13 beschrieben.
Eigenerklärung Sanktionen Russland. Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt.
Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungs-nachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die TSL hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben (Anlage 8)“. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
Nachweise nach § 8 Absatz 1 Satz 1 ThürVgG (Thüringer Vergabegesetz)
Der Bieter erklärt mit der Unterzeichnung der Eigenerklärung (Anlage 7), dass er alle Anforderungen und Verpflichtungen, die aufgrund des Thüringer Vergabegesetzes an ihn gestellt werden, bei der Ausführung des Auftrags einhalten wird.
Wichtiger Hinweis: „Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebots vollständig aus-gefüllt vorzulegen. Wird keine signierte Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zudem gibt die TSL gem. § 13 Abs. 1 ThürVgG vor, dass zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der Verpflichtungen nach den §§ 6, 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG regelmäßig eine Vertragsstrafe von 2 % des Auftragswerts zu vereinbart wird. Gemäß § 13 Abs. 2 ThürVgG wird vereinbart, dass die schuldhafte Nichterfüllung der aus § 6 ThürVgG resultierenden Anforderungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen der §§ 7 und 12 Abs. 2 den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich ebenfalls zur Zahlung der Vertragsstrafe für den Fall, dass der Verstoß durch einen vom Auftragnehmer selbst eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, der Auftragnehmer kannte den Verstoß nicht und musste ihn auch nicht kennen.
Die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe bleibt nach § 13 Abs. 4 ThürVgG von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt.
Verfahrenshinweise
Die vorliegende Ausschreibung liegt mit ihrem voraussichtlichen Gesamtauftragswert unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen (150.000 EUR - netto - bei Bauleistungen und 50.000 EUR - netto - bei Dienst- und Lieferleistungen). In diesem Fall besteht nach § 14 ThürVgG eine Informationspflicht der Auftraggeber (Vergabestelle) über die beabsichtigte Vergabeentscheidung und die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
Weiter Informationen zur Belehrung zur Informationspflicht des Auftraggebers und Nachprüfung des Vergabeverfahrens nach § 14 ThürVgG werden in der Anlage 13 beschrieben.
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