Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Straße, Hausnummer: Regensburger Str. 104
Postleitzahl (PLZ): 90478
Ort: Nürnberg
Telefon: +49 911-177-3234
Telefax: +49 911-179-908051
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
13-25-00072
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
15.04.2025 - 14:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
23.05.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=757456
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=757456
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Betriebsärztliche Versorgung Region Sachsen-Anhalt
Ab dem 01.07.2025 muss für den Internen Service Sachsen Anhalt mit den Agenturen für Arbeit (AA) Sachsen-Anhalt Nord, Sachsen-Anhalt West inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Landeshauptstadt Magdeburg, Jobcenter Jerichower Land, Jobcenter Börde, Jobcenter Stendal, die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.07.2025; die Leistung endet zum 28.02.2031. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer,
dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/ Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/
Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung (AME) des BMAS zur Delegation beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass
der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss grundsätzlich eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Bei Angebotsabgabe auf mehrere Lose ist eine Mehrfachnennung der Betriebsärztin/des Betriebsarztes sowie deren/dessen Vertretung uneingeschränkt möglich. Der Zuschlag kann auf mehrere oder alle gebotenen Lose erfolgen. Auch in diesen Fällen muss unter Berücksichtigung der bereits bestehenden anderweitigen vertraglichen Verpflichtungen des Bieters/der Bieterin eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung realistisch möglich sein.
Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt aufgrund gemeinsamer Planung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu fest vereinbarten Terminen. Grundsätzlich ist der Auftraggeber angehalten, zusammenhängende Einsatzzeiten von mindestens vier Stunden zu vereinbaren. Im Ausnahmefall können je nach Bedarf des Auftraggebers auch kürzere Einsatzzeiten oder ein einzelner Einsatz erforderlich werden. Die verbindliche Festlegung eines Termins erfolgt spätestens bis zehn Arbeitstage vor dem Einsatztermin. Zu diesem Zeitpunkt verbindlich vereinbarte, jedoch später vom Auftraggeber nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen können vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden.
Die in der Leistungsbeschreibung genannten Mengenangaben basieren auf einem geschätzten Jahresbedarf. Ein Anspruch auf Abnahme der konkreten Mengen besteht nicht.
Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten
für alle Lose.
Ab dem 01.07.2025 muss für den Internen Service Sachsen Anhalt mit den Agenturen für Arbeit (AA) Sachsen-Anhalt Nord, Sachsen-Anhalt West inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Landeshauptstadt Magdeburg, Jobcenter Jerichower Land, Jobcenter Börde, Jobcenter Stendal, die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.07.2025; die Leistung endet zum 28.02.2031. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer,
dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/ Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/
Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung (AME) des BMAS zur Delegation beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass
der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss grundsätzlich eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Bei Angebotsabgabe auf mehrere Lose ist eine Mehrfachnennung der Betriebsärztin/des Betriebsarztes sowie deren/dessen Vertretung uneingeschränkt möglich. Der Zuschlag kann auf mehrere oder alle gebotenen Lose erfolgen. Auch in diesen Fällen muss unter Berücksichtigung der bereits bestehenden anderweitigen vertraglichen Verpflichtungen des Bieters/der Bieterin eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung realistisch möglich sein.
Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt aufgrund gemeinsamer Planung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu fest vereinbarten Terminen. Grundsätzlich ist der Auftraggeber angehalten, zusammenhängende Einsatzzeiten von mindestens vier Stunden zu vereinbaren. Im Ausnahmefall können je nach Bedarf des Auftraggebers auch kürzere Einsatzzeiten oder ein einzelner Einsatz erforderlich werden. Die verbindliche Festlegung eines Termins erfolgt spätestens bis zehn Arbeitstage vor dem Einsatztermin. Zu diesem Zeitpunkt verbindlich vereinbarte, jedoch später vom Auftraggeber nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen können vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden.
Die in der Leistungsbeschreibung genannten Mengenangaben basieren auf einem geschätzten Jahresbedarf. Ein Anspruch auf Abnahme der konkreten Mengen besteht nicht.
Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten
für alle Lose.
b)
CPV-Codes
Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
c)
Ort der Leistungserbringung
Los 1: AA Sachsen-Anhalt Nord
Los 2: AA Sachsen-Anhalt West inkl. Gst
Los 3: JC Landeshauptstadt Mageburg
Los 4: JC Jerichower Land inkl. Gst
Los 5: JC Börde inkl. Gst
Los 6: JC Stendal inkl. Gst
Los 2: AA Sachsen-Anhalt West inkl. Gst
Los 3: JC Landeshauptstadt Mageburg
Los 4: JC Jerichower Land inkl. Gst
Los 5: JC Börde inkl. Gst
Los 6: JC Stendal inkl. Gst
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Leistung wird in 6 Losen vergeben.
Beschreibung der Losaufteilung:
Los 1: AA Sachsen-Anhalt Nord
Los 2: AA Sachsen-Anhalt West inkl. Gst
Los 3: JC Landeshauptstadt Mageburg
Los 4: JC Jerichower Land inkl. Gst
Los 5: JC Börde inkl. Gst
Los 6: JC Stendal inkl. Gst
Beschreibung der Losaufteilung:
Los 1: AA Sachsen-Anhalt Nord
Los 2: AA Sachsen-Anhalt West inkl. Gst
Los 3: JC Landeshauptstadt Mageburg
Los 4: JC Jerichower Land inkl. Gst
Los 5: JC Börde inkl. Gst
Los 6: JC Stendal inkl. Gst
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
alle Lose
c)
Vergabe von Losen
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: 01.07.2025
Ende: 28.02.2031
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet mit, Ablauf des 28.02.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen., Die (gemäß Leistungsbeschreibung vollständige) Leistungsausführung beginnt frühestens am 01.07.2025 und endet gleichzeitig wie die Vertragslaufzeit mit Ablauf des 28.02.2031.
Ende: 28.02.2031
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet mit, Ablauf des 28.02.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen., Die (gemäß Leistungsbeschreibung vollständige) Leistungsausführung beginnt frühestens am 01.07.2025 und endet gleichzeitig wie die Vertragslaufzeit mit Ablauf des 28.02.2031.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
entfällt
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
siehe Vergabeunterlagen
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Zudem sind mit dem Angebot folgende Vordrucke einzureichen:
- Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
- Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
- Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
- Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
12.
Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft
14.
Sonstige Angaben
Stelle, bei der die Angebote bzw. Teilnahmeanträge einzureichen sind, ist die eVergabe-Plattform des Bundes, http://www.evergabe-online.de
Zudem sind mit dem Angebot folgende Vordrucke einzureichen:
- Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Vordruck C.1)
- Erklärung zum Verzicht auf Kündigungen nach § 627 Abs. 1
BGB (Vordruck C.5)
Zudem sind mit dem Angebot folgende Vordrucke einzureichen:
- Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Vordruck C.1)
- Erklärung zum Verzicht auf Kündigungen nach § 627 Abs. 1
BGB (Vordruck C.5)
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