Ausschreibungsdetails
Es gelten die §§ 122, 123 und 124 GWB sowie § 42 VgV. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 sowie Ziffer 5.1.12 - Zusätzliche Informationen (Los 1 und 2) dieser Bekanntmachung verwiesen.
. Umsatz der letzten 3 Jahre
. Referenzen
. Eintragung im Berufsregister
. Insolvenz / Liquidation
. Schwere Verfehlungen
. Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
. Mitgliedsschaft Berufsgenossenschaft
Die Nachweise aus der Eigenerklärung Formblatt 124 LD VHB sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Alternativ: Angabe der Präqualifizierungsnummer (PQ-Nr.) / Zugangsdaten ist möglich.
.
HINWEISE:
. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw.
abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten
hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung
ausgeschlossen.
. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres
Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im
Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen
erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
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. Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235 VHB)
. Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürVgG
. Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen VO (EU) Nr. 833/2014 bzw. 2022/576
. Datenschutzerklärung gem. Art 13 DSGVO und Einwilligungserlärung gem. Art. 6 DSGVO
. Formblatt Unternehmensdaten
.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen:
. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB)
.
HINWEISE:
. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw.
abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten
hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung
ausgeschlossen.
. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres
Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im
Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen
erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Mit Angebotsabgabe ist eine bietereigene
Beschreibung beizufügen, aus der die Ausstattung des angebotenen
Fahrzeugs und sonstige Leistungen ersichtlich sind (z.B. bietereigener
Angebotsausdruck). Die Einreichung eines Prospekts genügt nicht.
Liegt kein bietereigner Angebotsausdruck vor, wird das Angebot
ausgeschlossen.
Eine Nachforderung diesbezüglich erfolgt nicht (gemäß § 56 VgV).
Zahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
Teil B (VOL/B)
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag
auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
. Abfallbehälterwascheinrichtung
. Lifter
. Kommunalaufbau zur Sammlung von Rest- und Bioabfall
. Umsatz der letzten 3 Jahre
. Referenzen
. Eintragung im Berufsregister
. Insolvenz / Liquidation
. Schwere Verfehlungen
. Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
. Mitgliedsschaft Berufsgenossenschaft
Die Nachweise aus der Eigenerklärung Formblatt 124 LD VHB sind auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Alternativ: Angabe der Präqualifizierungsnummer (PQ-Nr.) / Zugangsdaten
ist möglich.
.
HINWEISE:
. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw.
abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten
hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung
ausgeschlossen.
. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres
Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im
Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen
erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
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. Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt
235 VHB)
. Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1
ThürVgG
. Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen VO (EU) Nr. 833/2014 bzw. 2022
/576
. Datenschutzerklärung gem. Art 13 DSGVO und Einwilligungserlärung
gem. Art. 6 DSGVO
. Formblatt Unternehmensdaten
.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen:
. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB)
.
HINWEISE:
. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw.
abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten
hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung
ausgeschlossen.
. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres
Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im
Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen
erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Mit Angebotsabgabe ist eine bietereigene
Beschreibung beizufügen, aus der die Ausstattung des angebotenen
Fahrzeugs und sonstige Leistungen ersichtlich sind (z.B. bietereigener
Angebotsausdruck). Die Einreichung eines Prospekts genügt nicht.
Liegt kein bietereigner Angebotsausdruck vor, wird das Angebot
ausgeschlossen.
Eine Nachforderung diesbezüglich erfolgt nicht (gemäß § 56 VgV).
Zahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
Teil B (VOL/B)
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag
auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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