Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
b)
Zuschlag erteilende Stelle
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
b)
Vertragsart
c)
Geschäftszeichen
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
Ablauf der Bindefrist
c)
Sprache
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=757123
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Drei-Jahresvertrages mit einem externen Dienstleister für die Durchführung von bereits konzipierten, halbtägigen Potentialanalyseverfahren. Sofern der Höchstwert des Abrufvolumens nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um ein weiteres Jahr bis maximal sechs Jahre. Die Verfahren sollen aufgrund größerer Flexibilität bei der Terminierung sowie vor dem Hintergrund einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben grundsätzlich virtuell - mithilfe eines geeigneten, vom Dienstleister angebotenen Videokonferenz-Tools - durchgeführt werden. Das Videokonferenz-Tool muss von den Beschäftigten der Bedarfsträgerin ohne zusätzliche Kosten nutzbar sein. Geeignet sind in der Regel BDBOS, WebEx, Zoom, Teams.
b)
CPV-Codes
Allgemeine und berufliche Bildung (80000000)
Ausbildung in der Persönlichkeitsentwicklung (80570000)
Ausbildung des Personals (80511000)
E-Learning (80420000)
c)
Ort der Leistungserbringung
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Ende: ..
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Mindestens eine der Referenzen muss die Konzeption eines Potentialanalyseverfahrens beinhalten.
o Mindestens eine der Referenzen muss die Durchführung von Potenzialanalyseverfahren beinhalten.
o Mindestens eine der Referenzen muss für eine oberste Bundes- oder Landesbehörde mit mind. 2.000 Beschäftigten oder eine Bundes-/Landesoberbehörde mit mind. 2.000 Beschäftigten durchgeführt worden sein.
● Jeder vorgenannte Erfahrungsbereich muss durch mindestens eine geeignete Referenz belegt werden, wobei eine Referenz zur Abdeckung mehrerer Bereiche herangezogen werden darf.
● Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
● Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe".
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.
12.
Zuschlagskriterien
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
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