Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Vergabestelle Süd
Straße, Hausnummer: Willi-Brundert-Straße 14
Postleitzahl (PLZ): 06132
Ort: Halle (Saale)
Telefon: +49 345 54840
Telefax: +49 345 5484351
Internet-Adresse: www.lhw.sachsen-anhalt.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
25/S/0027/SH
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
06.05.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
04.06.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=757009
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=757009
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
06.05.2025 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Im Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW), Flussbereich Sangerhausen, liegen für die nachfolgend aufgeführten Bereiche bereits Baumkataster für die Beurteilung der Verkehrssicherheit der im Eigentum des LHW befindlichen Gehölzbestände vor. Im Bearbeitungszeitraum soll das bestehende Baumkataster qualifiziert ständig fortgeschrieben werden. Sie sollen der Schaden- und Unfallverhütung (gemäß § 823 Abs. 1 BGB), sowie der Dokumentation im Haftungsfall dienen.
Gleichzeitig sollen verkehrssichernde und schadenverhütende Maßnahmen auf das rechtlich und tatsächlich notwendige Maß, zur Erhaltung des gewünschten Standards und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf den landeseigenen dem Flussbereich zugeordneten Grundstücken, reduziert werden. Dazu sind vorrangig Folgebeurteilungen, aber auch Erstaufnahmen durchzuführen.
Geplant ist die Öffentliche Ausschreibung mit losweiser Vergabe.
Für die Folgekontrollen sind aus dem vorhandenen Kataster vorläufig folgende Mengen für 2025 erfasst:
Los 1 Thyra, Leine, Gonna = ca. 1168 Stk Einzelbäume und ca. 55 Stk Baumgruppen (mit jeweils 5-40 Stk Einzelbäumen)
Los 2 Kleine Helme, MG Roßla, MG Wallhausen, MG Oberröblingen = ca. 373 Stk Einzelbäume und ca. 5 Stk Baumgruppen (mit jeweils 5-40 Stk Einzelbäumen)
Los 3 Rohne, Querne, Weida = ca. 273 Stk Einzelbäume und ca. 9 Stk Baumgruppen (mit jeweils 5-40 Stk Einzelbäumen
Es ist je nach Zuwachs oder Erfassung weiterer Ortsabschnitte auch mit der Erstaufnahmen von Einzelbäumen oder Baumgruppen zu rechnen.
Als weitere Leistung sind bei Bedarf die Arttenschutzrechtlichen Prüfungen durchzuführen.
Gleichzeitig sollen verkehrssichernde und schadenverhütende Maßnahmen auf das rechtlich und tatsächlich notwendige Maß, zur Erhaltung des gewünschten Standards und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf den landeseigenen dem Flussbereich zugeordneten Grundstücken, reduziert werden. Dazu sind vorrangig Folgebeurteilungen, aber auch Erstaufnahmen durchzuführen.
Geplant ist die Öffentliche Ausschreibung mit losweiser Vergabe.
Für die Folgekontrollen sind aus dem vorhandenen Kataster vorläufig folgende Mengen für 2025 erfasst:
Los 1 Thyra, Leine, Gonna = ca. 1168 Stk Einzelbäume und ca. 55 Stk Baumgruppen (mit jeweils 5-40 Stk Einzelbäumen)
Los 2 Kleine Helme, MG Roßla, MG Wallhausen, MG Oberröblingen = ca. 373 Stk Einzelbäume und ca. 5 Stk Baumgruppen (mit jeweils 5-40 Stk Einzelbäumen)
Los 3 Rohne, Querne, Weida = ca. 273 Stk Einzelbäume und ca. 9 Stk Baumgruppen (mit jeweils 5-40 Stk Einzelbäumen
Es ist je nach Zuwachs oder Erfassung weiterer Ortsabschnitte auch mit der Erstaufnahmen von Einzelbäumen oder Baumgruppen zu rechnen.
Als weitere Leistung sind bei Bedarf die Arttenschutzrechtlichen Prüfungen durchzuführen.
c)
Ort der Leistungserbringung
Los 1 Mansfeld-Südharz - Stollberg, Rottleberode, Bösenrode, Berga, Großleinungen, Drebsdorf, Kleinleinungen, Grillenberg, Obersdorf, Gonna , Sangerhausen; Los 2 Mansfeld-Südharz - Brücken, Edersleben, Wallhausen; Los 3 Mansfeld-Südharz - Allstedt; Saalkreis - Querfurt, Obhausen
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Für die Folgekontrollen sind aus dem vorhandenen Kataster vorläufig folgende Mengen für 2025 erfasst:
Los 1 Thyra, Leine, Gonna = ca. 1168 Stk Einzelbäume und ca. 55 Stk Baumgruppen (mit jeweils 5-40 Stk Einzelbäumen)
Los 2 Kleine Helme, MG Roßla, MG Wallhausen, MG Oberröblingen = ca. 373 Stk Einzelbäume und ca. 5 Stk Baumgruppen (mit jeweils 5-40 Stk Einzelbäumen)
Los 3 Rohne, Querne, Weida = ca. 273 Stk Einzelbäume und ca. 9 Stk Baumgruppen (mit jeweils 5-40 Stk Einzelbäumen
Es ist je nach Zuwachs oder Erfassung weiterer Ortsabschnitte auch mit der Erstaufnahmen von Einzelbäumen oder Baumgruppen zu rechnen.
Als weitere Leistung sind bei Bedarf die Arttenschutzrechtlichen Prüfungen durchzuführen.
Los 1 Thyra, Leine, Gonna = ca. 1168 Stk Einzelbäume und ca. 55 Stk Baumgruppen (mit jeweils 5-40 Stk Einzelbäumen)
Los 2 Kleine Helme, MG Roßla, MG Wallhausen, MG Oberröblingen = ca. 373 Stk Einzelbäume und ca. 5 Stk Baumgruppen (mit jeweils 5-40 Stk Einzelbäumen)
Los 3 Rohne, Querne, Weida = ca. 273 Stk Einzelbäume und ca. 9 Stk Baumgruppen (mit jeweils 5-40 Stk Einzelbäumen
Es ist je nach Zuwachs oder Erfassung weiterer Ortsabschnitte auch mit der Erstaufnahmen von Einzelbäumen oder Baumgruppen zu rechnen.
Als weitere Leistung sind bei Bedarf die Arttenschutzrechtlichen Prüfungen durchzuführen.
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
alle Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
16.06.2025 bis 30.04.2031
Hierbei wird der Auftrag für ein Jahr vergeben mit der Option der jährlichen Verlängerung, längstens bis zum 30.04.2031.
Hierbei wird der Auftrag für ein Jahr vergeben mit der Option der jährlichen Verlängerung, längstens bis zum 30.04.2031.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Fachliche Mindestqualifikation der mit der Ausführung betrauten Personen (Eignungsprüfung):
- mind. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur mit jährlicher Fortbildungsmaßnahme o. glw.
- anwendungsreife Kenntnisse in der Software ArboKat oder vergleichbaren Baumkatastersystemen. Der Nachweis ist durch Schulungszertifikate oder Eigenerklärung zu erbringen.
- Zur Durchführung der artenschutzfachlichen Kontrollen hat der Bieter oder sein NU über die notwendigen Fach- und Sachkenntnisse bzgl. des Artenschutzes in Flora und Fauna zu verfügen. Der Nachweis ist durch Ausbildungs- oder Sachkundenachweis zu erbringen.
Mit dem Angebot sind alle Eignungsnachweise und Qualifikationen des Bieter und der die Leistungen ausführenden Personen einzureichen. Die Gleich- oder Höherwertigkeit der Abschlüsse ist nachzuweisen.
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Präqualifizierte Bieter führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen (NUN) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Hierzu sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen der NUN abzugeben. Für präqualifizierte NUN reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der NUN) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) sh. Vergabeunterlagen.
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In Sachsen-Anhalt gilt das Bestbieterprinzip gemäß § 8 Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA). Dementsprechend sind von jedem Bieter mit dem Angebot
(vollständig ausgefüllt) einzureichen:
- Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von nicht präqualifizierten Bietern undBietergemeinschaftsmitgliedern
- PQ-/ULV-Nachweis von präqualifizierten Bietern und Bietergemeinschaftsmitgliedern
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Vom Bestbieter auf gesondertes Verlangen sind außerdem einzureichen:
- TVergG.11 (Eigenerklärung Tariftreue und Entgelt) - vom Bieter, allen BieGe-Mitgliedern und NUN
- TVergG.14 (Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz) - vom Bieter und allen BieGe-Mitgliedern
- Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von seinen nicht präqualifizierten NUN
- PQ-/ULV-Nachweis von seinen präqualifizierten NUN
- Nachweise gemäß Formblatt 124 von nicht präqualifizierten Bietern, BieGe-Mitgliedern und NUN
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Hinweise:
+ Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA). Daher darf der öffentliche Auftrag nur vergeben werden, soweit
die nach dem TVergG LSA verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise form- und fristgerecht vorliegen und diese nicht den Vorgaben des TVergG LSA widersprechen.
+ Die nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (insbesondere die Verpflichtungen nach §§ 11, 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA und ggf. geforderte
Eignungsnachweise) sind vom Bestbieter grundsätzlich innerhalb von 3 bis 5 Werktagen nach Abforderung in der durch die Vergabestelle bestimmten Form vorzulegen.
+ Das Angebot wird gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA von der Wertung ausgeschlossen, soweit die Vorlage der nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bei der Vergabestelle durch den Bestbieter:
1. nicht in der durch die Vergabestelle bestimmten Form erfolgt, DE Formular Auftragsbekanntmachung 5
2. nicht nach Abforderung der Vergabestelle innerhalb der bestimmten Frist erfolgt (§ 8 Absatz 4 TVergG LSA).
+ Der Auftraggeber behält sich vor, für Vordrucke, die in Kopie vorgelegt werden, das Original zu jeder Zeit zu verlangen.
+ Bei Nachunternehmereinsatz ist auf Verlangen geeignet nachzuweisen, dass die nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen tatsächlich vom Nachunternehmer erfolgen.
+ Die Eigenerklärungen gemäß § 11 und 14 TVergG LSA (Formblatt TVergG.11 und Formblatt TVergG.14) können freiwillig bereits mit dem Angebot ausgefüllt eingereicht werden.
- mind. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur mit jährlicher Fortbildungsmaßnahme o. glw.
- anwendungsreife Kenntnisse in der Software ArboKat oder vergleichbaren Baumkatastersystemen. Der Nachweis ist durch Schulungszertifikate oder Eigenerklärung zu erbringen.
- Zur Durchführung der artenschutzfachlichen Kontrollen hat der Bieter oder sein NU über die notwendigen Fach- und Sachkenntnisse bzgl. des Artenschutzes in Flora und Fauna zu verfügen. Der Nachweis ist durch Ausbildungs- oder Sachkundenachweis zu erbringen.
Mit dem Angebot sind alle Eignungsnachweise und Qualifikationen des Bieter und der die Leistungen ausführenden Personen einzureichen. Die Gleich- oder Höherwertigkeit der Abschlüsse ist nachzuweisen.
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Präqualifizierte Bieter führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen (NUN) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Hierzu sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen der NUN abzugeben. Für präqualifizierte NUN reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der NUN) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) sh. Vergabeunterlagen.
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In Sachsen-Anhalt gilt das Bestbieterprinzip gemäß § 8 Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA). Dementsprechend sind von jedem Bieter mit dem Angebot
(vollständig ausgefüllt) einzureichen:
- Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von nicht präqualifizierten Bietern undBietergemeinschaftsmitgliedern
- PQ-/ULV-Nachweis von präqualifizierten Bietern und Bietergemeinschaftsmitgliedern
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Vom Bestbieter auf gesondertes Verlangen sind außerdem einzureichen:
- TVergG.11 (Eigenerklärung Tariftreue und Entgelt) - vom Bieter, allen BieGe-Mitgliedern und NUN
- TVergG.14 (Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz) - vom Bieter und allen BieGe-Mitgliedern
- Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von seinen nicht präqualifizierten NUN
- PQ-/ULV-Nachweis von seinen präqualifizierten NUN
- Nachweise gemäß Formblatt 124 von nicht präqualifizierten Bietern, BieGe-Mitgliedern und NUN
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Hinweise:
+ Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA). Daher darf der öffentliche Auftrag nur vergeben werden, soweit
die nach dem TVergG LSA verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise form- und fristgerecht vorliegen und diese nicht den Vorgaben des TVergG LSA widersprechen.
+ Die nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (insbesondere die Verpflichtungen nach §§ 11, 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA und ggf. geforderte
Eignungsnachweise) sind vom Bestbieter grundsätzlich innerhalb von 3 bis 5 Werktagen nach Abforderung in der durch die Vergabestelle bestimmten Form vorzulegen.
+ Das Angebot wird gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA von der Wertung ausgeschlossen, soweit die Vorlage der nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bei der Vergabestelle durch den Bestbieter:
1. nicht in der durch die Vergabestelle bestimmten Form erfolgt, DE Formular Auftragsbekanntmachung 5
2. nicht nach Abforderung der Vergabestelle innerhalb der bestimmten Frist erfolgt (§ 8 Absatz 4 TVergG LSA).
+ Der Auftraggeber behält sich vor, für Vordrucke, die in Kopie vorgelegt werden, das Original zu jeder Zeit zu verlangen.
+ Bei Nachunternehmereinsatz ist auf Verlangen geeignet nachzuweisen, dass die nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen tatsächlich vom Nachunternehmer erfolgen.
+ Die Eigenerklärungen gemäß § 11 und 14 TVergG LSA (Formblatt TVergG.11 und Formblatt TVergG.14) können freiwillig bereits mit dem Angebot ausgefüllt eingereicht werden.
12.
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium ist der Preis.
14.
Sonstige Angaben
Das vorliegende Baumkataster wird im Datenbanksystem Arbokat® geführt. Das Datenbanksystem Arbokat® ist ein Fachsystem zum
Aufbau und zur Pflege von Baumkatastern sowie zur Durchführung von Baumkontrollen, was u.a. der gerichtsfesten Nachweisführung
der Verkehrssicherungspflicht dient. Die Systematik von Arbokat® erfüllt alle Kriterien der Baumkontrollrichtlinie FLL. Für die Erfassung
und Kontrolle ist zwingend das Fachsystem Arbokat® ab Version 5.3.3.0 zu verwenden.
Aufbau und zur Pflege von Baumkatastern sowie zur Durchführung von Baumkontrollen, was u.a. der gerichtsfesten Nachweisführung
der Verkehrssicherungspflicht dient. Die Systematik von Arbokat® erfüllt alle Kriterien der Baumkontrollrichtlinie FLL. Für die Erfassung
und Kontrolle ist zwingend das Fachsystem Arbokat® ab Version 5.3.3.0 zu verwenden.
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