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Ausschreibungsdetails

Los 2 - Dachdeckerarbeiten

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11.03.2025

31.03.2025 08:00

B.SCHL_2_2025_Los 2

Thüringen: Handwerkskammer Erfurt

11.03.2025 12:41

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name: Handwerkskammer Erfurt
Straße, Hausnummer: Fischmarkt 13
Postleitzahl (PLZ): 99084
Ort: Erfurt
Telefon: +49 361 67070
Internet-Adresse: www.hwk-erfurt.de

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: B.SCHL_2_2025_Los 2

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

Barockschloss der HWK, Fischmarkt 13/Waagegasse, 99084 Erfurt

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Dachdecker/Klempnerarbeiten
Die gesamte Dachdeckung des Barockschlosses, bestehend aus einer Mischung von historischen
Biberschwanzziegeln in Handstrich, industriell gefertigten Biberschwanzziegeln, Betondachsteinen, ist
aufzunehmen, sorgsam zu sortieren und zu sichern. Dabei wird der Gewinnung von Handstrich-Ziegeln zur
Wiederverwendung höchste Priorität zugeordnet. Zwischenlagerung erfolgt auf dem Nachbargelände des
Fischmarkt 17.
Die vorhandene Traglattung ist vollständig zu erneuern. Bei der Wiedereindeckung ist hinsichtlich der
verwendeten Ziegel gem. eines Priorisierungsplans der Dachflächen vorzugehen. Zum Einsatz kommen
gesicherte Handstrich-Ziegel, Zukauf zweitverwendeten Materials, gesicherte Industrieziegel sowie Neuware.
Nähere Erläuterungen sind den Hinweistexten zu den entsprechenden Leistungspositionen im Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Weitere Angaben, insbesondere zu Flächen, vorhandenen Eindeckungsarten und Dachneigungen sind den Planunterlagen zu entnehmen.
Weitere Inhalte der Ausschreibung betreffen:
- Rückbau Schornsteine unter Dach
- Aufarbeitung Wetterfahne
- Ertüchtigung der Dachflächen vom Verbinder und Treppenhaus
- Neuverblechung Tonnengauben
- Wandbekleidung Wandanschluss Ostrisalit an Bauteil Tordurchfahrt
- Klempnerarbeiten

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung
12.05.2025
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
16.10.2025

j)
Nebenangebote

nicht zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen.

gem. § 16a VOB/A nachgefordert für:
- 213 Angebotsschreiben
- Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
- 124 Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (124) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
- 224 Angebot Lohngleitklausel
- 233 Nachunternehmerleistungen
- 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
- Formblatt „Eigenerklärung kommunale u. sonstige Auftraggeber“ gem. ThürVgG
- Datenschutzrechtliche Einwilligung
- Nachweis einer akt. branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice bzw. separates Schreiben der Versicherung mit Angabe der Deckungssummen, Laufzeit und Gültigkeit
- 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient
- Referenzliste Erfahrungen im denkmalgeschützten Bestand
Sofern Sie Zugriff auf Gutachten oder weitere Pläne benötigen sollten, können Sie auf diese zugreifen, unter: https://cloud.hwk-erfurt.de/index.php/s/WGPA4ZeAY4xacnN
Senden Sie bitte dazu die bestätigte Vertraulichkeitserklärung per E-Mail an:evergabe@hwk-erfurt.de
Anschließend können Sie das Zugriffspasswort erhalten.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
31.03.2025 - 08:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
09.05.2025

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen

s)
Öffnung der Angebote

31.03.2025 - 08:30 Uhr
Ort der Eröffnung
Handwerkskammer Erfurt, Fischmarkt 13, 99084 Erfurt
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Keine Bieter zugelassen

t)
Geforderte Sicherheiten

siehe Pkt. 18 „WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN“

u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

siehe Pkt. 15 - 17 „WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN“

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
- Nachweis einer akt. branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung [DECKUNGSSUMME] durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice bzw. separates Schreiben der Versicherung mit Angabe der Deckungssummen, Laufzeit und Gültigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Zusätzlich ist in diesem Fall eine Kopie der Versicherungspolice bzw. separates Schreiben der Versicherung mit Angabe der Deckungssumme, Laufzeit und Gültigkeit vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
folgende Erfahrungen zur Bestätigung der fachlichen Eignung nachzuweisen:
- 3 vergleichbare Projekte im denkmalgeschützten Bestand
- Benennung der Referenzgeber
- Ausführung von historischer Flachziegeldeckung, möglichst mit zweitverwendetem Material
- Ausführung innerhalb der letzten 5 Jahre
Nach folgendem Muster:
Maßnahme:
Bezeichnung inkl. Anschrift:
Bauherr:
Ausführungszeitraum:
Auftragssumme:
Baujahr Objekt:
Objekt steht unter Denkmalschutz:
Beteiligung Denkmalbehörde:
Referenzgeber (inkl. Kontaktdaten):
Durchschnittliche Anzahl der in der Maßnahme tätigen Mitarbeiter aus dem eigenen Betrieb:
Art der ausgeführten Leistung:
stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen, stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen einschließlich der denkmalpflegerischen Besonderheiten

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
1. Nachprüfungsmöglichkeit
Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB, erreicht oder übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wert-grenzen [150.000 EUR (netto) bei Bauleistungen und 50.000 EUR (netto) bei Leistungen und Lieferungen]. Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
2. Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bestimmten Form. Spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die unterlegenen
Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine mindestens sieben Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung
vorzubringen ist.
3. Nachprüfungsverfahren
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber zu beanstanden, indem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist in Textform elektronisch über die Vergabeplattform im
Vergabeverfahren zu senden.
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der
Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einerentsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer
unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde.


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