Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
06526 Sangerhausen
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Wesentliche Leistungen:
- 1 Gittertür
- 7m Handlauf mit Pfosten
- 4m Handlauf an Betonwand
- 6m Absturzsicherung
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Sonstige Angaben
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen.
entsprechend den Regelungen des § 16 a VOB/A
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
100 % niedrigster Preis
t)
Geforderte Sicherheiten
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Erklärung über die Eintragung in das (Berufs-)Register (vorab über "Eigenerklärung zur Eignung") (auch von Nachunternehmen).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu überprüfen
- Erklärung, dass das Unternehmen bereits drei Jahre besteht sowie über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (über "Eigenerklärung zur Eignung") (auch von Nachunternehmen).
- Erklärung, dass keine Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren vorliegt sowie, dass der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (über "Eigenerklärung zur Eignung") (auch von Nachunternehmen).
- Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. §§ 6e EU VOB/A vorliegen (siehe sonstige Bedingungen) sowie, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht
aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.000 EUR belegt worden ist (über "Eigenerklärung zur Eignung") (auch von Nachunternehmen).
- Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur (gesetzlichen) Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat (vorab über "Eigenerklärung zur Eignung") (auch von Nachunternehmen).
- Gültige Versicherungspolice (Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 EUR im Einzelfall; Deckungssumme für Sach- und Sonstige Schäden in Höhe von
mindestens 1.000.000 EUR im Einzelfall). Insofern eine bestehende Haftpflichtversicherung im geforderten Umfang nicht oder noch nicht besteht, kann diese durch die Vorlage einer Absichtserklärung (abgestellt auf die Bedingungen der Anforderung der Haftpflichtversicherung) (z. B. Versicherungsangebot) eines (1) Versicherungsinstitutes über die Versicherungsabsicht im Falle der Zuschlagserteilung für die Dauer des Auftrages, in geforderter Höhe erfolgen. Die abgeschlossene Versicherungspolice ist vom zum Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Auftragserteilung, auf Anforderung der Vergabestelle, innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu überprüfen
- Erklärung, dass in den letzten fünf Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden (vorab über "Eigenerklärung zur Eignung") (auch von Nachunternehmen).
- Erklärung, dass für die Ausführung der Leistung erforderliche Beschäftigte zur Verfügung stehen (vorab über "Eigenerklärung zur Eignung") (auch von Nachunternehmen).
- Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied in der Berufsgenossenschaft ist (vorab über "Eigenerklärung zur Eignung") (auch von Nachunternehmen).
Bedingung an die Auftragsausführung
- Bürgschaft (VOB) (mittels Dritterklärung vorzulegen): Wird eine Sicherheit durch Bürgschaft nach § 17 (4) VOB/B geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Muster-Formblatt des
Auftraggebers zu verwenden. Der Auftragnehmer hat nach § 17 (7) VOB/B die Sicherheit binnen 18 Werktatgen nach Vertragsabschluss zu leisten bzw. an den Auftraggeber auszuhändigen.
Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer
- Nachweis zur Eintragung Registereintragung (VOB) (mittels Dritterklärung vorzulegen): Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (auch von Nachunternehmen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung (mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültige Versicherungspolice entsprechend der Bedingungen zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
- Nachweis zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (VOB) (mittels Dritterklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (auch von Nachunternehmen). Insofern aus den Bescheinigungen kein Gültigkeitszeitraum hervor geht, darf zum Zeitpunkt der Anforderung, die entsprechende Bescheinigung NICHT ÄLTER ALS EIN JAHR sein. Sofern bei dem eingereichten Dokument zweifelsfrei festzustellen ist, dass keine Änderungen oder Verfälschungen vorgenommen wurden, entfällt die Forderung zur Vorlage der Bescheinigung im Original.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Nachweis zu Arbeitskräften / Leitung (VOB) (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (auch von Nachunternehmen).
- Nachweis zur Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft (VOB) (mittels Dritterklärung vorzulegen): QUALIFIZIERTE Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den AN zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (auch von Nachunternehmen). Insofern aus der Bescheinigung kein Gültigkeitszeitraum hervor geht, darf zum Zeitpunkt der
Angebotsöffnung oder zum Zeitpunkt der Anforderung, die entsprechende Bescheinigung NICHT ÄLTER ALS EIN JAHR sein. Sofern bei dem eingereichten Dokument zweifelsfrei festzustellen ist, dass keine Änderungen oder Verfälschungen vorgenommen wurden, entfällt die Forderung zur Vorlage der Bescheinigung im Original.
- Nachweise über Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (VOB) (mittels Dritterklärung vorzulegen): Drei bestätigte Referenznachweise vergleichbarer Leistungen der letzten fünf Jahre mit den nach FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung - aufgeführten Mindestangaben - hilfsweise das beigefügte aber auszufüllende FB 444 - Referenzbescheinigung (auch von Nachunternehmen entsprechend übertragener Teilleistungen). Insb. die Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung muss aus dem Dokument hervorgehen. Die Einreichung einer Referenzliste ohne die Bestätigung erfüllt nicht die Mindestanforderung an eine Referenzbescheinigung und kann daher im Rahmen der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt werden.
Sonstige Unterlagen
- Nachweis ordnungsgemäße Kalkulation (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß § 15 (2) TVergG LSA hat der öffentliche Auftraggeber die Kalkulation des Angebotes zu prüfen, wenn ein Angebot, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, um mindestens 10 % vom nächsthöheren Angebot abweicht.
- Urkalkulation (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle (Saale)
+49 3455141536 Fax
vergabekammer@lvwa.sachsenanhalt.de
https://lvwa.sachsen-anhalt.de