Ausschreibungsdetails
und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
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Es gelten die Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB, § 57 Abs. 1 und 2 VgV
Die Laufzeit des Vertrages endet am 31.10.2025.
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
1. Angebotsschreiben (Anlage B-01)
2. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)
3. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05)
(falls einschlägig)
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Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:
1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2)
2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4)
3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe
4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar, Eigenerklärung)
5. Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung
6. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen über die wartung von Feuerlöschern und Hydranten von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
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Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e Vergabe Plattform einzureichen.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
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In den Leistungsverzeichnissen müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
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Gewertet wird der angebotene Gesamtpreis (netto)
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Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 13.03.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe
HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Verschwiegenheit/Datenschutz
Der AN hat seine Verschwiegenheit und die seiner Mitarbeiter sicherzustellen.
Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten.
ausgefüllt in Ziffer 2, und mit dem Angebot einzureichen.
2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter/-in, Ansprechperson, Telefon, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort
2.2 Zusätzliche Angaben, sofern keine Eintragung im Handelsregister vorliegt (z.B. nicht eingetragener Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätige GbR) - Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten: Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
4. Eigenerklärung zum etwaigen Bezug des Bieters zu Russland -
5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 Wettbewerbsregister (WRegG)
- zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), ausgefüllt in den Ziffern 3, 4 und 5, und mit dem Angebot einzureichen.
Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es:
-seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB)
-Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB ergriffen hat
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zu 4) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind. Folgende Erklärungen sind abzugeben:
– das Unternehmen ist nicht in Russland niedergelassen ist und der Unternehmer
– im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann - nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzt – dass an dem Unternehmen kein
in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist
– das Unternehmen handelt nicht im Namen oder auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit russischer Staatsangehörigkeit
– für die Ausführung des Auftrags werden nicht die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch genommen, der in Russland niedergelassen ist oder die russische Staatsangehörigkeit
besitzt
– das Unternehmen nimmt nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in Anspruch, an dem zu mehr als 50% ein in Russland
niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger beteiligt sind oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt. Der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer, die vorstehende Erklärung nicht abgeben, aber einen Einsatz dennoch für gerechtfertigt halten, können dieses mit einer eigenen Erklärung begründen.
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zu 5) Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft erklärt, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Und dass zur Kenntnis genommen wird, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
7) Angaben zu Umsätzen - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“
(AnIage B-03), ausgefüllt in den Ziffern 6 und 7, und mit dem Angebot einzureichen.
Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. €,
Sachschäden: mindestens 3,0 Mio. €,
Vermögensschäden: mindestens 300.000 €.
Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder dass, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, die Anpassung unmittelbar nach Zuschlagserteilung entsprechend der geforderten Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird.
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zu 7) Die Gesamtumsätze und separat die Umsätze für die ausgeschriebene Leistung sind für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen.
9) leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
10) Angaben zu Referenzen - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), ausgefüllt in den Ziffern 8, 9 und 10, und mit dem Angebot einzureichen.
a) das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt
b) dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen
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zu 9) Erklärungen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit in der ausgeschriebenen Leistungsart, zur Beschäftigungsanzahl des gesamten Unternehmens, zur Anzahl der Beschäftigten und geringfügig Beschöftigten in der ausgeschriebenen Leistungsart
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zu 10) Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen über die Offenlandpflege von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die erste Referenz muß mindestens einen Umfang 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens aufweisen, um gewertet zu werden. Bei Unterschreiten dieses Wertes wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Angaben in den Referenzen:
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes)
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung
- Leistungsumfang in ha
- Leistungszeitraum
- Leistungsart
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zu 12) Erklärung, dass beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen und Angaben dazu, für welche Teilleistungen und in welchem Umfang
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zu 13) Erklärung,
dass für die Erbringung der Leistungen eine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird und Angabe in Bezug auf welche Aspekte
Für eine Bezuschlagung des Angebotes ist die Vorlage eines Ausbildungsnachweises (Zertifikat) zur naturgemäßen Obstbaumpflege für Jung- und Altbäume mit einem Stundenumfang von mind. 30 Unterrichtseinheiten zwingend erforderlich.
Für eine Bezuschlagung des Angebotes ist die Vorlage eines Ausbildungsnachweises (Zertifikat) zur naturgemäßen Obstbaumpflege für Jung- und Altbäume mit einem Stundenumfang von mind. 30 Unterrichtseinheiten zwingend erforderlich.
Die entsprechend belegten Lehrgänge müssen mehrtätig sein und mindestens die Module Erziehungsschnitt von Jungbäumen Altbaumschnitt und Sommerschnitt beinhalten.
Vor- und Nachname des Mitarbeiters /
Ausbildung
Nachweis der Zusatzqualifikation im Bereich der naturgemäßen Obstbaumpflege
Name der Ausbildung
Stundenumfang:
Ausbildungsbereiche (Jung-, Altbaum-
pflege)
Praxisstunden seit der Zusatzqualifikation
Lage der Objekte
Baumarten (Kern- und/oder Steinobst)
Anzahl Jungbäume
Anzahl Altbäume
Name und Kontakt des Auftraggebers
Unterauftragnehmern, Eignungleihenden, d) Bieterauskünfte (Anlage B-03) von Unterauftragnehmern, Eignungleihenden
ie Laufzeit des Vertrages endet am 31.10.2025.
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
1. Angebotsschreiben (Anlage B-01)
2. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)
3. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05)
(falls einschlägig)
-
Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:
1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2)
2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4)
3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe
4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar, Eigenerklärung)
5. Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung
6. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen über die wartung von Feuerlöschern und Hydranten von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
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Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e Vergabe Plattform einzureichen.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
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In den Leistungsverzeichnissen müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
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Gewertet wird der angebotene Gesamtpreis (netto)
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Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 13.03.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe
HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Verschwiegenheit/Datenschutz
Der AN hat seine Verschwiegenheit und die seiner Mitarbeiter sicherzustellen.
Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten.
ausgefüllt in Ziffer 2, und mit dem Angebot einzureichen.
2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter/-in, Ansprechperson, Telefon, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort
2.2 Zusätzliche Angaben, sofern keine Eintragung im Handelsregister vorliegt (z.B. nicht eingetragener Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätige GbR) - Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten: Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
4. Eigenerklärung zum etwaigen Bezug des Bieters zu Russland -
5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 Wettbewerbsregister (WRegG)
- zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), ausgefüllt in den Ziffern 3, 4 und 5, und mit dem Angebot einzureichen.
Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es:
-seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB)
-Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB ergriffen hat
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zu 4) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind. Folgende Erklärungen sind abzugeben:
– das Unternehmen ist nicht in Russland niedergelassen ist und der Unternehmer
– im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann - nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzt – dass an dem Unternehmen kein
in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist
– das Unternehmen handelt nicht im Namen oder auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit russischer Staatsangehörigkeit
– für die Ausführung des Auftrags werden nicht die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch genommen, der in Russland niedergelassen ist oder die russische Staatsangehörigkeit
besitzt
– das Unternehmen nimmt nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in Anspruch, an dem zu mehr als 50% ein in Russland
niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger beteiligt sind oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt. Der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer, die vorstehende Erklärung nicht abgeben, aber einen Einsatz dennoch für gerechtfertigt halten, können dieses mit einer eigenen Erklärung begründen.
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zu 5) Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft erklärt, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Und dass zur Kenntnis genommen wird, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
7) Angaben zu Umsätzen - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“
(AnIage B-03), ausgefüllt in den Ziffern 6 und 7, und mit dem Angebot einzureichen.
Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. €,
Sachschäden: mindestens 3,0 Mio. €,
Vermögensschäden: mindestens 300.000 €.
Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder dass, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, die Anpassung unmittelbar nach Zuschlagserteilung entsprechend der geforderten Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird.
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zu 7) Die Gesamtumsätze und separat die Umsätze für die ausgeschriebene Leistung sind für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen.
9) leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
10) Angaben zu Referenzen - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), ausgefüllt in den Ziffern 8, 9 und 10, und mit dem Angebot einzureichen.
a) das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt
b) dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen
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zu 9) Erklärungen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit in der ausgeschriebenen Leistungsart, zur Beschäftigungsanzahl des gesamten Unternehmens, zur Anzahl der Beschäftigten und geringfügig Beschöftigten in der ausgeschriebenen Leistungsart
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zu 10) Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen über die Offenlandpflege von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die erste Referenz muß mindestens einen Umfang 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens aufweisen, um gewertet zu werden. Bei Unterschreiten dieses Wertes wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Angaben in den Referenzen:
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes)
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung
- Leistungsumfang in ha
- Leistungszeitraum
- Leistungsart
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zu 12) Erklärung, dass beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen und Angaben dazu, für welche Teilleistungen und in welchem Umfang
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zu 13) Erklärung,
dass für die Erbringung der Leistungen eine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird und Angabe in Bezug auf welche Aspekte
Unterauftragnehmern, Eignungleihenden, d) Bieterauskünfte (Anlage B-03) von Unterauftragnehmern, Eignungleihenden
ie Laufzeit des Vertrages endet am 30.09.2025.
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
1. Angebotsschreiben (Anlage B-01)
2. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)
3. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05)
(falls einschlägig)
-
Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:
1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2)
2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4)
3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe
4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar, Eigenerklärung)
5. Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung
6. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen über die wartung von Feuerlöschern und Hydranten von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
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Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e Vergabe Plattform einzureichen.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
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In den Leistungsverzeichnissen müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
---
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
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Gewertet wird der angebotene Gesamtpreis (netto)
---
Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
---
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
----
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
----
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
---
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 13.03.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe
HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Verschwiegenheit/Datenschutz
Der AN hat seine Verschwiegenheit und die seiner Mitarbeiter sicherzustellen.
Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten.
ausgefüllt in Ziffer 2, und mit dem Angebot einzureichen.
2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter/-in, Ansprechperson, Telefon, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort
2.2 Zusätzliche Angaben, sofern keine Eintragung im Handelsregister vorliegt (z.B. nicht eingetragener Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätige GbR) - Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten: Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
4. Eigenerklärung zum etwaigen Bezug des Bieters zu Russland -
5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 Wettbewerbsregister (WRegG)
- zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), ausgefüllt in den Ziffern 3, 4 und 5, und mit dem Angebot einzureichen.
Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es:
-seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB)
-Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB ergriffen hat
---
zu 4) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind. Folgende Erklärungen sind abzugeben:
– das Unternehmen ist nicht in Russland niedergelassen ist und der Unternehmer
– im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann - nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzt – dass an dem Unternehmen kein
in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist
– das Unternehmen handelt nicht im Namen oder auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit russischer Staatsangehörigkeit
– für die Ausführung des Auftrags werden nicht die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch genommen, der in Russland niedergelassen ist oder die russische Staatsangehörigkeit
besitzt
– das Unternehmen nimmt nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in Anspruch, an dem zu mehr als 50% ein in Russland
niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger beteiligt sind oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt. Der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer, die vorstehende Erklärung nicht abgeben, aber einen Einsatz dennoch für gerechtfertigt halten, können dieses mit einer eigenen Erklärung begründen.
---
zu 5) Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft erklärt, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Und dass zur Kenntnis genommen wird, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
7) Angaben zu Umsätzen - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“
(AnIage B-03), ausgefüllt in den Ziffern 6 und 7, und mit dem Angebot einzureichen.
Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. €,
Sachschäden: mindestens 3,0 Mio. €,
Vermögensschäden: mindestens 300.000 €.
Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder dass, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, die Anpassung unmittelbar nach Zuschlagserteilung entsprechend der geforderten Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird.
---
zu 7) Die Gesamtumsätze und separat die Umsätze für die ausgeschriebene Leistung sind für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen.
9) leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
10) Angaben zu Referenzen - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), ausgefüllt in den Ziffern 8, 9 und 10, und mit dem Angebot einzureichen.
a) das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt
b) dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen
---
zu 9) Erklärungen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit in der ausgeschriebenen Leistungsart, zur Beschäftigungsanzahl des gesamten Unternehmens, zur Anzahl der Beschäftigten und geringfügig Beschöftigten in der ausgeschriebenen Leistungsart
---
zu 10) Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen über Offenlandpflege von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die erste Referenz muß mindestens einen Umfang 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens aufweisen, um gewertet zu werden. Bei Unterschreiten dieses Wertes wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Angaben in den Referenzen:
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes)
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung
- Leistungsumfang in ha
- Leistungszeitraum
- Leistungsart
---
zu 12) Erklärung, dass beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen und Angaben dazu, für welche Teilleistungen und in welchem Umfang
---
zu 13) Erklärung,
dass für die Erbringung der Leistungen eine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird und Angabe in Bezug auf welche Aspekte
Unterauftragnehmern, Eignungleihenden, d) Bieterauskünfte (Anlage B-03) von Unterauftragnehmern, Eignungleihenden
Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.09.2025.
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
1. Angebotsschreiben (Anlage B-01)
2. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)
3. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05)
(falls einschlägig)
-
Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:
1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2)
2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4)
3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe
4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar, Eigenerklärung)
5. Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung
6. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen über die wartung von Feuerlöschern und Hydranten von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
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Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e Vergabe Plattform einzureichen.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
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In den Leistungsverzeichnissen müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
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Gewertet wird der angebotene Gesamtpreis (netto)
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Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 13.03.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe
HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Verschwiegenheit/Datenschutz
Der AN hat seine Verschwiegenheit und die seiner Mitarbeiter sicherzustellen.
Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten.
ausgefüllt in Ziffer 2, und mit dem Angebot einzureichen.
2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter/-in, Ansprechperson, Telefon, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort
2.2 Zusätzliche Angaben, sofern keine Eintragung im Handelsregister vorliegt (z.B. nicht eingetragener Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätige GbR) - Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten: Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
4. Eigenerklärung zum etwaigen Bezug des Bieters zu Russland -
5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 Wettbewerbsregister (WRegG)
- zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), ausgefüllt in den Ziffern 3, 4 und 5, und mit dem Angebot einzureichen.
Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es:
-seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB)
-Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB ergriffen hat
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zu 4) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind. Folgende Erklärungen sind abzugeben:
– das Unternehmen ist nicht in Russland niedergelassen ist und der Unternehmer
– im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann - nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzt – dass an dem Unternehmen kein
in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist
– das Unternehmen handelt nicht im Namen oder auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit russischer Staatsangehörigkeit
– für die Ausführung des Auftrags werden nicht die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch genommen, der in Russland niedergelassen ist oder die russische Staatsangehörigkeit
besitzt
– das Unternehmen nimmt nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in Anspruch, an dem zu mehr als 50% ein in Russland
niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger beteiligt sind oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt. Der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer, die vorstehende Erklärung nicht abgeben, aber einen Einsatz dennoch für gerechtfertigt halten, können dieses mit einer eigenen Erklärung begründen.
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zu 5) Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft erklärt, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Und dass zur Kenntnis genommen wird, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
7) Angaben zu Umsätzen - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“
(AnIage B-03), ausgefüllt in den Ziffern 6 und 7, und mit dem Angebot einzureichen.
Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. €,
Sachschäden: mindestens 3,0 Mio. €,
Vermögensschäden: mindestens 300.000 €.
Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder dass, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, die Anpassung unmittelbar nach Zuschlagserteilung entsprechend der geforderten Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird.
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zu 7) Die Gesamtumsätze und separat die Umsätze für die ausgeschriebene Leistung sind für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen.
9) leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
10) Angaben zu Referenzen - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), ausgefüllt in den Ziffern 8, 9 und 10, und mit dem Angebot einzureichen.
a) das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt
b) dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen
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zu 9) Erklärungen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit in der ausgeschriebenen Leistungsart, zur Beschäftigungsanzahl des gesamten Unternehmens, zur Anzahl der Beschäftigten und geringfügig Beschöftigten in der ausgeschriebenen Leistungsart
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zu 10) Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen über Offenlandpflege von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die erste Referenz muß mindestens einen Umfang 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens aufweisen, um gewertet zu werden. Bei Unterschreiten dieses Wertes wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Angaben in den Referenzen:
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes)
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung
- Leistungsumfang in ha
- Leistungszeitraum
- Leistungsart
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zu 12) Erklärung, dass beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen und Angaben dazu, für welche Teilleistungen und in welchem Umfang
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zu 13) Erklärung,
dass für die Erbringung der Leistungen eine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird und Angabe in Bezug auf welche Aspekte
Unterauftragnehmern, Eignungleihenden, d) Bieterauskünfte (Anlage B-03) von Unterauftragnehmern, Eignungleihenden
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