Ausschreibungsdetails
Die AG unterteilt die Hausmeisterdienstleistungen generell in:
Grundleistungen:
Die Grundleistungen sind dem Leistungsverzeichnis (der Anlage B - 02 Preisblatt mit integriertem Leistungsverzeichnis) zu entnehmen.
Bedarfsleistungen:
Die Bedarfsleistungen umfassen Tätigkeiten, die nicht in den Grundleistungen enthalten sind gemäß Leistungsverzeichnis (der Anlage B-02 Preisblatt mit integriertem Leistungsverzeichnis).
Nebenleistungen:
Nebenleistungen sind Leistungen, die ohne ausdrückliche Erwähnung zum Leistungsumfang des AN gehören und nicht gesondert vergütet werden.
2) Etwaiger Bezug des Bieters zu Russland: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 4
verwiesen.
Der AN setzt eine qualifizierte Objektleitung ein, die für die Leitung und Koordinierung aller beauftragten Leistungen, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualitäten verantwortlich ist. Die Objektleitung steht der AG als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Objektleitung muss für die AG montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) gemäß Leistungsverzeichnis (der Anlage B-02 Preisblatt mit integriertem Leistungsverzeichnis) die telefonische Erreichbarkeit sicherstellen. Am Ende jeden Monats erfolgt ein Monatsgespräch (telefonisch, bei Bedarf auch vor Ort) zwecks Auswertung und Abstimmung zu Sachständen.
Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Hausmeisterdienstleitung und hat den ständigen Kontakt mit der AG zu halten. Die Objektleitung bildet das Bindeglied zwischen der AG und dem Hausmeister.
• Sicherstellung telefonischer Erreichbarkeit von 8.00 – 18.00 Uhr (Montag-Freitag; ausgenommen Feiertage),
• Ansprechpartner der AG für alle Personalangelegenheiten des vom AN eingesetzten Personals,
• Gewährleistung der permanenten, ordnungsgemäßen Leistungserbringung,
• Koordinierung und Kontrolle aller abgerufenen Aufgaben und Leistungen inkl. eigeninitiatives Steuern von Abläufen,
• Personaleinsatzplanung,
• Ansprechpartner der AG bei unvorhersehbaren Ereignissen,
• Entgegennahme und Abwicklung von gesonderten Aufträgen/Bedarfsleistungen der AG,
• Kontrolle des Arbeitsschutzes und der ordnungsgemäßen Arbeitskleidung des Personals,
• Sicherstellen der Einhaltung der Hausordnung und aller zur Leistungserbringung relevanten ge-setzlichen und behördlichen Bestimmungen,
• Koordinieren, Organisieren und Durchführen der Aus- und Fortbildung sowie der Unterweisungen gem. Arbeitsschutzgesetz, Datenschutz, Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und Hausordnung, sowie umfassende, gründliche Einweisung vor Ort des zur Leistungserbringung eingesetzten Personals,
• Überwachung und Umsetzung zur Einhaltung der Anforderung bzgl. der ordnungsgemäßen Ausrüstung (Dienstkleidung etc.),
• Schriftliche Dokumentation (inklusive Unterschriften aller Teilnehmenden) der Aus- und Fortbil-dung, Einweisungen sowie der Unterweisungen,
• Management von Not- und Sondersituationen,
• Koordinierung, Anleitung und Kontrolle der eingesetzten Mitarbeitenden des AN,
• Erkennen und Korrigieren von Abweichungen in der Auftragserfüllung,
• Bei der Meldung von Havarien ist sicher zu stellen, dass innerhalb einer Reaktionszeit von 30 min. ein Mitarbeitender vor Ort ist. Betrachtet werden hierbei Störungen, die den ordnungsgemäßen, funktionellen Ablauf im Objekt und den dazu gehörenden Außenanlagen einschränken.
Hausmeister:
Der AG überträgt dem AN Hausmeisterleistungen für die in Anlage C-03 (Leistungsspezifische Anlage) beschriebene Liegenschaft, einschließlich der darauf befindlichen Gebäude, der Außenanlagen und der Freiflächen.
Die Arbeiten sind in dem Zeitfenster gemäß Leistungsverzeichnis (der Anlage B-02 Preisblatt mit integriertem Leistungsverzeichnis) auszuführen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass eine Störung des regulären Dienstbetriebs der AG vermieden wird.
Der AN teilt unter Beachtung des Vorgenannten die Arbeitszeit nach seinem Ermessen bzw. nach Vorgabe der Objektleitung ein.
Der AN muss jedoch sicherstellen, dass die Ausführungsfristen der Grundleistungen (Turnusse) und die Erledigung der Bedarfsleistungen eingehalten werden.
Aus Erfahrungswerten beträgt die Einschätzung des zeitlichen Aufwandes für die Erfüllung der im Leistungsverzeichnis definierten Grundleistungen durchschnittlich 352,0 Stunden pro Monat.
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über
die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
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2) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens
16.04.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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3) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage B-01 Bewerbungsbedingungen). Ortbesichtigungen können nur nach Absprache bis zum 14.04.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 10.04.2025 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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4) Ausführungsbedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Vom AN zu treffende Maßnahmen für die Bereitstellung sicherheitsüberprüften (Ü 2) Personals gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage C-02).
Auf der zu bewachenden Liegenschaft befinden sich sicherheitsempfindliche Stellen gem. § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 1 Abs. 5 und § 34 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) und der Sicherheitsüberprü-fungsfeststellungsverordnung (Sabotageschutz).
Das gesamte zur Leistungserbringung vorgesehene Personal inkl. Vertretungspersonal / Vertretungs-und Bedarfspersonal (einschließlich Unterauftragnehmer) muss daher über eine erfolgreich absolvierte Sicherheitsüberprüfung SÜ 2 (Sicherheitsüberprüfungsstufe – SÜ) verfügen oder bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen.
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5) Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an
eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 1,5 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
Schlüssel-/Transponder- Codekartenschäden: mindestens 250.000 € (pro
Schadensfall)
Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
Umweltschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
-Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
-Erklärung, dass sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der
Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart IGM Hausmeisterdienstleistungen, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
- Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag mindestens den folgenden Leistungsumfang erreicht:
mind. 127.000 € netto pro Jahr (bei 1 von 3 Referenzen), mind. 85.000 € netto pro Jahr (bei den 2 weiteren der 3 geforderten Referenzen). Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Mindestanforderungen an die Referenzen:
Von den drei Referenzen muss zudem mindestens eine Referenz den Einsatz von mindestens 3 sicherheitsüberprüften Mitarbeiter mit einer einfachen Sicherheitsüberprüfung im Bereich Geheimschutz gem.§ 8 Abs. 1 SÜG (Ü1) oder eine Überprüfung nach § 7 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) oder eine Sicherheitsüberprüfung im Bereich Geheimschutz SÜG (Ü2 Sab) gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 betreffen. Vergleichbar ist eine Referenz mit einer gleichgelagerten Prüfung durch eine zuständige öffentliche Stelle eines Bundeslandes.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftragebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- Jährlicher Leistungsumfang (in € netto/aufgewendete Stunden)
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet:
Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen und Einmalleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Das gesamte zur Leistungserbringung vorgesehene Personal inkl. Vertretungspersonal / Vertretungs-und Bedarfspersonal (einschließlich Unterauftragnehmer) muss daher über eine erfolgreich absolvierte Sicher-heitsüberprüfung SÜ 2 (Sicherheitsüberprüfungsstufe – SÜ) verfügen oder bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz abgeschlossen und gegenüber der AG nachgewie-sen bzw. durch die/den Geheimschutzbeauftragte/n der AG freigegeben werden. Gleiches gilt auch für das Vertretungspersonal. Um Personallücken vorzubeugen, ist daher stets eine ausreichende Personen-anzahl mit Sicherheitsüberprüfung vorzuhalten (Reserve). Vom AN ist grundsätzlich sicherzustellen, dass das einzusetzende, noch nicht überprüfte Personal sich bereit erklärt, sich der geforderten Sicherheits-überprüfung zu unterziehen.
Die Zuständigkeit für die Sicherheitsüberprüfung für das einzusetzenden Personal (Beschäftigte des AN) liegt gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG grundsätzlich bei der AG (BImA - Stabsbereich Innenrevision und Governance), es sei denn der AN befindet sich bereits in der Geheimschutzbetreuung beim BMWK. In diesem Fall oder sofern einzusetzendes Personal des AN bereits durch eine andere öffentliche Stelle sicherheitsüberprüft ist, können bereits bestehende Sicherheitsüberprüfungen genutzt werden.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
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