Ausschreibungsdetails
a. Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, Grundleistungen LPh 1 - 9 / Anlage 12 HOAI;
b. Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI, LPh 1 - 9 / Anlage 13 HOAI;
Es ist davon auszugehen, dass die jeweiligen Grundleistungen komplett erbracht werden müssen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die einzelnen Leistungsphasen.
Die für das unter 2.1 aufgeführte Ziel e) erforderliche Planungsleistung (Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI) ist kein Auftragsgegenstand, diese wird in einem gesonderten Verfahren vergeben.
Für die unter a) und b) benannten Grundleistungen sollen entsprechend der fachlichen Zuordnung folgende Objekte gebildet und bearbeitet werden:
1) Ingenieurbauwerke
1.1 Trinkwasserleitungsnetz (TW-Anlagen im Erschließungsgebiet inkl. der Anbindung an bestehendes TW-Netz)
1.2 Schmutzwasserleitungsnetz (SW-Leitungen im Erschließungsgebiet inkl. Anbindung an vorgelagertes SW-Netz)
1.3 Niederschlagswasserleitungsnetz (NW-Leitungen im Erschließungsgebiet inkl. Anbindung an vorgelagertes NW-Netz)
2) Verkehrsanlagen
Straßen u. Wege (Neubau Planstraßen und Fuß-Rad-Wege, Aus-/Umbau der tangierenden Straßen/Wege (Auf dem Kübelberg, Drosselweg) inkl. Straßenbeleuchtung, Nebenanlagen, Ausstattung und Straßenbegleitgrün)
- § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
- § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung),
- den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
- RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 / Angabe mittels Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen),
- Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und keine Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG,
- Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären. Die Nicht Erfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nicht Vorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
a. Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, Grundleistungen LPh 1 - 9 / Anlage 12 HOAI;
b. Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI, LPh 1 - 9 / Anlage 13 HOAI;
Es ist davon auszugehen, dass die jeweiligen Grundleistungen komplett erbracht werden müssen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die einzelnen Leistungsphasen.
Die für das unter 2.1 aufgeführte Ziel e) erforderliche Planungsleistung (Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI) ist kein Auftragsgegenstand, diese wird in einem gesonderten Verfahren vergeben.
Für die unter a) und b) benannten Grundleistungen sollen entsprechend der fachlichen Zuordnung folgende Objekte gebildet und bearbeitet werden:
1) Ingenieurbauwerke
1.1 Trinkwasserleitungsnetz (TW-Anlagen im Erschließungsgebiet inkl. der Anbindung an bestehendes TW-Netz)
1.2 Schmutzwasserleitungsnetz (SW-Leitungen im Erschließungsgebiet inkl. Anbindung an vorgelagertes SW-Netz)
1.3 Niederschlagswasserleitungsnetz (NW-Leitungen im Erschließungsgebiet inkl. Anbindung an vorgelagertes NW-Netz)
2) Verkehrsanlagen
Straßen u. Wege (Neubau Planstraßen und Fuß-Rad-Wege, Aus-/Umbau der tangierenden Straßen/Wege (Auf dem Kübelberg, Drosselweg) inkl. Straßenbeleuchtung, Nebenanlagen, Ausstattung und Straßenbegleitgrün)
2. Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV):
Die zur Nutzung der E-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie der Web-Service https://eee.evergabe-online.de zum Ausfüllen einer Einheitlichen Elektronischen Eigenerklärung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der europäischen Kommission vom 05.01.2016. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
3. Mit dem Teilnahmeantrag sind die Mitarbeiter, die für die Projektleitung/ örtliche Bauüberwachung vorgesehen sind, namentlich zu benennen. Es sind sowohl die Ausbildungsnachweise als auch eine Darstellung des beruflichen Werdegangs mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
mit dem Teilnahmeantrag ist folgender Nachweis vorzulegen:Sofern eintragungspflichtig: aktueller Auszug des Berufsregister
Sofern es sich um den Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Die Erklärung ist außerdem von allen vorgesehenen Nachunternehmern abzugeben.
mit dem Teilnahmeantrag ist folgender Nachweis vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, die zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 12 Monate sein darf.
Sofern es sich um den Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Die Erklärung ist außerdem von allen vorgesehenen Nachunternehmern abzugeben.
für Personenschäden 3.000.000,00 €
für Sach- und Vermögensschäden: 1.000.000,00 €
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachzuweisen.
Die Deckung ist über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten.
Dem Teilnahmeantrag ist der gültige Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung beizufügen. Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate sein.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das 2-fache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der oben stehenden Versicherungssummen liegt. Alternativ: Erklärung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit der Erhöhung der bestehenden Deckungssummen auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfalle. Der Nachweis ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, welche zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden, in voller Höhe zu erbringen. Falls ein Unterauftragnehmer eingesetzt wird, der zur Erfüllung der Mindestanforderungen oder der Eignungsleihe dient, ist auch insoweit dieser Nachweis für den Unterauftragnehmer in voller Höhe zu erbringen.
Alternativ: Erklärung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit der Erhöhung der bestehenden
Deckungssummen auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfalle.
Zur Reduzierung der Teilnehmerzahl, Gewichtung 20 %:
Mehr als 1,4 Mio. € = 100 Punkte
Mehr als 0,9 Mio. € bis 1,4 Mio. € = 70 Punkte
Mehr als 0,6 Mio. € bis 0,9 Mio. € = 50 Punkte
Mehr als 0,35 Mio. € bis 0,6 Mio. € = 20 Punkte
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mindestens 8 Beschäftigte inkl. Führungspersonal nachzuweisen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die Ausbildungsnachweise der Führungskräfte einzureichen.
3 Ingenieure (Dipl.Ing, M.A. o.glw.) i. S. d. § 75 VgV
3 Ingenieure (Dipl.Ing, M.A. o.glw.) mit nachgewiesener Erfahrung bei öffentlichen Bauvorhaben
1 Ingenieur (Dipl.Ing., M.A. o.glw.) mit nachgewiesener Eignung örtliche Bauüberwachung (öBÜ)
Zur Reduzierung der Teilnehmerzahl Gewichtung 10 %:
1.
Mehr als 5 Ingenieure = 60 Punkte
4-5 Ingenieure = 30 Punkte
2.
Mehr als 2 Ingenieure mit Erfahrung öBÜ = 40 Punkte
Mehr als 1 Ingenieur mit Erfahrung öBÜ = 20 Punkte
Die Punkte der jeweiligen Kategorie werden addiert; der Teilnehmer kann mithin insgesamt 100 Punkte erreichen
Zur Reduzierung der Teilnehmerzahl - Gewichtung 10 %:
Mehr als 15 Jahre Berufserfahrung der Projektleitung = 100 Punkte
Mehr als 10 bis 15 Jahre Berufserfahrung der Projektleitung = 75 Punkte
5 bis 10 Jahre Berufserfahrung der Projektleitung = 50 Punkte
Weniger als 5 Jahre Berufserfahrung der Projektleitung = 25 Punkte
Zur Reduzierung der Teilnehmerzahl - Gewichtung 10 %:
Mehr als 15 Jahre Berufserfahrung der örtlichen Bauüberwachung = 100 Punkte
Mehr als 10 bis 15 Jahre Berufserfahrung der örtlichen Bauüberwachung = 75 Punkte
5 bis 10 Jahre Berufserfahrung der örtlichen Bauüberwachung = 50Punkte
Weniger als 5 Jahre Berufserfahrung der örtlichen Bauüberwachung = 25 Punkte
Zur Reduzierung der Teilnehmerzahl - Gewichtung 10 %:
Mehr als 2 einzusetzende Mitarbeiter können Kenntnisse im Vergaberecht nachweisen = 100 Punkte
1-2 einzusetzende Mitarbeiter können Kenntnisse im Vergaberecht nachweisen = 50 Punkte
An die Referenzen werden folgende Anforderungen gestellt:
- Planung der Leistungsphase (LP) 2-8 der wettbewerbsgegenständlichen Leistungsbilder
- Erschließungsgebiet mind. 3 ha
- Anrechenbare Kosten (Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen) mind. 2.500.000,00 € netto
Davon hat der Bewerber mindestens folgende Fachkunde in den Referenzen nachzuweisen:
- 2 Referenzen öffentlicher Auftraggeber
Es ist mindestens jeweils eine geeignete Referenz der
- Projektleitung
- Stellvertretenden Projektleitung
- Örtlichen Bauüberwachung
in der hier eingesetzten Funktion einzureichen.
Die Referenzen sind unter Angabe folgender Informationen nachzuweisen:
- Name des Büros
- Inhaber der Referenz, Name
- Referenz in Funktion als Projektleitung, Stellv. Projektleitung, Örtliche Bauüberwachung
- Referenzprojekt
- Auftraggeber
- Ansprechpartner des Auftraggebers mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Leistungszeitraum
- Darstellung vergleichbarer Leistung
- Anzahl des eingesetzten Personals
- Anrechenbare Kosten (netto) in Euro
- Angabe der vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Mitglied, Nachunternehmer)
- Öffentlicher Auftraggeber
- Wohngebiet
Zur Reduzierung der Teilnehmerzahl - Gewichtung 20 %:
1.
Mehr als 5 vergleichbare Referenzen = 20 Punkte
3-5 vergleichbare Referenzen = 10 Punkte
Mehr als 4 Wohngebiete = 50 Punkte
2.
Mehr als 2 bis 4 Wohngebiete = 25 Punkte
1-2 Wohngebiete = 5 Punkte
3.
Mehr als 2 Referenzen anrechenbare Kosten mehr als 5,5 Mio. € netto = 20 Punkte
1-2 Referenzen anrechenbare Kosten mehr als 5,5 Mio. € netto = 10 Punkte
4.
Mehr als 3 Referenzen öffentlicher AG = 10 Punkte
Mehr als 2 Referenzen öffentlicher AG = 5 Punkte
Die Punkte der jeweiligen Kategorie werden addiert; der Teilnehmer kann mithin insgesamt max. 100 Punkte erreichen
An die Referenzen werden folgende Anforderungen gestellt:
- Planung der Leistungsphase (LP) 2-8 der wettbewerbsgegenständlichen Leistungsbilder
- Erschließungsgebiet mind. 3 ha
- Anrechenbare Kosten (Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen) mind. 2.500.000,00 € netto
Davon hat der Bewerber mindestens folgende Fachkunde in den Referenzen nachzuweisen:
- 2 Referenzen öffentlicher Auftraggeber
Es ist mindestens jeweils eine geeignete Referenz der
- Projektleitung
- Stellvertretenden Projektleitung
- Örtlichen Bauüberwachung
in der hier eingesetzten Funktion einzureichen.
Die Referenzen sind unter Angabe folgender Informationen nachzuweisen:
- Name des Büros
- Inhaber der Referenz, Name
- Referenz in Funktion als Projektleitung, Stellv. Projektleitung, Örtliche Bauüberwachung
- Referenzprojekt
- Auftraggeber
- Ansprechpartner des Auftraggebers mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Leistungszeitraum
- Darstellung vergleichbarer Leistung
- Anzahl des eingesetzten Personals
- Anrechenbare Kosten (netto) in Euro
- Angabe der vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Mitglied, Nachunternehmer)
- Öffentlicher Auftraggeber
- Wohngebiet
Zur Reduzierung der Teilnehmerzahl - Gewichtung 10 %:
Mehr als 5 geeignete Referenzen des vorgesehenen Projektleiters in der Funktion als Projektleiter in den letzten 10 Jahren = 100 Punkte
Mehr als 4 bis 5 geeignete Referenzen des vorgesehenen Projektleiters in der Funktion als Projektleiter in den letzten 10 Jahren = 75 Punkte
Mehr als 3 bis 4 geeignete Referenzen des vorgesehenen Projektleiters in der Funktion als Projektleiter in den letzten 10 Jahren = 50 Punkte
Mehr als 2 bis 3 geeignete Referenzen des vorgesehenen Projektleiters in der Funktion als Projektleiter in den letzten 10 Jahren = 25 Punke
Zur Reduzierung der Teilnehmerzahl - Gewichtung 10 %:
Mehr als 5 geeignete Referenzen der vorgesehenen örtlichen Bauüberwachung in der Funktion als örtlicher Bauüberwacher in den letzten 10 Jahren = 100 Punkte
Mehr als 4 bis 5 geeignete Referenzen der vorgesehenen örtlichen Bauüberwachung in der Funktion als örtlicher Bauüberwacher in den letzten 10 Jahren = 75 Punkte
Mehr als 3 bis 4 geeignete Referenzen der vorgesehenen örtlichen Bauüberwachung in der Funktion als örtlicher Bauüberwacher in den letzten 10 Jahren = 50 Punkte
Mehr als 2 bis 3 geeignete Referenzen der vorgesehenen örtlichen Bauüberwachung in der Funktion als örtlicher Bauüberwacher in den letzten 10 Jahren = 25 Punkte
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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