Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Flussgebietsgemeinschaft Elbe, Geschäftsstelle
Straße, Hausnummer: Otto-von-Guericke-Straße 5
Postleitzahl (PLZ): 39104
Ort: Magdeburg
Telefon: +49 391 5811460
Telefax: +49 391 5811400
E-Mail: sandra.naumann@fgg-elbe.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
12.86
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
26.03.2025 - 13:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.04.2025
c)
Sprache
deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=756238
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=756238
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
26.03.2025 - 13:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Grund- und Oberflächenwasserkörperübergreifende Auswertung der PFAS-Belastung und -Transferpfade im Elbeeinzugsgebiet
b)
CPV-Codes
Dienstleistungen im Umweltschutz (90700000-4)
c)
Ort der Leistungserbringung
Magdeburg
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
nein
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Mai 2025 bis April 2026
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Gemäß § 8 Abs. 1 TVergG LSA wird derjenige Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, durch den Auftraggeber über die Vergabeplattform aufgefordert, gemäß § 8 Abs. 2 TVergG LSA die geforderten Erklärungen und Nachweise innerhalb einer Frist von fünf Werktagen elektronisch über die eVergabe-Plattform dem Auftraggeber vorzulegen.
Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.sachsen-anhalt.abst.de) bzw. AVPQ (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
a) Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt
b) Gewerbeanmeldung/-Ummeldung oder Steuernummer
c) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch in Liquidation befindet
d) Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (Kopie des Teils der Police, aus dem sich die De-ckungshöhen sowie die versicherten Risiken ergeben)
e) Einwilligungserklärung zum Datenschutz
f) prüfbare Referenzliste der letzten 5 Jahre mit Objektangaben, Ansprechpartnern und Telefonnummern zu folgenden Anforderungen
- fundierte Kenntnisse zu einschlägigen Europäischen Richtlinien wie Wasserrahmenrichtlinie mit ihren Tochterrichtlinien, Trinkwasserrichtlinie, und entsprechender Umsetzung in deutsches Recht sowie die dazugehörigen Berichtsdokumente in Deutschland
- fundierte Kenntnisse und Erfahrungen zur Analyse und Bewertung von chemischen Stoffen (vorzugsweise PFAS) in der Umwelt
- fundierte Kenntnisse zur qualitativen Hydrologie und Hydrogeologie
- Kenntnisse und Erfahrungen zum Umgang mit der statistischen und geostatistischen Auswertung und Visualisierung von großen Datenmengen
- Kenntnisse und Erfahrungen zum Umgang mit Geographischen Informationssystemen und kartographischen Darstellungen
g) ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über eine gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter abzugeben.
h) Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so sind die oben angeführten zutreffenden Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
i) Werden Nachunternehmer eingesetzt, sind alle zutreffenden Eignungsnachweise von dem/n Nachunternehmer/n vorzulegen.
Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.sachsen-anhalt.abst.de) bzw. AVPQ (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
a) Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt
b) Gewerbeanmeldung/-Ummeldung oder Steuernummer
c) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch in Liquidation befindet
d) Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (Kopie des Teils der Police, aus dem sich die De-ckungshöhen sowie die versicherten Risiken ergeben)
e) Einwilligungserklärung zum Datenschutz
f) prüfbare Referenzliste der letzten 5 Jahre mit Objektangaben, Ansprechpartnern und Telefonnummern zu folgenden Anforderungen
- fundierte Kenntnisse zu einschlägigen Europäischen Richtlinien wie Wasserrahmenrichtlinie mit ihren Tochterrichtlinien, Trinkwasserrichtlinie, und entsprechender Umsetzung in deutsches Recht sowie die dazugehörigen Berichtsdokumente in Deutschland
- fundierte Kenntnisse und Erfahrungen zur Analyse und Bewertung von chemischen Stoffen (vorzugsweise PFAS) in der Umwelt
- fundierte Kenntnisse zur qualitativen Hydrologie und Hydrogeologie
- Kenntnisse und Erfahrungen zum Umgang mit der statistischen und geostatistischen Auswertung und Visualisierung von großen Datenmengen
- Kenntnisse und Erfahrungen zum Umgang mit Geographischen Informationssystemen und kartographischen Darstellungen
g) ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über eine gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter abzugeben.
h) Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so sind die oben angeführten zutreffenden Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
i) Werden Nachunternehmer eingesetzt, sind alle zutreffenden Eignungsnachweise von dem/n Nachunternehmer/n vorzulegen.
12.
Zuschlagskriterien
Preis 100%
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
keine Vorgabe einer Rechtsform, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
14.
Sonstige Angaben
0.
Auch in Frage kommt CPV-Nummer 71300000-1 Dienstleistungen von Ingenieurbüros.
1.
Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
2.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG i. V. m. § 19 MiLoG) beim Bundeskartellamt vornehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen.
3.
Die nachstehend benannten Eigenerklärungen gemäß des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) werden Vertragsbestandteile:
1. zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gemäß § 11 TVergG LSA
2. zum Nachunternehmereinsatz gemäß § 14 TVergG LSA
3. und die Ergänzenden Vertragsbedingungen gemäß §§ 11, 12, 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA.
Die Eigenerklärungen zu den Ziffern 1. - 2. sind auszufüllen und zwingend mit dem Angebot einzureichen.
4.
Frist zur Geltendmachung von Beanstandungen gemäß § 19 TVerG LSA:
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information wird elektronisch (in Textform), spätestens sieben Werktage vor dem Vertragsabschluss, abgegeben. Der nichtberücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann der nicht berücksichtigte Bieter einen schriftlichen oder elektronischen Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsbehörde stellen. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig.
5.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 46 UVgO.
15. Datenschutzklausel:
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Auch in Frage kommt CPV-Nummer 71300000-1 Dienstleistungen von Ingenieurbüros.
1.
Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
2.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG i. V. m. § 19 MiLoG) beim Bundeskartellamt vornehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen.
3.
Die nachstehend benannten Eigenerklärungen gemäß des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) werden Vertragsbestandteile:
1. zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gemäß § 11 TVergG LSA
2. zum Nachunternehmereinsatz gemäß § 14 TVergG LSA
3. und die Ergänzenden Vertragsbedingungen gemäß §§ 11, 12, 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA.
Die Eigenerklärungen zu den Ziffern 1. - 2. sind auszufüllen und zwingend mit dem Angebot einzureichen.
4.
Frist zur Geltendmachung von Beanstandungen gemäß § 19 TVerG LSA:
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information wird elektronisch (in Textform), spätestens sieben Werktage vor dem Vertragsabschluss, abgegeben. Der nichtberücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann der nicht berücksichtigte Bieter einen schriftlichen oder elektronischen Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsbehörde stellen. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig.
5.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 46 UVgO.
15. Datenschutzklausel:
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
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