Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Straße, Hausnummer: Leipziger Straße 44
Postleitzahl (PLZ): 39120
Ort: Magdeburg
Telefon: +49 391 6715152
Telefax: +49 391 6715104
E-Mail: g3@med.ovgu.de
Internet-Adresse: http://www.med.uni-magdeburg.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
BA-298-2025-E15
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
14.03.2025 - 00:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.04.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=755928
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=755928
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
14.03.2025 - 00:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Universitätsmedizin Magdeburg strebt aus Nachhaltigkeitsgründen die Installation von E-Ladesäulen an. Aufgrund der vermehrten Nachfrage unserer Mitarbeiter benötigt die UMMD eine Realisierung von E-Ladestationen auf dem Gelände unserer Einrichtung. Als Lösung sucht die UMMD einen Partner, der in Zusammenarbeit mit Netze-MD (SWM) einen externen Hausanschluss auf den Campus legen lässt, bzw. einen solchen vorhandenen externen Hausanschluss nutzt, um seine E-Ladesäulen auf Konzessionsbasis, zu betreiben. Der externe Konzessionsnehmer betreibt selbständig die Ladesäulen und nutzt das SWM-Netz, für den benötigten Strom.
Vorliegend ist europäisches Vergaberecht oder die UVgO nicht zu beachten, da eine Dienstleistungskonzession vergeben wird, deren Auftragswert nicht den EU-Schwellenwert von derzeit EUR 5.538.000,00 netto erreicht.
Bei dem hier beabsichtigten Aufstellen und Betreiben von E-Ladesäulen durch einen Dritten auf dem Gelände des UKMD handelt es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession.
Dienstleistungskonzessionen sind gem. § 105 Abs. 1 GWB entgeltliche Verträge, mit denen ein oder mehrere Konzessionsgeber i. S. d. § 101 GWB ein Unternehmen mit der Erbringung und der Verwaltung von Dienstleistungen betraut.Bei einer Dienstleistungskonzession i. S. d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB muss die übertragene Dienstleistung zwar im öffentlichen Interesse liegen, als Gegenleistung für
die Erbringung dieser Dienstleistung erhält der Konzessionsnehmer aber nicht einen im Vorhinein festgelegten Preis. Vielmehr darf der Konzessionsnehmer seine zu erbringende Leistung entgeltlich verwerten, wobei er selbst das wirtschaftliche (Nutzungs-)Risiko zu tragen hat (OLG Celle, Beschl. v. 5.Februar 2004, Az. 13 Verg 26/03). Die Entlohnung des Konzessionsnehmers erfolgt grundsätzlich dadurch, dass der Dienstleistungserbringer die aus der Dienstleistung am Markt erzielten Einkünfte behalten darf (OLG Schleswig, Beschl. v. 16. September 2021, Az. 54 Verg 1/21).
Der EU-Schwellenwert für (Dienstleistungs-)Konzessionen wird hier unter Zugrundelegung der maßgeblichen Vorschriften (§ 2 KonzVgV) nicht erreicht siehe oben).
Nach § 2 Abs. 3 KonzVgV soll zur Berechnung des Vertragswerts von dem voraussichtlichen Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer ausgegangen werden, den der Konzessionsnehmer während der Vertragslaufzeit als Gegenleistung für die Dienstleistungen erzielt, die Gegenstand der Konzession sind.
Nach § 2 Abs. 4 KonzVgV sollen dabei insbesondere nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls der Wert aller Arten von Optionen und möglichen Vertragsverlängerungen, die Zahlungen des Konzessionsgebers an den Konzessionsnehmer oder sonstige weitere finanzielle Vorteile jedweder Art
sowie für die Leistungserbringung erforderliche und vom Konzessionsgeber bereitgestellte Lieferungen und Dienstleistungen berücksichtigt werden. Bei Berücksichtigung entsprechender Vorgaben hat sich lediglich der oben angegebene Auftragswert ergeben, der deutlich den EU-Schwellenwert unterschreitet.
Vorliegend ist europäisches Vergaberecht oder die UVgO nicht zu beachten, da eine Dienstleistungskonzession vergeben wird, deren Auftragswert nicht den EU-Schwellenwert von derzeit EUR 5.538.000,00 netto erreicht.
Bei dem hier beabsichtigten Aufstellen und Betreiben von E-Ladesäulen durch einen Dritten auf dem Gelände des UKMD handelt es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession.
Dienstleistungskonzessionen sind gem. § 105 Abs. 1 GWB entgeltliche Verträge, mit denen ein oder mehrere Konzessionsgeber i. S. d. § 101 GWB ein Unternehmen mit der Erbringung und der Verwaltung von Dienstleistungen betraut.Bei einer Dienstleistungskonzession i. S. d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB muss die übertragene Dienstleistung zwar im öffentlichen Interesse liegen, als Gegenleistung für
die Erbringung dieser Dienstleistung erhält der Konzessionsnehmer aber nicht einen im Vorhinein festgelegten Preis. Vielmehr darf der Konzessionsnehmer seine zu erbringende Leistung entgeltlich verwerten, wobei er selbst das wirtschaftliche (Nutzungs-)Risiko zu tragen hat (OLG Celle, Beschl. v. 5.Februar 2004, Az. 13 Verg 26/03). Die Entlohnung des Konzessionsnehmers erfolgt grundsätzlich dadurch, dass der Dienstleistungserbringer die aus der Dienstleistung am Markt erzielten Einkünfte behalten darf (OLG Schleswig, Beschl. v. 16. September 2021, Az. 54 Verg 1/21).
Der EU-Schwellenwert für (Dienstleistungs-)Konzessionen wird hier unter Zugrundelegung der maßgeblichen Vorschriften (§ 2 KonzVgV) nicht erreicht siehe oben).
Nach § 2 Abs. 3 KonzVgV soll zur Berechnung des Vertragswerts von dem voraussichtlichen Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer ausgegangen werden, den der Konzessionsnehmer während der Vertragslaufzeit als Gegenleistung für die Dienstleistungen erzielt, die Gegenstand der Konzession sind.
Nach § 2 Abs. 4 KonzVgV sollen dabei insbesondere nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls der Wert aller Arten von Optionen und möglichen Vertragsverlängerungen, die Zahlungen des Konzessionsgebers an den Konzessionsnehmer oder sonstige weitere finanzielle Vorteile jedweder Art
sowie für die Leistungserbringung erforderliche und vom Konzessionsgeber bereitgestellte Lieferungen und Dienstleistungen berücksichtigt werden. Bei Berücksichtigung entsprechender Vorgaben hat sich lediglich der oben angegebene Auftragswert ergeben, der deutlich den EU-Schwellenwert unterschreitet.
c)
Ort der Leistungserbringung
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Campus Leipziger Straße 44, 39120 Magdeburg
Campus Leipziger Straße 44, 39120 Magdeburg
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für
Leistungen Teil B (VOL/B). Es gelten die Allgemeinen Auftrags- und Zahlungsbedingungen
des Universitätsklinikums Magdeburg. Diese finden Sie im Internet unter http://www.
med.uni-magdeburg.de/agb
Leistungen Teil B (VOL/B). Es gelten die Allgemeinen Auftrags- und Zahlungsbedingungen
des Universitätsklinikums Magdeburg. Diese finden Sie im Internet unter http://www.
med.uni-magdeburg.de/agb
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Anlage 1_Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Anlage 2_Lageplan
B-03_Leistungsbeschreibung
B-04_Leistungsverzeichnis E-Ladesäulen
B-13_20220703_Vertraulichkeitsvereinbarung_UKMD_deutsch
C-01_Ergänzende Vertragsbedingungen
C-02_Angaben zum Bewerber_Bieter
C-03_Bewerbererklärung-Abschnitt 1_Anlage1_nationale Vergabe
C-05_Eigenerklärung_Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit
C-06_ Eigenerklärung_Nachunternehmereinsatz
C-07_Eigenerklärung ILO
C-08_ Eigenerklärung_Auschlussgründe
C-09_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Anlage 2_Lageplan
B-03_Leistungsbeschreibung
B-04_Leistungsverzeichnis E-Ladesäulen
B-13_20220703_Vertraulichkeitsvereinbarung_UKMD_deutsch
C-01_Ergänzende Vertragsbedingungen
C-02_Angaben zum Bewerber_Bieter
C-03_Bewerbererklärung-Abschnitt 1_Anlage1_nationale Vergabe
C-05_Eigenerklärung_Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit
C-06_ Eigenerklärung_Nachunternehmereinsatz
C-07_Eigenerklärung ILO
C-08_ Eigenerklärung_Auschlussgründe
C-09_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
14.
Sonstige Angaben
Es gelten die Teilnahme und Bewerbungsbedingungen:
Die Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen enthalten grundsätzliche Informationen
für den Bieter für EU-weite und nationale Vergaben auf der Grundlage von Teil 4 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. der Verordnung über die
Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in
der jeweiligen Fassung. Diese finden Sie im Internet unter http://www.med.
unimagdeburg.de/ausschreibungsbedingungen
Die Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen enthalten grundsätzliche Informationen
für den Bieter für EU-weite und nationale Vergaben auf der Grundlage von Teil 4 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. der Verordnung über die
Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in
der jeweiligen Fassung. Diese finden Sie im Internet unter http://www.med.
unimagdeburg.de/ausschreibungsbedingungen
7fecc866-bcf2-4e5a-9765-bd3833020a7f