Ausschreibungsdetails
1. Wartung und Inspektion an 22 Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen):
- 16 St. RLT-Anlagen unterschiedlicher Hersteller (Rabotherm, Daikin, Helios) und Leistung
- 2 St. Zu- und Abluft-Anlagen (belastete Luft und Heizzentrale), Hersteller Hümer bzw. Helios
- 2 St. Abluftanlagen (Batterieraum, Tierkörperentsorgung), Hersteller Helios,
- 2 St. Entrauchungsventilatoren (Foyer, Spurenanalytik), Hersteller TROX BVAXN bzw. EMOD HEFIE3 1 00L A/ 4K,
alle Baujahr 2016.
Wartung und inspektionen erfolgen 1x jährlich, bei Auffälligkeiten müssen Filter der
Filterstufe 1 nach einem Jahr, weiterer Filterstufen nach 2 Jahren ausgetauscht werden.
2. Wartung und Überprüfung von 85 Systemen Volumenstromregler unterschiedlicher Ausführung:
- 24 St. der Ausführung variable Abluft und variable Zuluft, mit jeweils einer Komponente Raumabluft und Raumzuluft
- 1 St. der Ausführung variable Abluft und variable Zuluft, mit zwei Komponenten (ASS und Raumabluft) und Raumzuluft
- 60 St. der Ausführung variable Abluft, konstante Abluft, jeweils mit einer oder mehreren Komponente/n (z.B. Abzug, ASS, Raumabluft bzw. Schrank, Boden) und variable Zuluft mit der Komponente Raumzuluft,
Wartung und Überprüfungen erfolgen 1x jährlich.
3. Wartung, Inspektion und Funktionsprüfung an 390 St. nicht frei zugänglicher Brandschutzklappen (BSK) in Wand, Zwischendecke, meist eingemauert, des Herstellers Wildeboer, der Typen FK90, FR90, BV90 und eines Typs FR 90 / BR: FR92, Baujahr 2017.
Prüfzeugnisse, Bauaufsichtliche Zulassungen, Herstellervorgaben, Vorgaben des Prüfsachverständigen, Regelungen der LandesBauVO, der DIN EN 1 5650 in
Verbindung mit der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVV TB. 2023 sowie sonstige objektspezifische Vorgaben (z.B. Festlegungen zu Prüfzyklen)
sind zwingend zu beachten.
4. Wiederholungsprüfungen
- Durchführung von DGUV- Prüfungen den RLT-Anlagen und BSK
- Hygienische Prüfung an 17 RLT-Anlagen nach VDI 6022
Der AN organisiert eigenständig die vorgeschriebenen Prüfungen durch eine befähigte
Person/ zugelassenen Überwachungsstelle.
5. Kleine Instandsetzungsarbeiten an genannten technischen Anlagen und Einrichtungen.
Die Anlagen befinden sich in einem 5-geschossigen Gebäude.
Die Leistungsausführung erfolgt gemäß der Angaben im Leistungsverzeichnis, in der Arbeitskarte 430, der Arbeitskarte für Volumenstromregler sowie der Bestandsliste BSK.
Der AN ist verpflichtet:
- im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, ohnehin in den Arbeitskarten / Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
- auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung unverzüglich zu beseitigen, innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit.
- alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien, Herstellerangaben etc. sowie die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
- alle benötigten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z.B. Schmier-/ Reinigungsmittel) und geeignete Zugangstechnik usw. zu stellen bzw. zu liefern.
- die ausgeführten Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand inkl. etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren.
- innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan zu erstellen und den geplanten Termin für die Durchführung der Leistung mit dem Beauftragten der AG mindestens 12 Werktage vorher nochmalig abzustimmen, und sich den Termin für die tatsächliche Ausführung schriftlich bestätigen zu lassen.
Weiter siehe Punkt 5.1
- Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
- Nichtvorlage der ausgefüllten und unterzeichneten Compliance- und Verschwiegenheitserklärung
- Nichtvorlage des Nachweises der verpflichtenden Ortsbesichtigung (auf die Bewerbungsbedingungen, Anlage A-01, Ziffer 2, wird verwiesen.
Die AG stellt dem AN zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen
Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung.
Für die aufgeführten technischen Anlagen werden Vergütungen gemäß den Angaben im Leistungsverzeichnis vereinbart. Die Vergütung ist für 24 Monate Vertragslaufzeit ein Festpreis. Danach kann diese auf schriftliches Verlangen des AN gemäß der Preisgleitklausel angepasst werden.
Die Vergütung wird jährlich/turnusgemäß nach vertragsgemäß erbrachter Leistung und der Vorlage des vom AG bestätigten Leistungsnachweises / Wartungs-/Prüfprotokolls gezahlt.
Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen.
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind zwingend und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können vom 17.03. bis 21.03.2025 und vom 24.03. bis 28.03.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen mindestens 3 Tage vor gewünschtem Besichtigungstermin vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 31.03.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. €; Sachschäden mindestens 1,0 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000,- €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
- Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Wartung/Prüfung/Inspektion sowie DGUV-Prüfung), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
-- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
--Erklärung der Verfügbarkeit nachfolgend genannten Personals einschl. Qualifikation für die Leistungserbringung
- Elektrotechnische Fachkraft für Arbeiten an Elektroanlagen gem. DGUV Vorschrift 4 oder DIN VDE 0105-100 / DIN EN 50110-1 oder vergleichbar (mit Begründung)
- Befähigte Person gem. TRBS1203 für Prüfleistungen an ortsfesten elektrischen Anlagen gem. DIN VDE 0105-100 / DIN EN 50110-1 oder vergleichbar (mit Begründung)
- einen/e beschäftigten/e Mitarbeiter/in mit Besitz der Zertifizierung gem. VDI 6022 Kategorie B zur Durchführung der im Rahmen der Wartung erforderlichen Hygienemaßnahmen oder vergleichbar (mit Begründung)
- einen/e beschäftigten/e Mitarbeiter/in, mit Qualifikation als Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutzklappen nach § 2 (6) BetrSichV und TRBS 1203 oder vergleichbar (mit Begründung)
- Erklärung, die Qualifikationsnachweise nach Aufforderung der Vergabestelle und zu jeder Zeit vorzulegen
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