Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Straße, Hausnummer: Regensburger Str. 104
Postleitzahl (PLZ): 90478
Ort: Nürnberg
Telefon: +49 911-179-5722
Telefax: +49 911-179-908051
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
13-25-00069
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
03.04.2025 - 14:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
16.06.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=755187
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=755187
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Betriebsärztliche Versorgung Region Düsseldorf
Ab dem 01.11.2025 bis zum 31.10.2028 muss für den Internen Service Düsseldorf mit den Agenturen für Arbeit (AA) Düsseldorf, Mettmann, Krefeld und Solingen-Wuppertal, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern (JC) Krefeld, Mettmann, Remscheid und Kreis Viersen sowie der Regionaldirektion NRW die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen
erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte
Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung (AME) des BMAS zur Delegation beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden
Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Ab dem 01.11.2025 bis zum 31.10.2028 muss für den Internen Service Düsseldorf mit den Agenturen für Arbeit (AA) Düsseldorf, Mettmann, Krefeld und Solingen-Wuppertal, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern (JC) Krefeld, Mettmann, Remscheid und Kreis Viersen sowie der Regionaldirektion NRW die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen
erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte
Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung (AME) des BMAS zur Delegation beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden
Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
b)
CPV-Codes
Dienstleistungen von praktischen Ärzten (85121100)
c)
Ort der Leistungserbringung
Die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge erfolgt am jeweiligen Standort gemäß Anlage 5 der Leistungsbeschreibung (Standortübersicht).
Los 1: AA Düsseldorf
Los 2: AA Mettmann inkl. GSt. Hilden, Langenfeld, Ratingen, Velbert und BTS Mettmann sowie IntS-MA am Standort Mettmann
Los 3: AA Krefeld inkl. GSt. Kempen, Nettetal, Viersen, Willich und IntS-/OS-MA am Standort Krefeld
Los 4: Jobcenter Krefeld
Los 5: Jobcenter Kreis Viersen
Los 6: AA Solingen-Wuppertal inkl. GSt. Remscheid und IntS-/OS-MA am Standort Wuppertal
Los 7: Jobcenter Remscheid
Los 8: Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen inkl. IntS-MA am Standort Regionaldirektion
Los 9: jobcenter ME-aktiv
Los 1: AA Düsseldorf
Los 2: AA Mettmann inkl. GSt. Hilden, Langenfeld, Ratingen, Velbert und BTS Mettmann sowie IntS-MA am Standort Mettmann
Los 3: AA Krefeld inkl. GSt. Kempen, Nettetal, Viersen, Willich und IntS-/OS-MA am Standort Krefeld
Los 4: Jobcenter Krefeld
Los 5: Jobcenter Kreis Viersen
Los 6: AA Solingen-Wuppertal inkl. GSt. Remscheid und IntS-/OS-MA am Standort Wuppertal
Los 7: Jobcenter Remscheid
Los 8: Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen inkl. IntS-MA am Standort Regionaldirektion
Los 9: jobcenter ME-aktiv
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Leistung wird in 9 Losen vergeben.
Beschreibung der Losaufteilung:
Die Leistung wird in 9 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los oder alle Lose abgegeben werden.
Los 1: AA Düsseldorf
Los 2: AA Mettmann inkl. GSt. Hilden, Langenfeld, Ratingen, Velbert und BTS Mettmann sowie IntS-MA am Standort Mettmann
Los 3: AA Krefeld inkl. GSt. Kempen, Nettetal, Viersen, Willich und IntS-/OS-MA am Standort Krefeld
Los 4: Jobcenter Krefeld
Los 5: Jobcenter Kreis Viersen
Los 6: AA Solingen-Wuppertal inkl. GSt. Remscheid und IntS-/OS-MA am Standort Wuppertal
Los 7: Jobcenter Remscheid
Los 8: Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen inkl. IntS-MA am Standort Regionaldirektion
Los 9: jobcenter ME-aktiv
Beschreibung der Losaufteilung:
Die Leistung wird in 9 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los oder alle Lose abgegeben werden.
Los 1: AA Düsseldorf
Los 2: AA Mettmann inkl. GSt. Hilden, Langenfeld, Ratingen, Velbert und BTS Mettmann sowie IntS-MA am Standort Mettmann
Los 3: AA Krefeld inkl. GSt. Kempen, Nettetal, Viersen, Willich und IntS-/OS-MA am Standort Krefeld
Los 4: Jobcenter Krefeld
Los 5: Jobcenter Kreis Viersen
Los 6: AA Solingen-Wuppertal inkl. GSt. Remscheid und IntS-/OS-MA am Standort Wuppertal
Los 7: Jobcenter Remscheid
Los 8: Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen inkl. IntS-MA am Standort Regionaldirektion
Los 9: jobcenter ME-aktiv
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
alle Lose
c)
Vergabe von Losen
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: 01.11.2025
Ende: 31.10.2028
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.11.2025; die Leistung endet zum 31.10.2028. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit, nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen.
Ende: 31.10.2028
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.11.2025; die Leistung endet zum 31.10.2028. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit, nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
entfällt
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
siehe Vergabeunterlagen
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Zudem sind mit dem Angebot folgende Vordrucke einzureichen:
- Erklärungen zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
- Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
- Erklärungen zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
- Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
12.
Zuschlagskriterien
Preis
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft
14.
Sonstige Angaben
- Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Vordruck C.1)
- Erklärung zum Verzicht auf Kündigungen nach § 627 Abs. 1 BGB (Vordruck C.5)
- Erklärung zum Verzicht auf Kündigungen nach § 627 Abs. 1 BGB (Vordruck C.5)
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