Ausschreibungsdetails
Die gesamte Anlage ist im mexikanischen Stil gehalten.
Der Auftraggeber beabsichtigt im Jahr 2025 zahlreiche Maßnahmen zur Attraktivierung und Modernisierung des Erlebnisbades durchzuführen.
Hierzu gehört auch die Erneuerung der Dampfbadkabine am Standort des derzeitigen Caldariums.
Am Standort des derzeitigen Dampfbades soll in gleicher Größe eine Wärmestube (Zuordnung zur Nutzung Gastonomie) errichtet werden, in denen die Gäste separiert sitzen
können.
Baubeginn (Abbruch/Demontage) hat am 15.09.2025 zu erfolgen, die Arbeitsvorbereitung, Bestandsaufnahme vor Ort und die Werk- und Montageplanung hat gem. den im Ergänzungsblatt 214 (Datei A16.1) genannten Fristen zu erfolgen.
=> Anlage A9.2 Eigenerklärungen TVerG LSA
=> Anlage A 11 Eigenerklärung (§§123,124 GWB)
=> Anlage A11.1 Eigenerklärung Sanktionen
Die gesamte Anlage ist im mexikanischen Stil gehalten.
Der Auftraggeber beabsichtigt im Jahr 2025 zahlreiche Maßnahmen zur Attraktivierung und Modernisierung des Erlebnisbades durchzuführen.
Hierzu gehört auch die Erneuerung der Dampfbadkabine am Standort des derzeitigen Caldariums.
Am Standort des derzeitigen Dampfbades soll in gleicher Größe eine Wärmestube (Zuordnung zur Nutzung Gastonomie) errichtet werden, in denen die Gäste separiert sitzen
können.
Baubeginn (Abbruch/Demontage) hat am 15.09.2025 zu erfolgen, die Arbeitsvorbereitung, Bestandsaufnahme vor Ort und die Werk- und Montageplanung hat gem. den im Ergänzungsblatt 214 (Datei A16.1) genannten Fristen zu erfolgen.
b) Die persönliche Lage des Bieters ist mit Abgabe des Angebotes wie folgt nachzuweisen:
aktueller Auszug aus dem Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate), maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Angebote), (A7)
c) Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (A9)
- Eignungsnachweise, welche über entsprechende Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, werden zugelassen, der Bieter hat insofern die entsprechenden Zugangsnummern mitzuteilen.
d) Der Bieter hat mit Angebotsabgabe unter Verwendung der Anlage A13 Nachunternehmer die Leistungen anzugeben, die mittels Nachunternehmereinsatz erbracht werden sollen.
e) Soweit bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf Nachunternehmer vorliegen, die zum Einsatz kommen sollen, können die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 für die Nachunternehmer einschließlich entsprechender Verpflichtungserklärungen nach Anlage A14 mit dem Angebot vorgelegt werden.
f) Soweit nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt, wird der Auftraggeber für notwendig erachtete Nachweise nach Ziffer 5.1.9.einschließlich der Verpflichtungserklärung nach Anlage A14 in Bezug auf Nachunternehmer nachfordern.
g) Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter muss die Nachweise nach Ziff. 5.1.9 für die von ihm benannten Nachunternehmer, soweit es sich nicht um reine Lieferanten ohne Montageleistung handelt, vor Auftragserteilung vorlegen.
b) Eigenerklärung über drei vergleichbare Referenzprojekte in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe der entsprechenden Zugangsnummer im Präqualifikationsverzeichnis oder unter Angabe der in A9.3 aufgeführten Punkte
Hinweis: Es ist die Zugangsnummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Anlage A9.3 (insoweit abweichend vom Formblatt 124 VHB Bund, Anlage A9) bereits mit dem Angebot einzureichen.
c) Unterlagen gemäß Datei Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen mit Hinweisen A 2025-05:
- A9.4 Prospektmaterial mit Ausstattung vergleichbarer Anlagen der angebotenen Kabinen mit Fotos oder ggf. Visualisierung
- A9.5 Darstellung der angebotenen Dampferzeugungstechnik
- A9.6 Darstellung des Lüftungsprinzips der Dampfkabine
Hinweis: Die o.g.Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
Ergänzende Hinweise sind der Datei A1 als auch den Unterlagen des A Ordners zu entnehmen.
Die Auftraggeberin behält sich Nachforderungen vor.
Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer, Erklärung zur Erhöhung
bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend.
b) Vertragserfüllungs-und Gewährleistungsbürgschaft gemäß Formblättern 421 (Anlage A18), 422 (Anlage A19) , soweit zutreffend: Abzahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft
gemäß Formblatt 423 (Anlage A20)
- zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Bietergemeinschaft unter Angabe der Rechtsform im Original unter Verwendung der Anlage A6 eingereicht werden, in dem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die
Bietergemeinschaft im vorliegenden Verfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Diese Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag
auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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