Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
Carl-Zeiss-Promenade 2
07745 Jena
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
t)
Geforderte Sicherheiten
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
1.1 Die Zahlung der vereinbarten Vergütung erfolgt nach Abrechnung der Leistung per ordnungsgemäßer Rechnungstellung sowie nach Abnahme der Leistung.
1.2 Vorauszahlungen vor Leistungserbringung sind gemäß Ziff. 7.2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen zulässig. Der Auftragnehmer hat diese Vorauszahlung gemäß Ziffer 7.2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen in vollständiger Höhe und auf eigene Kosten abzusichern (z.B. durch Bankbürgschaft bei einer deutschen Bank).
1.3 Die Zahlung der Rechnung erfolgt erst nach Eingang des Absicherungsnachweises (z.B. Bankbürgschaft) im Original beim Auftraggeber.
1.4 Abschlagszahlungen sind nach § 16 Abs. 1 VOB/B zugelassen.
1.5 Die Zahlung erfolgt nach den Vorgaben auf der Rechnung. Sollte auf der Rechnung nichts enthalten sein, so beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage.
1.6 Elektronische Rechnungen sind im unveränderbaren Format ausschließlich an beschaffung@eah-jena.de zu senden.
1.7 Gewährt der Auftragnehmer Skonto, so darf die Frist 14 Tage nicht unterschreiten.
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-eignung.pdf;jsessionid=B7DAA3AF0EC6EA739DF6BE3A0B0AC6B7.live21322?__blob=publicationFile&v=5
für die Ausschlussgründe: Anlage 8 der Vergabeunterlagen
1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Der Bieter hat je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Der Vorjahresumsatz des Bieters betrug im Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens das Zweifache des Auftragswertes.
- Der Bieter hat eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung für Personenschäden mind. in Höhe von 3.000.000,00 EUR und für Sachschäden mind. In Höhe von 500.000,00 EUR.
Die Berufs- oder Haftpflichtversicherung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen.
3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Der Bieter hat innerhalb der letzten drei Jahre mindestens drei vergleichbare Aufträge ausgeführt und kann dies durch geeignete Referenzen in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Bauleistung mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers nachweisen.
- Der Bieter verfügt über hinreichend Personal zur Ausführung des Auftrags. Dies ist durch eine Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind, nachzuweisen. Entsprechende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen einzureichen.
- Es ist anzugeben, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Kontaktstelle für Beanstandungen ist das Justiziariat (Anschrift: Carl-Zeiss-Promenade 2, 07745 Jena; justiziariat@eah-jena.de )
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs- und Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Thüringen (Anschrift: Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar; vergabekammer@tlvwa.thueringen.de)