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OP-Tischtechnik

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28.02.2025

31.03.2025 10:00

HAL_UK_2025_07

1

Verfahren

Sachsen-Anhalt: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR

28.02.2025 09:00

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Art des öffentlichen Auftraggebers: Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: OP-Tischtechnik
Beschreibung: Der Zentral-OP des Universitätsklinikums Halle verfügt zum heutigen Zeitpunkt über 21 OP-Säle, in denen ausschließlich OP-Tischsysteme des Herstellers Getinge Deutschland installiert sind. Gemäß aktuellem Anlagenverzeichnis der Medizintechnik verfügt das Haus demnach über 21 aktive OP-Säulen, 55 Transporter und 49 Aufleger. Eine aktuelle Bestandsliste ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

Im Zentral-OP des Universitätsklinikums Halle (Saale) ist jährlich ein OP-Tischdurchlauf von 23.000 – 25.000 Prozeduren zu verzeichnen. Um diese Vielzahl an Eingriffen durchführen zu können, werden täglich pro Saal mehrere unmittelbar nacheinander folgende Operationen durchgeführt. Um diesen Betrieb nahtlos zu organisieren, werden mehr OP-Tische als Säle (bzw. Säulen) benötigt, um ein funktionierendes Rotationssystem zu gewährleisten. Fehlen Transporter und/oder Aufleger, um eine Verortung der Patienten zu sichern, so kommt es zu verlängerten Warte- bis hin zu Standzeiten, in denen ein OP-Saal nicht voll ausgelastet ist und somit keine Erlöse erzielen kann. Auf Grund des vorhandenen Gerätebestands an Tischelementen des Herstellers Getinge Deutschland GmbH, werden im Rahmen dieses Verfahrens ausschließlich Tischsysteme ebendieses Herstellers beschafft. Da die Etablierung eines herstellerfremden OP-Tischsystems die innerklinische Krankenhauslogistik und die Aufbereitungsprozesse des Universitätsklinikums Halle (Saale) einem unverhältnismäßig hohen Mehraufwand aussetzen würde, wird vom generellen Grundsatz einer produktneutralen Ausschreibung zwingend abgewichen.

Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Sicherung des Bestandes an OP-Tischsystemen des Herstellers Getinge Deutschland GmbH im Zentral-OP des Universitätsklinikums Halle (Saale). Zu dessen Gewährleistung wird der Abschluss einer vierjährigen Rahmenvereinbarung forciert.

Der geschätzte Auftragswert der Rahmenvereinbarung beträgt
2.551.318,91 EUR (inkl. MwSt.)
Der oben genannte Wert basiert auf der derzeit maximalen Menge der OP-Tischsysteme mit einem kurzfristigen Ersatzbedarf und einem mittelfristigen Ersatzbedarf innerhalb der anvisierten Vertragslaufzeit, sowie dem geschätzten Bedarf der optionalen Komponenten.
Dieser Wert und die im Preisblatt vorgenommenen Angaben der einzelnen Stückzahlen beziehen sich auf den vollständigen kurz- bis mittelfristig auszutauschenden Gerätebestand; diese dienen jedoch lediglich der Orientierung und bilden keine festen Mengenzusagen ab.
Kennung des Verfahrens: 0933b23d-b208-429f-bf3f-d348bca1e040
Interne Kennung: HAL_UK_2025_07
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33160000Operationstechnik
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 33192230Operationstische
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Universitätsklinikum Halle (Saale) Zentraler Dienst 10 – Zentral OP FG 1 / U01
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06120
NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)
Land: Deutschland
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2,143,965.47Euro
Allgemeine Informationen
2.1.6 Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen: Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch?
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: (1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch?
Betrug oder Subventionsbetrug: (1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: (1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? / (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: (1) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: (1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?
Schwere Verfehlung: Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird?
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
Interessenkonflikt: Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann?
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln?
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: OP-Tischtechnik
Beschreibung: Der Zentral-OP des Universitätsklinikums Halle verfügt zum heutigen Zeitpunkt über 21 OP-Säle, in denen ausschließlich OP-Tischsysteme des Herstellers Getinge Deutschland installiert sind. Gemäß aktuellem Anlagenverzeichnis der Medizintechnik verfügt das Haus demnach über 21 aktive OP-Säulen, 55 Transporter und 49 Aufleger. Eine aktuelle Bestandsliste ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

Im Zentral-OP des Universitätsklinikums Halle (Saale) ist jährlich ein OP-Tischdurchlauf von 23.000 – 25.000 Prozeduren zu verzeichnen. Um diese Vielzahl an Eingriffen durchführen zu können, werden täglich pro Saal mehrere unmittelbar nacheinander folgende Operationen durchgeführt. Um diesen Betrieb nahtlos zu organisieren, werden mehr OP-Tische als Säle (bzw. Säulen) benötigt, um ein funktionierendes Rotationssystem zu gewährleisten. Fehlen Transporter und/oder Aufleger, um eine Verortung der Patienten zu sichern, so kommt es zu verlängerten Warte- bis hin zu Standzeiten, in denen ein OP-Saal nicht voll ausgelastet ist und somit keine Erlöse erzielen kann. Auf Grund des vorhandenen Gerätebestands an Tischelementen des Herstellers Getinge Deutschland GmbH, werden im Rahmen dieses Verfahrens ausschließlich Tischsysteme ebendieses Herstellers beschafft. Da die Etablierung eines herstellerfremden OP-Tischsystems die innerklinische Krankenhauslogistik und die Aufbereitungsprozesse des Universitätsklinikums Halle (Saale) einem unverhältnismäßig hohen Mehraufwand aussetzen würde, wird vom generellen Grundsatz einer produktneutralen Ausschreibung zwingend abgewichen.

Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Sicherung des Bestandes an OP-Tischsystemen des Herstellers Getinge Deutschland GmbH im Zentral-OP des Universitätsklinikums Halle (Saale). Zu dessen Gewährleistung wird der Abschluss einer vierjährigen Rahmenvereinbarung forciert.

Der geschätzte Auftragswert der Rahmenvereinbarung beträgt
2.551.318,91 EUR (inkl. MwSt.)
Der oben genannte Wert basiert auf der derzeit maximalen Menge der OP-Tischsysteme mit einem kurzfristigen Ersatzbedarf und einem mittelfristigen Ersatzbedarf innerhalb der anvisierten Vertragslaufzeit, sowie dem geschätzten Bedarf der optionalen Komponenten.
Dieser Wert und die im Preisblatt vorgenommenen Angaben der einzelnen Stückzahlen beziehen sich auf den vollständigen kurz- bis mittelfristig auszutauschenden Gerätebestand; diese dienen jedoch lediglich der Orientierung und bilden keine festen Mengenzusagen ab.
Interne Kennung: HAL_UK_2025_07
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33160000Operationstechnik
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 33192230Operationstische
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06120
NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Laufzeit: 48Monat
Laufzeit: 48
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2,143,965.47Euro
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2,143,965.47Euro
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen:
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.8 Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden mit folgender Begründung nicht berücksichtigt
Barrierefreiheit - Begründung: Entfällt, da nichtzutreffend. Es handelt sich hierbei um ein Spezialgerät, dessen Benutzung einem sehr eingeschränkten Benutzerkreis vorbestimmt ist. Hierbei gibt es keine relevanten Zugänglichkeitsbarrieren, die mit Maßnahmen hinterlegt werden müssen.
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Struktur / Vertretungsbefugnisse laut Handelsregisterauszug Auszug aus vergleichbaren Register bzw. einer Genehmigungsbehörde
Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/ Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht hat. (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzliste mit vergleichbaren Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bezogen auf den Leistungsgegenstand
Beschreibung: vollständig ausgefüllte Referenzliste mit vergleichbaren Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bezogen auf den Leistungsgegenstand mit folgenden Mindestangaben:
a) Auftraggeber (Bezeichnung und Anschrift)
b) Zeitraum der Leistungserbringung
c) Ansprechpartner (Name, Telefonnummer),
d) Beschreibung der Leistungserbringung, Angabe vergleichbares Gerätesystem/Umfang
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Preis fließt zu 100 % in die Bewertung des Gesamtangebotes ein, das entspricht 100 Punkten. Im Preisblatt sind alle im geforderten Bestandteile anzugeben. Die Hinweise im Preisblatt gelten entsprechend.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens bildet der Preis des wertungsrelevanten Teils A des Preisblattes zu 100% das einzige Zuschlagskriterium ab. Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums Preis, wird die Gesamtsumme (Brutto) des Preisblattes Teil A mit folgender Formel berechnet: P(min)/P(Bieter)*max. 100 Punkte Preis.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei wertungsgleichen Angeboten das Los entscheiden zu lassen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=754147
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=754147
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/202510:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Organisation, die Angebote bearbeitet: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Organisationen
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Identifikationsnummer: DE 811 574983
Abteilung: Kaufmännische Direktion
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06120
NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Geschäftsbereich I - Vergabestelle
E-Mail: vergabe@uk-halle.de
Telefon: +49 345 557 1841
Fax: +49 345 557 905020
Internet-Adresse: https://www.umh.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Angebote entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Identifikationsnummer: t:03455141536
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 345 5141529
Fax: +49 345 5141115
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a36ab170-d18e-4b02-a98e-a48dd2ed4bec- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/02/202500:00 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung


0933b23d-b208-429f-bf3f-d348bca1e040