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Ausschreibungsdetails

Maler- und Bodenbelagsarbeiten für die Brandschutztechnische Sanierung Haus II, Steinstraße 38 in Staßfurt

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26.02.2025 (letzte Änderung am 26.02.2025)

14.03.2025 10:00

006-10-25-VOB

Sachsen-Anhalt: Stadt Staßfurt

04.03.2025 11:18

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name: Stadt Staßfurt
Straße, Hausnummer: Hohenerxlebener Str. 12
Postleitzahl (PLZ): 39418
Ort: Staßfurt
Telefon: +49 3925 981226
Telefax: +49 3925 981208
Internet-Adresse: https://www.stassfurt.de/

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: 006-10-25-VOB

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

Stadtverwaltung Staßfurt, Haus II, Steinstraße 38 in Staßfurt

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Maler- und Lackierarbeiten
- Ca. 2150 m² Beschichtung von Wand- und Deckenflächen mit Dispersion als Neu- bzw. Überholungsbeschichtung mit ca. 300 m² Glasgewebe und ca. 1690 m² Malervlies
- Überholungsbeschichtungen von Heizkörpern (ca. 56 Stück) und zugehörigen Rohrleitungen
- Anstrich von Stahltürzargen, ca. 12 Stück
Bodenbelagsarbeiten
- Ca. 770 m² Abbruch von Altbelägen (Textil, PVC oder Lino)
- Ca. 770 m² Neuverlegung von Linoleumbelägen in Büro- und Flurräumen

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung
28.04.2025
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
10.10.2025

j)
Nebenangebote

nicht zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen.

Von der Nachforderung ausgeschlossen ist das Formular 213 Angebotsschreiben und das Leistungsverzeichnis.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
14.03.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
18.04.2025

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien

wirtschaftlichstes Angebot (100 % Preis)

t)
Geforderte Sicherheiten

Die Sicherheitsleistung für Mängelansprüche ist in Form einer Bürgschaft oder Einbehalt über den
gesamten Gewährleistungszeitraum zu erbringen.

u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

VOB/B

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
Gemäß § 8 Abs. 1 TVergG LSA wird derjenige Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
durch den Auftraggeber über die Vergabeplattform oder per Mail aufgefordert, die geforderten Erklärungen und Nachweise innerhalb
einer Frist von drei bis fünf Werktagen dem Auftraggeber vorzulegen.
Die Erklärungen und Nachweise, die im Original vorliegen müssen, sind auf dem
Postweg einzureichen. Alle weiteren Unterlagen können per Mail bzw.
Vergabemanager eingereicht werden.
Zur Feststellung der Eignung im Vergabeverfahren ist gem. Formblatt 124 Folgendes
nachzuweisen:
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Angaben zu Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind. (Leistungsart, Auftragssumme, Ausführungszeitraum)
3. Angaben zu den Arbeitskräften (erforderliche Beschäftigte stehen zur Verfügung).
4. Mitteilung zu den geforderten Registereintragungen.
5. Angaben zur Insolvenzverfahren und Liquidation.
6. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
7. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung.
8. Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Das Formblatt 124 liegt diesen Unterlagen bei.
Weitere Erklärungen nach dem TVergG LSA sind vom Bestbieter einzureichen:
- Eigenerklärung Tariftreue__Mindeststundenentgelt
- Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz 14_TVergG_LSA
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112
Halle
(Saale)
------------------------------------------------------------------
Gemäß § 11 (1) TVergG LSA dürfen öffentliche Aufträge nur an Unternehmen
vergeben werden, wenn diese sich schriftlich oder elektronisch verpflichten, ihren
Arbeitnehmern bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen einschließlich des
Mindeststundenentgeltes zu gewähren, die
1. mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, an den das
Unternehmen auf Grund des Arbeitnehmer-Entsendegesetz gebunden ist oder der
nach dem Tarifvertrags-gesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurde, oder
2. mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, der für die Leistung am
Ort der Ausführung gilt.
Gemäß § 11 (3) des TVergG LSA ist bei der Ausführung der Leistung ein nach
Maßgabe des Satzes 2 zu berechnendes Mindeststundenentgelt (vergabespezifisches
Mindeststundenentgelt) zu zahlen. Ein entsprechendes Berechnungsbeispiel ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereiches des vergabespezifischen Mindeststundenentgeltes findet § 22
Abs. 1 bis 3 des Mindestlohngesetzes entsprechende Anwendung.
Das aktuell vergabespezifische Mindeststundenentgelt beträgt 15,67 €/Stunde bei
einer tariflichen Arbeitszeit von 40 Stunden/ Woche je 8 Stunden/ Tag.
------------------------------------------------------------------
Laut § 19 (1) 2 Satz TVergG LSA werden Bieter, dessen Angebote nicht berücksichtigt
werden, spätestens 7 Werktage vor dem Vertragsabschluss darüber informiert.

Eignungskriterien



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