Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Landkreis Saalekreis, Dezernat 1, Vergabestelle
Straße, Hausnummer: Domplatz 09
Postleitzahl (PLZ): 06217
Ort: Merseburg
Telefon: +49 3461 401141
Telefax: +49 3461 402061
E-Mail: kirsten.bruns@saalekreis.de
Internet-Adresse: http://www.saalekreis.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
VST-17/2025/Br
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
11.03.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.03.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=753995
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=753995
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
11.03.2025 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Leistungsgegenstand ist das Erstellen eines Gutachtens zur Untersuchung zum jährlichen Massenauftreten von Fliegen im Bereich der Stadt Braunsbedra mit dem Ziel die Ursachen der Fliegenproblematik zu identifizieren und langfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität der Anwohner in diesem Gebiet zu erreichen.
In den Ortslagen Krumpa und Neumark sind eigenständige Recherchen zu Hot-Spot-Bereichen der Fliegenpopulation durchzuführen. Hierzu sind insbesondere Betroffene wie z.B. Restaurants, die Stadtverwaltung und Bereiche, die eine Fliegenvermehrung begünstigen können z.B. Abfallbehandlungsanlagen, Tierzüchter etc. zu befragen.
Die konkreten Fliegenarten, die für das wiederkehrende Vorkommen repräsentativ sind, sind zu ermitteln.
Der normale Lebenszyklus sowie Umweltfaktoren und andere Randbedingungen, die sich positiv auf die Ausbreitung dieser Arten auswirken, sind zu beschreiben.
Für das Untersuchungsgebiet, rote Umrandung in Karte, ist mit geeigneten Methoden festzustellen wie hoch die Individuenanzahl im Frühjahr, im Sommer und im Herbst ist. Hierfür ist das Untersuchungsgebiet in geeignete Raster oder Transsekte zu untergliedern. Diese Ergebnisse sind anhand von Literaturangaben und gutachterlichen Erfahrungen hinsichtlich der Höhe des festgestellten Vorkommens zu bewerten.Es ist ein detaillierter Bericht zu erstellen, der die Untersuchungsergebnisse, Bilddokumentationen und Analysen zusammenfasst und kartographisch widergibt.
Es sind konkrete Maßnahmen zu formulieren, um die jährliche Fliegenentwicklung auf einem normalen Maß zu halten. Hierzu sind langfristig wirkende Maßnahmen wie Veränderungen in der Art und Weise der Flächennutzung einzubeziehen. Zudem sind konkrete, rechtlich anwendbare Maßnahmen zur kurz- und mittelfristigen Fliegenbekämpfung aufzuführen.
In den Ortslagen Krumpa und Neumark sind eigenständige Recherchen zu Hot-Spot-Bereichen der Fliegenpopulation durchzuführen. Hierzu sind insbesondere Betroffene wie z.B. Restaurants, die Stadtverwaltung und Bereiche, die eine Fliegenvermehrung begünstigen können z.B. Abfallbehandlungsanlagen, Tierzüchter etc. zu befragen.
Die konkreten Fliegenarten, die für das wiederkehrende Vorkommen repräsentativ sind, sind zu ermitteln.
Der normale Lebenszyklus sowie Umweltfaktoren und andere Randbedingungen, die sich positiv auf die Ausbreitung dieser Arten auswirken, sind zu beschreiben.
Für das Untersuchungsgebiet, rote Umrandung in Karte, ist mit geeigneten Methoden festzustellen wie hoch die Individuenanzahl im Frühjahr, im Sommer und im Herbst ist. Hierfür ist das Untersuchungsgebiet in geeignete Raster oder Transsekte zu untergliedern. Diese Ergebnisse sind anhand von Literaturangaben und gutachterlichen Erfahrungen hinsichtlich der Höhe des festgestellten Vorkommens zu bewerten.Es ist ein detaillierter Bericht zu erstellen, der die Untersuchungsergebnisse, Bilddokumentationen und Analysen zusammenfasst und kartographisch widergibt.
Es sind konkrete Maßnahmen zu formulieren, um die jährliche Fliegenentwicklung auf einem normalen Maß zu halten. Hierzu sind langfristig wirkende Maßnahmen wie Veränderungen in der Art und Weise der Flächennutzung einzubeziehen. Zudem sind konkrete, rechtlich anwendbare Maßnahmen zur kurz- und mittelfristigen Fliegenbekämpfung aufzuführen.
c)
Ort der Leistungserbringung
Die betroffenen Gebiete bzw. Ortslagen grenzen im Norden direkt an den Geiseltalsee und umfassen sowohl private Haushalte als auch die umliegenden Flächen und ansässige Firmen. In Krumpa besteht ein Gewerbegebiet, der Industrie- und Landschaftspark Geiseltalsee. Dieses Gewerbegebiet ist ein Altstandort, auf dem umfangreiche Bodensanierungsmaßnahmen gelaufen sind. Aktuell wird noch eine Grundwassersanierung betrieben. Eine Grundwasserreinigungsanlage befindet sich am Standort. Die Auslastung des Gewerbegebietes ist gering. Die größten Ansiedlungen sind 2 Unternehmen aus der Abfallentsorgungsbranche. Durch diese Firmen wurden zumindest in den letzten Jahren mit Kenntnis des Gesundheitsamtes Maßnahmen zur Eindämmung der Fliegenpopulation vorrangig im Anlagenbereich durchgeführt.
Im westlichen Bereich sowie im Süden grenzt das zur Rede stehende Gebiet an landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Osten liegen Bereiche der Stadt Braunsbedra, in denen die o.g. Probleme nicht bekannt sind.
Das Untersuchungsgebiet hat eine Ausdehnung in West-Ost-Richtung von ca. 2,3 km und in Nord-Süd-Richtung von ca. 1,5 km.
Im westlichen Bereich sowie im Süden grenzt das zur Rede stehende Gebiet an landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Osten liegen Bereiche der Stadt Braunsbedra, in denen die o.g. Probleme nicht bekannt sind.
Das Untersuchungsgebiet hat eine Ausdehnung in West-Ost-Richtung von ca. 2,3 km und in Nord-Süd-Richtung von ca. 1,5 km.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
siehe Vergabeunterlagen
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Zur Eignung und Beurteilung der technischen, beruflichen, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sind folgende Angaben und Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre siehe Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen FB 124 LD (in Vergabeunterlagen enthalten) oder Nachweis Präqualifikation bzw. Zertifizierung
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre siehe Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen FB 124 LD (in Vergabeunterlagen enthalten) oder Nachweis Präqualifikation bzw. Zertifizierung
12.
Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
14.
Sonstige Angaben
Hinweis:
Zur Einhaltung der verbindlichen Fristen im Vergabeverfahren sind Bieterfragen bis spätestens 07.03.2025 zu stellen.
Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des Bewerbers/Bieters, sich während des Vergabeverfahrens über Bieterinformationen, eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen sowie Anfragen/Informationen der Vergabestelle auf dem Laufenden zu halten.
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
Nachprüfungsstelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale).
Zur Einhaltung der verbindlichen Fristen im Vergabeverfahren sind Bieterfragen bis spätestens 07.03.2025 zu stellen.
Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des Bewerbers/Bieters, sich während des Vergabeverfahrens über Bieterinformationen, eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen sowie Anfragen/Informationen der Vergabestelle auf dem Laufenden zu halten.
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
Nachprüfungsstelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale).
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