Ausschreibungsdetails
1. Forumsfassade Trapezfenster-Drehflügel, Typ: RWA-LSC, Baujahr: 2004, mit
Nachtauskühlung, Typ: RWA -LSC, Baujahr: 2004,
und weiteren Bestandteilen:
- 26 St. Kettenantrieben KA 300 für Trapezfenster - Drehflügel- Fassade
- 26 St. Öffnungselementen Drehflügel
- 5 St. RWA - Kettenantrieben KA 50/300
- 7 St. RWA - Kettenantrieben KA 50/600
- 6 St. RWA - Kettenantrieben KA 50/900
- 36 St. Verriegelungen VLD 50/038
- 16 St. VLD 5 1/038 BSY+
- 4 St. KA 34/1000 Hub 900 BSY+
- 3 St. KA 34/600 BSY+
- 1 St. KA 34/350 Hub 300 BSY+,
die Antriebe werden über eine RWA- Zentrale RZN via Service-Software betrieben,
bzw.
- 4 St. Antrieben Nachtauskühlung / Außenfassade für 4 Stockwerke mit insgesamt 464 St. Drehklappen 36x500, mit insgesamt 876 St. RWA- Antrieben KA 22/420, mit 52 St. RWA-Antrieben CDC 0 252-0500 und jeweils der GLT-Ansteuerung.
Die Wartungen finden mindestens 1 x jährlich statt.
2. RWA - Glaslamellen Sheddach und Nachströmöffnungen mit
- RWA-Glaslamellen Sheddach, Typ GLASTEC, Baujahr 2004, mit Sonderanfertigung des Antriebes der Fa. Framo Morat GmbH, Framo-Compacta MR
30 (6-30-MR)
- 33 St. RWA - Glaslamellen, mit unterschiedlichen Dachachsen (da 3 bis da 39), Längen und Breiten von
da 3, L = 19.840 mm , B = 2.231 mm bis da 39, L = 3.228 mm , B = 2.231 mm
- insgesamt 13 St. Nachströmöffnungen EG (7 St.)/1.OG (3 St.)/2.OG (1 St.)/3.OG (2 St.), Fa. Framo, Typ Compakta MS 12 (6-12-MS-12K), davon 7 St. mit RWA-Funktion und diverser Nachströmer
Die Wartung der Anlagen findet mindestens 1 x jährlich im Juni statt. Diese umfasst auch eine visuelle Inspektion der Innen- und Außenanlagen sowie der Fahrweise der Antriebe und erfolgt im Dezember. aufgrund der Dachbewegung, erneut.
3. natürlichen RWA in Treppenhäusern, Aufzügen, Räumen, Kantine, darunter
- 14 Stück für Treppenhäuser mit den RWA-Zentralen
MZ24 V/ 4 A/ 2 RG/ 2 LO/ WRMM/P, Anzahl: 8 Stk.
MZ24 V /8 A / 2 RG/ 3 LG/ WRMM /P, Anzahl: 1 Stk.
4404-KV 2, Anzahl: 1 Stk.
4304 M, Anzahl: 2 Stk.
4316-E, Anzahl: 1 Stk., eine Anlage ohne Zentrale
- 5 St. für Aufzüge mit den RWA-Zentralen:
- TRZ Basic 2 A (u.P.), Anzahl: 4 Stk.
- RZN 4402K, Anzahl: 1 Stk.
- 1 St. für Papierlager mit RWA-Zentrale TRZ Basic 2 A
- 1 St. für Sprinkler mit RWA-Zentrale TRZ Basic 2 A
- 1 St. für ZAD mit RWA-Zentrale CPS-B
- 1 St. für RLT/Z2 mit RWA-Zentrale TRZ Basic 2 A
- 1 St. für RLT/Z3 mit RWA-Zentrale MZ 2A 1RG-1LG
- 1 St. für RLT/Z4 mit RWA-Zentrale TRZ Basic 2 A
- 1 St. für Bibliothek mit RWA-Zentrale 4308 M
- 1 St. für Kantine mit RWA-Zentrale RZN 4404-M.
Die Instandhaltungsarbeiten erfolgen nach geltenden gesetzlichen Anforderungen und unter Berücksichtigung der Herstellerangaben, den ZVEI - Richtlinien für die Instandhaltung von natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie der Instandhaltungsanweisung und Wartungs- Checkliste.
Die Aktualisierung der Bestandslisten erfolgt z.B. bei Austausch oder Modernisierung der Anlagenteile.
Die Wartung der RWA darf ausschließlich von einem nach DIN 18232 Teil 2
qualifizierten Fachbetrieb erfolgen.
Weitere Ausführungen - siehe Ziffer 5.1.
- Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
- Nichtvorlage der ausgefüllten und unterzeichneten Compliance- und Verschwiegenheitserklärung
VON AUFTRAGNEHMERN
Die Leistungen sind unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN- Normen, VDS- und VDE- Bestimmungen), den gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften, der Arbeitsstätten- und Sicherheitsverordnung zu erbringen.
Auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine sind Störungen, die Anlagensicherheit oder die Gebäudenutzung betreffend, nach Aufforderung und unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. Die Behebung der Störung ist innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Störmeldung beim AN abzuschließen. Ist das innerhalb von 72 Stunden nicht möglich, ist ein Notbetrieb einzurichten.
Die ausgeführten Leistungen sind in der Arbeitskarte, der in diesem Zusammenhang festgestellte allgemeine Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie ggf. ausgewechselter Teile zu dokumentieren.
Eine Arbeitshebebühne wird durch die AG gestellt.
Spätestens am Tag der Auftragsausführung ist die Berechtigung zum Führen von Hubarbeitsbühnen durch das ausführende Personal vorzulegen.
Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen
erhalten bleibt. Alle zur Erbringung der Leistungen benötigten weiteren Hilfsmittel und Hilfsstoffe usw. sind durch ihn zu stellen bzw. zu liefern.
Der AN erstellt innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlags bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan.
Für die aufgeführten technischen Anlagen werden Vergütungen gemäß den Angaben im Leistungsverzeichnis vereinbart. Die Vergütung ist für 12 Monate Vertragslaufzeit ein Festpreis. Danach kann diese auf schriftliches Verlangen des AN gemäß der Preisgleitklausel angepasst werden.
Die Vergütung erfolgt jährlich bis auf die Inspektion der RWA-Glaslamellen-Sheddach - diese erfolgt in Teilbeträgen - nach vertragsgemäßer Leistungserbringung und Vorlage eines Leistungsnachweises.
Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen.
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur am 17.03., 18.03. und 19.03.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 12.03.2025 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 27.03.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. €; Sachschäden mindestens 0,5* Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000,- €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
- Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
* siehe auch Punkt 10 Änderungen
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
-- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
-- Eigenerklärung, das für den Einsatz vorgesehene Personal ist im Besitz mindestens eines Facharbeiterabschlusses der IHK bzw. Handwerkskammer als Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik oder einer vergleichbaren Ausbildung, Ein vergleichbarer Abschluss ist bei Angabe zu begründen und der Nachweis jederzeit auf Anforderung vorzulegen.
---oder---
-- Erklärung, im Besitz einer Zertifizierung als Errichter-Firma für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen zu sein und diese auf Anforderung vorzulegen.
- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
-- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
-- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
-- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
-- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Referenzen: Eigenerklärung zu mindestens 2 vergleichbaren Referenzen der ausgeschriebenen Leistungsart Wartung von RWA von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre mit Angabe von:
Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in € netto und Art/Anzahl der Anlagenbestandteile), Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmer-Verhältnis) mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt, d.h. dass die Einzelkomponenten der Ausschreibung Fassaden-Trapezfenster-Drehflügel oder vergleichbar, Nachtauskühlung, natürliche Rauchwärme- und Abzugsanlagen (nRWA) und Glaslamellen-Sheddach und Nachströmungen in einer Referenz komplett oder in der Art enthalten sind, dass sie im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Umfanges der Bestandteile der Einzelkomponenten erreichen, die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Umfanges der Bestandteile der Einzelkomponenten erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
muss es heißen:
Sachschäden mindestens 1,0 Mio. €
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