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Ausschreibungsdetails

Öffentliche Ausschreibung (national) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 151404 in Koblenz, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Koblenz (Vergabenummer VOEK 170-25)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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24.02.2025

07.03.2025 09:00

VOEK 170-25

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle

24.02.2025 15:15

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Straße, Hausnummer: Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ): 53119
Ort: Bonn
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

VOEK 170-25

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

07.03.2025 - 09:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

31.03.2025

c)
Sprache

deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=753147

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

07.03.2025 - 09:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Gegenstand der Leistung sind Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für eine Liegenschaft in der Ludwig-Erhardt-Str. 5 in 56073 Koblenz. Geschätzter Leistungsumfang 3.514 Stunden / Jahr (Tagdienst ohne Nachtzuschlag) und 753 Stunden / Jahr (zusätzlicher Nachtzuschlag).
Die Liegenschaft wird von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben genutzt und besteht aus einem Hauptgebäude mit drei Etagen (UG, EG und OG) auf einem Grundstück mit anteiligem Garten.

b)
CPV-Codes

Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000-4)

c)
Ort der Leistungserbringung

56073 Koblenz

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Die Leistungserbringung beginnt am 01.04.2025 und endet am 30.09.2026. Das Vertragsverhältnis verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, um weitere 3 Monate. Die maximale Vertragsdauer beträgt 21 Monate (bis 31.12.2026).

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

I.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungserbringung ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenanzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
3) Eigenerklärung zum gem. § 34a GewO
- dass der Inhaber / die Leitungsperson meines / unseres Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt.
- dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für mein / unser Unternehmen vorliegen.
- dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).
4) Eigenerklärungen zur Qualifikation des eingesetzten Personals
- dass das Unternehmen spätestens zum Leistungsbeginn in ausreichendem Umfang Personal beschäftigt, das (mindestens) über die in der Leistungsbeschreibung beschriebene Qualifikation verfügt.
- dass es sich bei dem im Pfortendienst einzusetzenden Personal um geprüfte Schutz- und Sicherheitsdienstkräfte handelt.
5) Referenzen:
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen; sie müssen jeweils sowohl Leistungen des Pfortendienstes als auch des Standortstreifendienstes umfassen (vgl. Anlage C-02, Punkt 4). Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens (in h/a) erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens (in h/a) erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
II.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 250.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
2) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

12.
Zuschlagskriterien

Wertungspreis
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis enthält die maximal mögliche Punktzahl.
Gewichtung 100 %
Gewichtung (dezimal, genau): 1,0

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

Bietergemeinschaften erklären im Vordruck Anlage B-05 unter anderem, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.

14.
Sonstige Angaben

1.) Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.
2.) Bieter haben zum Nachweis ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 vorgesehene Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Bieter können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 35 Abs. 3 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) i. V. m. § 50 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 35 Abs. 3 UVgO i. V. m. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen beim Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 31 Abs. 1 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
3.) Es wird auf die Ausführungsbedingungen gem. Anlage A-04 i.V.m. Punkt 2.3 der Anlage C-02 verwiesen.


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