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Tendering Procedure

Tendering Procedure Details

Logistikschule der Bundeswehr in der Lucius-D.-Clay-Kaserne, Erneuerung der WHG-Beschichtung Gebäude 378, Werkstatt, Schlossereibereich (VOEK 160-25)

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24.02.2025

19.03.2025 09:00

VOEK 160-25

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle

24.02.2025 11:42

My e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name:Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Straße, Hausnummer:Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ):53119
Ort:Bonn
Telefon:+49 30 31811558
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: VOEK 160-25

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

Logistikschule der Bundeswehr in der Lucius-D.-Clay-Kaserne
Bremerhavener Heerstraße 10
27711 Osterholz-Scharmbeck
Gebäude 378, Werkstatt, Schlossereibereich

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

In der Logistikschule der Bundeswehr, Lucius - D.-Clay- Kaserne, in Garlstedt soll im Gebäude 378 im Schlossereibereich der
vorhandene beschichtete Zementestrich mit einer WHG-Beschichtung versehen werden.
Die ausgeschriebenen Leistungen sind in 2 Bauabschnitten zu erbringen.
Im 1. Bauabschnitt sind ca. 60% und im 2. Bauabschnitt ca. 40% der Gesamtleistung zu erbringen.
Zwischen den einzelnen Bauabschnitten können für einen Zeitraum von ca. 3 Wochen keine Leistungen erbracht werden.
Die sich hieraus ergebenen Zusatzkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert abgerechnet.
Es ist ein geprüftes und aktuell zugelassenes WHG-Beschichtungssystem für LAU-Anlagen gemäß den Zulassungsgrundsätzen des BIBt einzubauen.
Die Zulassung (ABZ bzw. ETA) ist dem Angebot beizufügen. Mit Bezug auf Maler- und Lackierarbeiten ist die DIN ATV 18363 einzuhalten.
Es dürfen nur Systemkomponenten eines Materialherstellers angeboten werden. Der Einsatz von Materialien unterschiedlicher Hersteller ist,
aus Gewährleistungsgarantien und der nicht sichergestellten Verträglichkeit bzw. Haftung untereinander, nicht erlaubt.
System:
Das ausgeschriebene System besteht aus einer Epoxidharzgrundierung, einer pigmentierten Epoxidharzdeckbeschichtung
sowie einer rutschhemmenden Einstreuschicht (R11 / R12) als Gewässerschutzbeschichtung.
Geprüfte Systemschichtdicke: mind. 1,6 mm
Rissüberbrückung : mind. 0,3 mm
Eignungsprüfung bei rückwärtiger Feuchtigkeitseinwirkung. Verträglichkeit von Beschichtung und Dichtstoff muss gegeben sein .
Befahrbarkeit / Belastbarkeit:
Das System ist "von Fahrzeugen mit Luftbereifung" und Hubwagen bis 2,5 to (Ameise) als befahrbar auszuführen.
Chemische Beständigkeit:
Neue und gebrauchte Motoren- und Getriebeöle, Korrosionsschutzmittel, Schmierfett, Seewasserfett, Bremsflüssigkeit,
Gefrierschutz, Bremsenreiniger, Ambax, Kleber
Einsatzmöglichkeit:
Flächen in befahrbaren Auffangräumen für wassergefährdende Stoffe, bei denen eine rutschhemmende Oberfläche (R 11 / R12) erforderlich ist.
Das gesamte Beschichtungssystem ist, vor einbringen des Fugenmaterials, an den Fugenflanken und der Fase der eingeschnittenen Fugen
bis zu einer Tiefe von ca. 4 cm (mindestens bis Unterkante Rundschnur) aufzubringen.
Vorarbeiten:
Alle zu beschichtenden Untergründe sind vor Beginn der Arbeiten auf Tragfähigkeit zu prüfen. Sie müssen trocken, frei von Zementschlämme,
Staub, Öl und sonstigen trennend wirkenden Stoffen sein. Das Korngerüst des Betons ist freizulegen.
Die mittlere Oberflächenzugfestigkeit muss 1,5 N/ mm² betragen.
REACh:
Alle angebotenen / verwendeten kunstharzbasierten Materialien zum Zwecke der Beschichtung, der Injektion oder des Klebens
müssen entsprechend der REACh - Verordnung REACh-bewertet sein.
Es sind Produkte zu verwenden, die entsprechend dem Anwendungsfall geeignete Expositionszenarien, wie z.B.
Wasserkontakt periodisch, Inhalation periodisch, Verarbeitung etc. erfüllen.
Materialbedarf:
Der genaue Materialbedarf ist von den Untergrundgegebenheiten (Rauhigkeit, Saugfähigkeit,
Temperatur) abhängig und muss deshalb auf das Objekt abgestimmt werden.
Arbeitsunterbrechung:
Bei Arbeitsunterbrechungen, die über die produktspezifischen Überarbeitungszeiten hinausgehen, sind alle Reaktionsstoffe
sofort nach der Verlegung mit feuergetrockneten Quarzsand abzustreuen.
Verarbeitung:
Die Angaben im technischen Merkblatt und die Verarbeitungsanweisungen für das Gewässerschutzsystem sind zu beachten.
Entsorgung:
Der anfallende Bauschutt ist durch den AN umweltgerecht nach den Bestimmungen des Gesetzgebers fachgerecht zu entsorgen.
Anfallendes Schmutzwasser darf nicht in die Kanalisation der Liegenschaft geführt werden und ist durch den AN umweltgerecht zu entsorgen.
Die örtlich geltenden Imissionsschutzbestimmungen sind zu beachten.
Grobmengen:
- Untergrundvorbereitung Zementestrich-Untergrund, 420 m²
- Herstellen eines Verwahrschnittes, 90 m
- Risssanierungen, 300 m
- Bewegliche Hohlkehle, 150 m
- Grundierung, 385 m²
- Ausgleichsspachtelung, 385 m²
- Deckbeschichtung Boden, 385 m²
- Rutschhemmende Einstreuschicht WHG R11, 385 m²
- Fugen kraftschlüssig mit EP - Mörtel verfüllen, 75 m
- Schweres Schleifen, 75 m
- Beidseitiges Fugen schneiden und Kanten fasen, 75 m
- Fugenabdichtungen, 75 m
- Fugenränder abkleben, 150 m
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat im Vorgang eine Schadstoffanalyse der vorhandenen Materialien,
wie die graue Bodenbeschichtung, Nivelliermasse, Grundierungen und Estrich auf Asbest und PCB durchführen lassen.
Alle untersuchten Materialproben liegen unter den gesetzlich geltenden Grenzwerten und konnten somit als unbedenklich eingestuft werden.
Asbest konnte in keiner Probe nachgewiesen werden.
Die Arbeitszeiten in der Kaserne betragen:
Montag - Donnerstag: 07:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 07:00 - 13:00 Uhr.
Abweichende Arbeitszeiten sind nach Absprache möglich.
Der Kasernenbetrieb, auch der im Gebäude 378, wie im 2. bzw. 1. Bauabschnitt der Schlosserwerkstatt, der Elektrowerkstatt und in den Sozialbereichen, läuft während der Baumaßnahmen-Leistungen weiter.
Es ist darauf zu achten, den besonderen Anforderungen der Bundeswehr, insbesondere aus Gründen der militärischen Sicherheit Folge zu leisten und den Betrieb in der Kaserne nicht zu behindern.
Das Kasernengelände muss nach Arbeitsende verlassen werden.
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass die von Ihm, gegebenenfalls auch von seinen Nachunternehmern oder Zulieferern benutzten Straßen und Plätze freigehalten werden und der übrige Verkehr nicht behindert wird.
Da die Baustelle im Sicherheitsbereich liegt, sind ergänzende Sicherheitsregeln einzuhalten:
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Zugangskontrolle die Vorlage eines mindestens 6 Monate gültigen Personalausweis zu fordern. Es sind im Vorfeld Mitarbeiterlisten seitens der Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Diese sind mindestens mit einem Vorlauf von 5 Tagen unaufgefordert zu übergeben. Hierfür auftretende Aufwendungen sind in die Einheitspreise und/ oder Baustellengemeinkosten einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer hat für eine rechtzeitige und umfängliche Belehrung seiner Arbeitskräfte, Zulieferer usw. über die besonderen Belange der Baustelle Sorge zu tragen.
Staatsbürger der Staaten gemäß Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG erhalten keinen Zugang zum Kasernengelände.

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung
05.05.2025
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
11.07.2025
Weitere Fristen
Die ausgeschriebenen Leistungen sind in 2 Bauabschnitten zu erbringen.
Im 1. Bauabschnitt sind ca. 60% und im 2. Bauabschnitt ca. 40% der Gesamtleistung zu erbringen.
1. Bauabschnitt
Geplanter Baubeginn: 05.05.2025
geplantes Bauende: 28.05.2025
2. Bauabschnitt
Geplanter Baubeginn: 23.06.2025
geplantes Bauende: 11.07.2025
Zwischen den einzelnen Bauabschnitten können für einen
Zeitraum von ca. 3 Wochen keine Leistungen erbracht werden.

j)
Nebenangebote

nicht zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
19.03.2025 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
25.04.2025

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien

Preis. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssumme wird ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen ohne Bedingung.

t)
Geforderte Sicherheiten

keine

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
mit den Vergabeunterlagen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
· Vorlage eines gültigen Nachweises der Zulassung als Fachbetrieb gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
in Verbindung mit § 62 AwSV mind. für den Geltungsbereich LAU-Anlagen
· Vorlage der Zulassung (ABZ bzw. ETA) des angebotenen WHG-Beschichtungssystems für LAU-Anlagen
Es dürfen nur Systemkomponenten eines Materialherstellers angeboten werden.
Der Einsatz von Materialien unterschiedlicher Hersteller ist, aus Gewährleistungsgarantien
und der nicht sichergestellten Verträglichkeit bzw. Haftung untereinander, nicht erlaubt.
· Vorlage von drei Referenzen innerhalb der letzten fünf Jahre (zurückgerechnet ab
dem Ende der Angebotsfrist), die in Art und Umfang vergleichbar sind mit der
ausgeschriebenen Leistung
· Eigenerklärung zur Einhaltung der verlangten Deckungssummen in der Betriebs-
/Berufshaftplichtversicherung (Vordruck in den Vergabeunterlagen)
· Hinweise für Bieter für das die Leistung ausführende Personal:
Der Zutritt in die militärisch genutzte Liegenschaft erfolgt im täglichen
Passwechselverfahren, d.h. an der Wache wird gegen Vorlage eines gültigen
Personalausweises (Mindestgültigkeit: 6 Monate), Reisepass oder Führerschein im Tausch ein Besucherausweis
ausgehändigt, der beim Verlassen der Liegenschaft wieder an der Wache gegen das
hinterlegte Dokument ausgetauscht wird.
Demensprechend wird mit etwaigen Nachunternehmern / Unterauftragnehmern und
Lieferanten des Auftragnehmers verfahren. Im Vorfeld an das Passwechselverfahren
hat die Aushändigung einer Mitarbeiterliste (mit den Namen, der Pass-Nummer und
der ausstellenden Behörde) mit einem Vorlauf von 5 Tagen an den Nutzer der Liegenschaft zu erfolgen.
Mitarbeiter, auch jene von Nachunternehmen und Lieferanten, welche auf der Liste der unsicheren
Staaten stehen (gem. Staatenliste im Sinne von §13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG), erhalten keine
Zutrittsberechtigung zum Bundeswehrgelände.
Der Bieter hat für eine rechtzeitige und umfängliche Belehrung seiner Arbeitskräfte, Nachunternehmer, Zulieferer usw.
über die besonderen Belange der Baustelle Sorge zu tragen.
Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG:
1. Afghanistan (Islamische Republik Afghanistan)
2. Algerien (Demokratische Volksrepublik Algerien)
3. Armenien (Republik Armenien)
4. Aserbaidschan (Republik Aserbaidschan)
5. Belarus (Republik Belarus)
6. China (Volksrepublik China), ab 01.07.1997 einschließlich
Sonderverwaltungsregion (SVR) Hongkong, ab 20.12.1999 einschließlich
Sonderverwaltungsregion (SVR) Macau
7. Georgien
8. Irak (Republik Irak)
9. Iran (Islamische Republik Iran)
10. Kasachstan (Republik Kasachstan)
11. Kirgisistan (Kirgisische Republik)
12. Korea (Demokratische Volksrepublik Korea)
13. Kuba (Republik Kuba)
14. Laos (Demokratische Volksrepublik Laos)
15. Libanon (Libanesische Republik)
16. Libyen (Staat Libyen)
17. Moldau (Republik Moldau)
18. Pakistan (Islamische Republik Pakistan)
19. Russische Föderation
20. Sudan (Republik Sudan)
21. Syrien (Arabische Republik Syrien)
22. Tadschikistan (Republik Tadschikistan)
23. Turkmenistan
24. Ukraine
25. Usbekistan (Republik Usbekistan)
26. Vietnam (Sozialistische Republik Vietnam).

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bonn, Stabsbereich Einkauf (VOEK)
Abt. 2 (Vergabe), Ellerstraße 56, 53119 Bonn, Fax: 0228 37787 - 3802


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