Ausschreibungsdetails
Das Stadthallenensembles ist vom Landesamt für Denkmalpflege als Baudenkmal eingestuft.
Grundlegende Zielstellungen der Modernisierung sind:
· Aufwertung des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes hinsichtlich seiner Aufenthalts-
und Nutzungsqualitäten
· Gewährleistung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Sicherheit,
insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz
· denkmalgerechte Rekonstruktion der Gebäudekubatur gemäß der ursprünglichen Gestaltidee
· Optimierung der Bewirtschaftungsmöglichkeiten der Stadthalle, insbesondere durch:
- Verbesserung der Anliefersituation für die Bühne des Großen Saals
- Verbesserung der Sichtverhältnisse auf die Bühne im Großen Saal
- Erneuerung der Gebäudetechnik und der Veranstaltungstechnik
- Erweiterung des Angebotes an flexibel nutzbaren Veranstaltungs- und Tagungsräumen
- Erneuerung der Küchenbereiche
- energetische Aufwertung der Gebäudehülle unter Berücksichtigung der Anforderungen
des Denkmalschutzes
· Erarbeitung eines Lichtkonzeptes für die Verbesserung der Außenwirkung im Stadtraum
Magdeburgs
· Verbesserung der außenräumlichen Qualitäten (Rückbau diverser Bestandsbauten)
· Schaffung eines effektiven Hochwasserschutzes
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Wesentliche Leistungen - Los 304 - Rohbaurestleistungen:
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Öffnungen schließen
- Deckendurchbrüche ausbetonieren zw. 500 – 10.000cm2 ca. 247 St.
- Schließen von Wandöffnungen nach der TGA-Installation
o mit Mineralwolle / PU-Schaum, zw. 500 – 1000 cm2 ca. 20St.
o mit Leichtmauermörtel, zw. 500 – 5000 cm2 ca. 90St.
Durchbrüche, Öffnungen herstellen
- Schlitze fräsen 10x10cm ca. 25m
- Aussparung fräsen, 50-100cm2, 10-15cm ca. 40St.
- Durchbruch stemmen, 400-1.500 cm2, ca. 30 St.
- Durchbrüche sägen, 400-1.500 cm2 ca. 30 St.
- Kernbohrungen in senkrechten und waagerechten Bauteilen,
D 100-400mm, ca. 310 St.
Betonflächen, Wand, schleifen und absaugen
- Untergrund reinigen, Wände und Böden, B 25-30cm ca. 600m
Mauerarbeiten
Aufmauerung
- MW-Wand, KS 17,5-24cm ca. 145m2
Wanddurchbrüche
- WD nachträglich herstellen, bis 500cm2 ca. 85 St.
- WD ausmauern, bis 500 cm2 ca. 55 St.
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Realisierungszeitraum:
26.06.2025 – 19.08.2026
Einzelfristen:
Technische Vorbereitungen: 26.06.2025 – 30.07.2025
Bauausführung: 30.07.2025 – 19.08.2026
Das Stadthallenensembles ist vom Landesamt für Denkmalpflege als Baudenkmal eingestuft.
Grundlegende Zielstellungen der Modernisierung sind:
· Aufwertung des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes hinsichtlich seiner Aufenthalts-
und Nutzungsqualitäten
· Gewährleistung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Sicherheit,
insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz
· denkmalgerechte Rekonstruktion der Gebäudekubatur gemäß der ursprünglichen Gestaltidee
· Optimierung der Bewirtschaftungsmöglichkeiten der Stadthalle, insbesondere durch:
- Verbesserung der Anliefersituation für die Bühne des Großen Saals
- Verbesserung der Sichtverhältnisse auf die Bühne im Großen Saal
- Erneuerung der Gebäudetechnik und der Veranstaltungstechnik
- Erweiterung des Angebotes an flexibel nutzbaren Veranstaltungs- und Tagungsräumen
- Erneuerung der Küchenbereiche
- energetische Aufwertung der Gebäudehülle unter Berücksichtigung der Anforderungen
des Denkmalschutzes
· Erarbeitung eines Lichtkonzeptes für die Verbesserung der Außenwirkung im Stadtraum
Magdeburgs
· Verbesserung der außenräumlichen Qualitäten (Rückbau diverser Bestandsbauten)
· Schaffung eines effektiven Hochwasserschutzes
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Wesentliche Leistungen - Los 304 - Rohbaurestleistungen:
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Öffnungen schließen
- Deckendurchbrüche ausbetonieren zw. 500 – 10.000cm2 ca. 247 St.
- Schließen von Wandöffnungen nach der TGA-Installation
o mit Mineralwolle / PU-Schaum, zw. 500 – 1000 cm2 ca. 20St.
o mit Leichtmauermörtel, zw. 500 – 5000 cm2 ca. 90St.
Durchbrüche, Öffnungen herstellen
- Schlitze fräsen 10x10cm ca. 25m
- Aussparung fräsen, 50-100cm2, 10-15cm ca. 40St.
- Durchbruch stemmen, 400-1.500 cm2, ca. 30 St.
- Durchbrüche sägen, 400-1.500 cm2 ca. 30 St.
- Kernbohrungen in senkrechten und waagerechten Bauteilen,
D 100-400mm, ca. 310 St.
Betonflächen, Wand, schleifen und absaugen
- Untergrund reinigen, Wände und Böden, B 25-30cm ca. 600m
Mauerarbeiten
Aufmauerung
- MW-Wand, KS 17,5-24cm ca. 145m2
Wanddurchbrüche
- WD nachträglich herstellen, bis 500cm2 ca. 85 St.
- WD ausmauern, bis 500 cm2 ca. 55 St.
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Realisierungszeitraum:
26.06.2025 – 19.08.2026
Einzelfristen:
Technische Vorbereitungen: 26.06.2025 – 30.07.2025
Bauausführung: 30.07.2025 – 19.08.2026
1. Konkretisierung zu Punkt 5.1.3 "Geschätzte Dauer": Realisierungszeitraum ist vom 26.06.2025 - 19.08.2026; Einzelfristen: Technische Vorbereitungen: 26.06.2025 – 30.07.2025; Bauausführung: 30.07.2025 – 19.08.2026
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2. Konkretisierung zu Punkt 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" in Bezug auf die Angebotsgültigkeit: Das Angebot muss bis zum 20.06.2025, 23:59:59 Uhr gültig bleiben (=entspricht der der unter Punkt 5.1.12 gemachten Angabe, dass das Angebot 80 Tage gültig sein muss (=Zeitspanne zwischen Angebotseinreichungsende und Bindefristende).
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3. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
a) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern und/oder einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
b) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens in Textform einzureichen:
- Eigenerklärung - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 -
c) An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt, daher sind vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft wie folgt mit dem Angebot abzugeben:
- Eigenerklärungen zu den §§ 11, 14 TVergG LSA vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
Zu dem auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.
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Mit dem Angebot sind vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt).
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen in der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig
- Berufs- oder Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes
- Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern.
- Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) Das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Auftragnehmer vorzulegen:
- Nachweis über die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Angaben über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
- Angabe der technischen Fachkräfte und des Leitungspersonals
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt durch Eintragung im Formblatt Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten - mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung- Anlage zum BMWK- Rundschreiben vom 14.04.2022
- Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Formblatt 221 VHB Stand 2019) oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222 VHB Stand 2019)
- Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019), sofern zutreffend
- Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern, sofern zutreffend
Präqualifizierte Unternehmen/ Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019) vorzulegen. Das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Nachweise (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen:
- Urkalkulation
- Aufgliederung der Einheitspreis (Formblatt 223 VHB Stand 2019)
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2
- Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) Das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung nicht älter als 6 Monate (Haftpflichtversicherungsnachweis für Vermögens-, Sach- und Personenschäden) mit Angabe der Deckungssummen inkl. Mitteilung zu evtl. Ausschlussklauseln
entsprechend § 14 EU VOB/A
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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