Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Straße, Hausnummer:Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ):53119
Ort:Bonn
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
VOEK 017-24
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
22.04.2025 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
02.06.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=752713
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=752713
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
22.04.2025 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs- und Generalinspektionsleistungen an Abscheideranlagen.
---
Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
-Wartung
-Generalinspektion
-Entleerung und Reinigung
-Fachgerechte Entsorgung
---
Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
-Es werden Stundensätze für zusätzliche Leistungen außerhalb der Wartung vereinbart.
-Es wird eine Fahrtkostenpauschale für zusätzliche Leistungen außerhalb der Wartung vereinbart.
-Zusätzliche Entleerung und Reinigung
-Zusätzliche fachgerechte Entsorgung
---
Dem AN werden die im Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung (Anlage B-02) beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Sämtliche der mit diesem Vertrag übernommenen Leistungen müssen durch Fachpersonal, unter Beachtung und Einhaltung der entsprechenden DIN-Normen, DIN-EN-Normen, Schutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, entsprechend den Vorgaben des Herstellers sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden.
Landes- und satzungsrechtliche Bestimmungen zur Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung der Abscheideranlagen sind zu beachten. Die Einhaltung aller Normen, Vorschriften und der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung (KRWG, EfbV, AbfAEV, NachwV, ADR/GGVSEB, WHG, DIN- und EN- Vorschriften) ist zu gewährleisten.
---
Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durchzuführen.
---
Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte/Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Bis zum Nettowert von insgesamt: 30,00 € je Wartung und Anlage (Ersatzteile mit einem Nettowert über: 30,00 € werden gesondert vergütet).
---
Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
---
Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten.
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Weitere Angaben sind den besonderen Vertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
-Wartung
-Generalinspektion
-Entleerung und Reinigung
-Fachgerechte Entsorgung
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Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
-Es werden Stundensätze für zusätzliche Leistungen außerhalb der Wartung vereinbart.
-Es wird eine Fahrtkostenpauschale für zusätzliche Leistungen außerhalb der Wartung vereinbart.
-Zusätzliche Entleerung und Reinigung
-Zusätzliche fachgerechte Entsorgung
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Dem AN werden die im Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung (Anlage B-02) beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Sämtliche der mit diesem Vertrag übernommenen Leistungen müssen durch Fachpersonal, unter Beachtung und Einhaltung der entsprechenden DIN-Normen, DIN-EN-Normen, Schutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, entsprechend den Vorgaben des Herstellers sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden.
Landes- und satzungsrechtliche Bestimmungen zur Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung der Abscheideranlagen sind zu beachten. Die Einhaltung aller Normen, Vorschriften und der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung (KRWG, EfbV, AbfAEV, NachwV, ADR/GGVSEB, WHG, DIN- und EN- Vorschriften) ist zu gewährleisten.
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Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durchzuführen.
---
Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte/Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Bis zum Nettowert von insgesamt: 30,00 € je Wartung und Anlage (Ersatzteile mit einem Nettowert über: 30,00 € werden gesondert vergütet).
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Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
---
Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten.
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Weitere Angaben sind den besonderen Vertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
b)
CPV-Codes
Reparatur- und Wartungsdienste (50000000-5)
Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (50710000-5)
c)
Ort der Leistungserbringung
Los 1:
-Bundespolizei Bayreuth, Christian-Ritter-von-Popp-Straße 25, 95448 Bayreuth
-THW Ortsverband Marktredwitz, Lorenzreuther Straße 5, 95615 Marktredwitz
-THW Ortsverband Naila, Dr. Hans-Künzel-Straße 3, 95119 Naila
-THW Ortsverband Pegnitz, Zum Dianafelsen 5, 91257 Pegnitz
-THW Ortsverband Selb, Am Schreinersteich 38, 95100 Selb
-THW Ortsverband Bayreuth, Karl-von-Linde-Straße 3, 954467 Bayreuth
-THW Ortsverband Hof, Am St. Lukas-Weg, 95030 Hof
-THW Ortsverband Kulmbach, Von-Linde-Straße 15, 95326 Kulmbach
---
Los 2:
-Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, Marientorgraben 1, 90402 Nürnberg
-THW Ortsverband Nürnberg, Tillypark 200, 90431 Nürnberg
-THW Ortsverband Ansbach, Industriestraße 22, 91522 Ansbach
-THW Ortsverband Erlangen, Zimmermannsgasse 14, 91058 Erlangen
-THW Ortsverband Fürth, Mainstraße 43, 90768 Fürth
-THW Ortsverband Rothenburg, Laiblestraße 26, 91541 Rothenburg
-THW Ortsverband Schwabach, Roßtaler Straße 13, 91126 Schwabach
-THW Ortsverband Lauf, Beethovenstraße 8, 91207 Lauf an der Pegnitz
-THW Ortsverband Hilpoltstein, Dieselstraße 6, 91161 Hilpoltstein
-THW Ortsverband Roth, Gildestraße 11, 91154 Roth
-THW Ortsverband Treuchtlingen, Gstadter Straße 30, 91757 Treuchtlingen
-THW Ortsverband Baiersdorf, Königsberger Straße 32, 91083 Baiersdorf
---
Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.
---
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Für die Liegenschaften der Bundespolizei gelten besondere Zutrittsvoraussetzungen. Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu den o.g. Wirtschaftseinheiten nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
-Bundespolizei Bayreuth, Christian-Ritter-von-Popp-Straße 25, 95448 Bayreuth
-THW Ortsverband Marktredwitz, Lorenzreuther Straße 5, 95615 Marktredwitz
-THW Ortsverband Naila, Dr. Hans-Künzel-Straße 3, 95119 Naila
-THW Ortsverband Pegnitz, Zum Dianafelsen 5, 91257 Pegnitz
-THW Ortsverband Selb, Am Schreinersteich 38, 95100 Selb
-THW Ortsverband Bayreuth, Karl-von-Linde-Straße 3, 954467 Bayreuth
-THW Ortsverband Hof, Am St. Lukas-Weg, 95030 Hof
-THW Ortsverband Kulmbach, Von-Linde-Straße 15, 95326 Kulmbach
---
Los 2:
-Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, Marientorgraben 1, 90402 Nürnberg
-THW Ortsverband Nürnberg, Tillypark 200, 90431 Nürnberg
-THW Ortsverband Ansbach, Industriestraße 22, 91522 Ansbach
-THW Ortsverband Erlangen, Zimmermannsgasse 14, 91058 Erlangen
-THW Ortsverband Fürth, Mainstraße 43, 90768 Fürth
-THW Ortsverband Rothenburg, Laiblestraße 26, 91541 Rothenburg
-THW Ortsverband Schwabach, Roßtaler Straße 13, 91126 Schwabach
-THW Ortsverband Lauf, Beethovenstraße 8, 91207 Lauf an der Pegnitz
-THW Ortsverband Hilpoltstein, Dieselstraße 6, 91161 Hilpoltstein
-THW Ortsverband Roth, Gildestraße 11, 91154 Roth
-THW Ortsverband Treuchtlingen, Gstadter Straße 30, 91757 Treuchtlingen
-THW Ortsverband Baiersdorf, Königsberger Straße 32, 91083 Baiersdorf
---
Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.
---
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Für die Liegenschaften der Bundespolizei gelten besondere Zutrittsvoraussetzungen. Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu den o.g. Wirtschaftseinheiten nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Zwei Gebietslose.
---
Los 1 mit 8 Liegenschaften in Bayern.
---
Los 2 mit 12 Liegenschaften in Bayern.
---
Los 1 mit 8 Liegenschaften in Bayern.
---
Los 2 mit 12 Liegenschaften in Bayern.
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
alle Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn des Leistungszeitraumes: 01.09.2025
Ende des Leistungszeitraumes: 31.08.2030
---
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist nicht vorgesehen.
Ende des Leistungszeitraumes: 31.08.2030
---
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist nicht vorgesehen.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
---
Aus Gründen der limitierten Zeichenverfügbarkeit einzelner Felder auf der Vergabe-Plattform, werden nachfolgend Informationen zu den einzureichenden Unterlagen aufgelistet:
---
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anlage B-01)
- Leistungsverzeichnis (Anlage B-02)
- Bieterauskunft und Eignungskriterien (Anlage B-03)
- Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) -bei Abgabe eines Festpreises- oder optional die Preisgleitklausel (Anlage C-04)
- Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05) -falls einschlägig-
- Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung
- Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregisters bei Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätigenden GbR
---
Erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind einzureichen:
- Erklärung zu Unterauftragnehmern (Anlage B-06, Seite 1) und Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern (Anlage B-06, Seite 2)
- Erklärung zur Eignungsleihe (Anlage B-06, Seite 3) und Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage B-06, Seite 4)
- Bieterauskunft und Eignungskriterien zzgl. Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe
---Die Nichtvorlage von geforderten Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweisen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.---
---
Aus Gründen der limitierten Zeichenverfügbarkeit einzelner Felder auf der Vergabe-Plattform, werden nachfolgend Informationen zu den einzureichenden Unterlagen aufgelistet:
---
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anlage B-01)
- Leistungsverzeichnis (Anlage B-02)
- Bieterauskunft und Eignungskriterien (Anlage B-03)
- Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) -bei Abgabe eines Festpreises- oder optional die Preisgleitklausel (Anlage C-04)
- Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05) -falls einschlägig-
- Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung
- Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregisters bei Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätigenden GbR
---
Erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind einzureichen:
- Erklärung zu Unterauftragnehmern (Anlage B-06, Seite 1) und Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern (Anlage B-06, Seite 2)
- Erklärung zur Eignungsleihe (Anlage B-06, Seite 3) und Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage B-06, Seite 4)
- Bieterauskunft und Eignungskriterien zzgl. Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe
---Die Nichtvorlage von geforderten Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweisen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.---
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Als Zuschlagskriterium wird der Gesamtnettopreis (Wertungspreis) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen zu 100 % gemäß Leistungsverzeichnis bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
14.
Sonstige Angaben
Für den Datenaustausch von Leistungsverzeichnissen nach GAEB (Datenart 83 Angebotsanforderung,Datenart 84 Angebotsabgabe), gilt folgendes: Leistungsverzeichnisse [DA 83 (Angebotsanforderung)] sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Bei Angebotsabgabe ist neben der Textform des Leistungsverzeichnisses (in .pdf) nach Möglichkeit auch eine Datei nach DA 84 (Angebotsabgabe) beizufügen. Auch bei erfolgtem Datenaustausch nach GAEB bleibt die Textform immer Vertragsgrundlage. Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind unbedingt vom Bieter auszufüllen (auch geforderte Hersteller-/ Typangaben), sofern nicht von der AG vorgegeben.
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Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
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Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitgliedes sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
---
Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 08.04.2025 gestellt werden zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
---
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
---
Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden. Für das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis (Anlage B-02) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Leistungsverzeichnis führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den der Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter bei Festpreisangeboten im Vordruck „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder optional in die Preisgleitklausel (Anlage C-04) einzutragen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
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Vom Bieter ist entweder das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder optional das Formular Preisgleitklausel (Anlage C-04) auszufüllen, von denen das vom Bieter gewählte Formular für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich. Der Bieter ist bis zum 02.06.2025 an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande; eine eventuelle spätere urkundliche Unterzeichnung eines Vertragsdokumentes hat nur deklaratorischen Charakter.
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Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr
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Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
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Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitgliedes sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
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Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 08.04.2025 gestellt werden zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden. Für das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis (Anlage B-02) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Leistungsverzeichnis führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den der Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter bei Festpreisangeboten im Vordruck „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder optional in die Preisgleitklausel (Anlage C-04) einzutragen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
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Vom Bieter ist entweder das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder optional das Formular Preisgleitklausel (Anlage C-04) auszufüllen, von denen das vom Bieter gewählte Formular für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
---
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich. Der Bieter ist bis zum 02.06.2025 an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande; eine eventuelle spätere urkundliche Unterzeichnung eines Vertragsdokumentes hat nur deklaratorischen Charakter.
---
Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr
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