Ausschreibungsdetails
Die Stereomikroskope der Rahmenvereinbarung werden über das Kaufhaus des Bundes (KdB) abgerufen.
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
Vorbehalt einer verifizierenden Teststellung
Falls anhand der schriftlichen Angebote keine abschließende Bewertung der Angebote möglich ist, behält sich das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) vor, für das wirtschaftlichste Angebot das angebotene Stereomikroskop im Rahmen einer verifizierenden Teststellung bemustern zu lassen. In der verifizierenden Teststellung kann die Einhaltung aller Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung überprüft werden.
Der Bieter erhält die Aufforderung zur Vorstellung spätestens 21 Kalendertage vor Durchführung der Teststellung. Die Teststellung wird mit folgender vollständig betriebsbereiten Aufbauvariante gefordert:
- Modul 1 - Mikroskopkörper inkl. Staubschutzhülle
- Modul 3 - Stativ mit Durchlichtbasis für Hellfeld
- Modul 5 - Trinokulartubus motorisiertem Fokussierbetrieb
- Modul 7 - Motorisierter Fokussiertrieb
- Modul 8 - Objektiv PlanApo 1-fach
- Modul 13 - Flexibel positionierbare Kaltlichtquelle für Auflicht/Streiflicht
- Modul 19 - Digital-Kamera für fotografische Dokumentation
- Modul 23 - Basissoftware
Die verifizierte Teststellung ist bei einem vom Bieter benannten Ort in Deutschland durchzuführen. Eine kurze Einweisung in die Handhabung des Gerätes hat zu Beginn der Teststellung zu erfolgen. Die Dauer der Teststellung ist auf maximal einen Tag beschränkt und findet in deutscher Sprache statt. Von der Auftraggeberseite werden mindestens 2 Personen teilnehmen.
Wird das System nicht entsprechend der Aufforderung zur Teststellung vorgestellt oder erfüllt das System im Rahmen der Teststellung nicht die in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestanforderungen, so wird das Angebot von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen.
Eine Vergütung der Teststellung erfolgt nicht.
Ein Anspruch der Bieter auf Durchführung einer Teststellung besteht nicht. Der Zuschlag kann ohne vorherige Teststellung auf Basis der mit dem Angebot eingereichten Dokumente erteilt werden.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist).
- Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
- Lieferung von mindestens 10 Mikroskopen in einem Auftrag oder
- Lieferung(en) von mind. 20 Stück Mikroskopen, innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten. Dabei gilt, dass die 20 Stück nicht zwingend durch eine einzige Referenz erfüllt werden müssen. Eine Addition von mehreren Lieferungen - auch an unterschiedliche Auftraggeber - ist erlaubt, um die o. g. Stückzahl im o. g. Zeitraum nachzuweisen. In diesem Fall geben Sie bitte den exakten, d. h. taggenauen Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung an, damit die Vergabestelle nachvollziehen kann, dass die jeweilige Lieferung(en) innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der ersten Lieferung, erfolgte(n)."
- Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
- Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
- Es sind nur 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Teilnahmefrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sind
noch folgende Institutionen abrufberechtigt:
- Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
- Stiftung Preußischer Kulturbesitz
- Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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