Ausschreibungsdetails
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Die Deichsanierung erfolgt in der vorhandenen Deichtrasse mit Herstellung eines 5,00 m breiten Deichschutzstreifens beidseitig. In einigen Bereichen ist eine geringfügige Verlagerung der Deichtrasse zum Erhalt einzelner Bäume geplant. Der DVW wird auf einer 5,00 m breiten Berme geführt und auf 3,00 m Breite mit einem Betonsystempflaster befestigt. Abschnittsweise wird eine mineralischen Dichtungsschürze (Aueton) hergestellt. In den meisten Deichabschnitten erfolgt lediglich eine Profilierung des Deichkörpers mit bindigem Boden. Die Deichkronenbreite beträgt 3,00 m. Die Böschungen erhalten durchgehend eine Neigung von 1: 3. Rampen erhalten eine Neigung von 1: 20 und Überfahrten erhalten eine Neigung von 8 % bzw. 10 %. Auf der landseitigen Berme werden die Fahrbahnbankette mit einer Breite von 1,00 m angelegt. Die Deichoberfläche wieder mit einer Grasansaat versehen. Auf der Landseite wird der zuvor abgetragene Oberboden mit Sand, in einem Verhältnis von 30% Oberboden und 70% Sand gemischt und 0,30 m dick angedeckt. Abschnittsweise wird eine wasserseitige Unterhaltungsberme 3,00 m breit errichtet. Die Sanierung erfolgt nach 7 Regelprofilen.
Bei Bau-Stat. 1+237 befindet sich das Siel Voßhof im Deich, es wird durch ein neues Siel bei Bau-Stat. 1+230 ersetzt. Der Neubau der Anlage erfolgt in trockener Baugrube. Die Baugrube wird mittels offener Wasserhaltung entwässert. Das anfallende Wasser wird in den Alandaltarm gepumpt. Die Baugrubenwände sind durch Verbau zu sichern. Nach dem kompletten Abriss des vorhandenen Sieles ist das neue Siel bei Stat. 1+230 zu errichten. Es besteht aus einem 20,90 m langen Stahlrohr DN 600 sowie einer Spundwand im Oberwasser. Zur Aufnahme des Notverschlusses (Dammbalken) und des Verschlusses wird ein Stahlbetonbauwerk angeordnet. Die Wände, 0,50 m dick, nehmen die Nischen des Verschlusses auf. Die lichte Weite zwischen den Wänden beträgt 1,60 m. Die Dammbalken liegen auf einer Stahlbetonsohle (d = 40 cm) auf. Vor dem Notverschluss wird ein Lattenpegel angebracht.
Die sichtbaren Bereiche der Spundwände werden bis 50 cm unter Geländeoberkante beschichtet. Als Abschlussvorrichtung wird ein Spindelschieber DN 600 montiert. Zur Absturzsicherung wird ein Füllstabgeländer 1,10 m vorgesehen. Ein- und auslaufseitig werden die Grabensohle und Grabenböschungen auf 4,0 bzw. 2,0 m mit einem in Beton verlegten Granitpflaster befestigt. Die Grabenbreite beträgt 2,6 m (Alandseite) bzw. 1,0 m (Landseite). Die Böschungen haben eine Neigung von 1:1,5. Die neue Bauwerkslänge beträgt somit 28,10 m. Der landseitige Auslaufbereich erhält kein separates Bauwerk.
Sicherheit- und Gesundheitsschutzkoordination nach BauStellV in Planungs- und Ausführungsphase
Der erfolgreiche Bieter muss erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine vorliegen / Angabe mittels Eigenerklärung
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Die Deichsanierung erfolgt in der vorhandenen Deichtrasse mit Herstellung eines 5,00 m breiten Deichschutzstreifens beidseitig. In einigen Bereichen ist eine geringfügige Verlagerung der Deichtrasse zum Erhalt einzelner Bäume geplant. Der DVW wird auf einer 5,00 m breiten Berme geführt und auf 3,00 m Breite mit einem Betonsystempflaster befestigt. Abschnittsweise wird eine mineralischen Dichtungsschürze (Aueton) hergestellt. In den meisten Deichabschnitten erfolgt lediglich eine Profilierung des Deichkörpers mit bindigem Boden. Die Deichkronenbreite beträgt 3,00 m. Die Böschungen erhalten durchgehend eine Neigung von 1: 3. Rampen erhalten eine Neigung von 1: 20 und Überfahrten erhalten eine Neigung von 8 % bzw. 10 %. Auf der landseitigen Berme werden die Fahrbahnbankette mit einer Breite von 1,00 m angelegt. Die Deichoberfläche wieder mit einer Grasansaat versehen. Auf der Landseite wird der zuvor abgetragene Oberboden mit Sand, in einem Verhältnis von 30% Oberboden und 70% Sand gemischt und 0,30 m dick angedeckt. Abschnittsweise wird eine wasserseitige Unterhaltungsberme 3,00 m breit errichtet. Die Sanierung erfolgt nach 7 Regelprofilen.
Bei Bau-Stat. 1+237 befindet sich das Siel Voßhof im Deich, es wird durch ein neues Siel bei Bau-Stat. 1+230 ersetzt. Der Neubau der Anlage erfolgt in trockener Baugrube. Die Baugrube wird mittels offener Wasserhaltung entwässert. Das anfallende Wasser wird in den Alandaltarm gepumpt. Die Baugrubenwände sind durch Verbau zu sichern. Nach dem kompletten Abriss des vorhandenen Sieles ist das neue Siel bei Stat. 1+230 zu errichten. Es besteht aus einem 20,90 m langen Stahlrohr DN 600 sowie einer Spundwand im Oberwasser. Zur Aufnahme des Notverschlusses (Dammbalken) und des Verschlusses wird ein Stahlbetonbauwerk angeordnet. Die Wände, 0,50 m dick, nehmen die Nischen des Verschlusses auf. Die lichte Weite zwischen den Wänden beträgt 1,60 m. Die Dammbalken liegen auf einer Stahlbetonsohle (d = 40 cm) auf. Vor dem Notverschluss wird ein Lattenpegel angebracht.
Die sichtbaren Bereiche der Spundwände werden bis 50 cm unter Geländeoberkante beschichtet. Als Abschlussvorrichtung wird ein Spindelschieber DN 600 montiert. Zur Absturzsicherung wird ein Füllstabgeländer 1,10 m vorgesehen. Ein- und auslaufseitig werden die Grabensohle und Grabenböschungen auf 4,0 bzw. 2,0 m mit einem in Beton verlegten Granitpflaster befestigt. Die Grabenbreite beträgt 2,6 m (Alandseite) bzw. 1,0 m (Landseite). Die Böschungen haben eine Neigung von 1:1,5. Die neue Bauwerkslänge beträgt somit 28,10 m. Der landseitige Auslaufbereich erhält kein separates Bauwerk.
Diese Vergabe betrifft die Sicherheit- und Gesundheitsschutzkoordination nach BauStellV in Planungs- und Ausführungsphase
+ Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
+ Berufsgenossenschaft
+ Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
+ Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Nachweise:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist);
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG des zuständigen (Unfall) Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
+ Angabe zu Arbeitskräften
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten;
- Art der ausgeführten Leistung;
- Auftragssumme;
- Ausführungszeitraum (Baubeginn, Fertigstellung);
- Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal);
- Vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);
- Bei Einzelleistung: Mit eigenem Personal ausgeführter maßgeblicher Leistungsumfang einschl. Mengen, bzw. bei Komplettleistung: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme;
- Bei Einzelleistung: Anzahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, bzw. bei Komplettleistung: Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
- Bei Einzelleistung: Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen u. gerätespezifischen Anforderungen, bzw. bei Komplettleistung: Eventuelle Besonderheiten der Ausführung;
- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung + Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen
+ extra ausgewiesenes technisches Leitungspersonal
+ 1 Referenz SiGeKo Planungss- und Ausführungsphase für ein Deichbauvorhaben, für den Projektleiter, Bausumme > 2,0 Mio € netto, abgeschlossen in den letzten 5 Jahren
+ Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter)
können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen und Nachweise, außer Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis / Honorarermittlung und Bieterangabenverzeichnis (wenn Vergabeunterlagen beigefügt). Diese werden nicht nachgefordert.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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