Ausschreibungsdetails
Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen des § 6e EU VOB/A - EU ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Der Auftraggeber wird für die Bieter, mit denen ein Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG bei der Registerbehörde (Bundeskartellamt) anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzen. Mittels weiterer Eigenerklärung ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - (EU-Russland-Sanktionen) zu erklären (von allen Bietern / bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das entsprechende Formular ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Die entsprechende Erklärung ist auch Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Nichtvorlage dieser Erklärungen führt ebenfalls zum Ausschluss. Das ausgefüllte Leistungsverzeichnis ist mit dem Angebot einzureichen. Es kann nicht nachgefordert werden, Nichtvorlage führt daher zum Ausschluss. Ein Ausschluss ist auch zwingend vorgegeben, wenn die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist erfolgt (s. hierzu auch Punkt 5.1.9. „Eignungskriterien“). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen. Weitere Ausschlussgründe ergeben sich aus §15 EU ff VOB/A EU im Rahmen der Wertung der Angebote.
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Die Auftragserteilung und die Abrechnung erfolgt getrennt nach folgenden Auftraggebern:
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Auftraggeber für Los 1 und anteilig Los 0
Energieversorgung Nordhausen GmbH
Straße der Genossenschaften 93
99734 Nordhausen
-kurz EVN-
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Auftraggeber für Los 2 und anteilig Los 0
Nordhausen Netz GmbH
Straße der Genossenschaften 93
99734 Nordhausen
-kurz NN-
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Auftraggeber für Los 3 und anteilig Los 0
Wasserverband Nordhausen
Hallesche Straße 132
99734 Nordhausen
-kurz WVN-
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Art und Umfang der Leistungen:
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Los 0 - Allgemeine Baukosten
1 psch Baustelleneinrichtung
1 psch Umleitungsbeschilderung
1 St Delaborierung
100 m2 Pflaster
150 m Bordanlage
500 m2 Asphalt
1St halbseitige Sperrung
1 St Baustellen-LSA
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Los 1 - Fernwärme Tief- und Rohrbau
720 m Transportleitung KMR DN 100...DN 150
200 m Transportleitung KMR DN 40...65
60 Stk KMR Formteile und Armaturen DN 40...150
200 Stk KMR Muffe DA 110...250
630 m3 Grabenaushub
1.200 m2 Straßenaufbruch Wiederherstellung
480 m Bordsteine Ausbau und Wiederherstellung
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Los 2 - Tiefbau Elektro
75 m3 Bodenaushub, Bodenentsorgung
50 m3 Bodenverbesserung
150 t Frostschutzschicht 0/45
30 t Asphalttragschicht AC 32 TS, 12 cm dick
7 t Asphaltdeckschicht AC 11 DS, 4 cm dick
350 m Bordanlage
200 m2 Betonsteinpflaster Aufnehmen und Wiedereinbau
400 m2 Aufnehmen und entsorgen Betongehwegplatten
400 m2 Liefern und Verlegen Betongehwegplatten
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Los 3 - Trinkwasserleitung
500 m2 Asphalttragschicht ausbauen und entsorgen
500 m2 Asphalttragschicht liefern und einbauen
500 m2 Asphaltbeton liefern und einbauen
670 m3 Bodenaushub, Bodeneinbau
220 m3 Frostschutzschicht liefern und einbauen
380 m3 Kies / Sand liefern und einbauen
30 m PE 100 RC, SDR 17, da 180 liefern und einbauen
230 m PE 100 RC, SDR 17, da 355 liefern und einbauen
50 m PE 100 RC, SDR 11, da 32 & da 40 liefern und einbauen
2 St KOS DN 300/200/150 liefern und einbauen
8 St Ventilbohrarmaturen liefern und einbauen
30 St Form- und Verbindungsteile DN 125 - 300 liefern und einbauen
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Die Auftragserteilung erfolgt auf das insgesamt wirtschaftlichste Gesamtangebot. Eine Vergabe von einzelnen Losen an verschiedene Bieter (losweise Vergabe) ist nicht vorgesehen.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen:
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* Präqualifizierte Unternehmen
führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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* Nicht präqualifizierte Unternehmen
haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ (ist den Vergabeunterlagen beigefügt) oder
- eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Von nicht präqualifizierten Unternehmen sind daher auf gesondertes Verlangen gemäß „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ vorzulegen:
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- der Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle,
- eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung,
- eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
- eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
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Folgende Nachweise / Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
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- die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Formblatt 236 VHB),
- bei Einsatz anderer Unternehmen/Nachunternehmen ist die Eignung dieser Unternehmen auf Verlangen wie folgt nachzuweisen:
Bei nicht präqualifizierten Hauptauftragnehmern
ist zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer die „Eigenerklärung zur Eignung (Nachunternehmer)“ ausgefüllt vorzulegen. Möglich ist auch für die Nachunternehmer der Eignungsnachweis durch Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Der Verzicht auf Vorlage dieser Erklärung bei präqualifizierten Hauptauftragnehmern folgt daraus, dass sich derjenige, welcher in das Präqualifikationsverzeichnis aufgenommen ist, verpflichtet hat, nur solche Nachunternehmer einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder per Einzelnachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind. Der Auftraggeber kann also in der Regel davon ausgehen, dass ein gelistetes Unternehmen nur Drittunternehmer einsetzen wird, gegen deren grundsätzliche Eignung keine Bedenken bestehen.
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HINWEISE:
- Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
- Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen:
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* die „Angaben zur Preisermittlung“ (Formblatt 221 oder 222 VHB),
* die „Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ (Formblatt 234 VHB, bei Bildung einer Bietergemeinschaft),
* das „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235 VHB, bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz).
sowie
* die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG,
* die Erklärung zur VO (EU) - Nr. 833/2014 bzw. Nr. 2022/576,
* das Formblatt „Unternehmensdaten“.
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Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
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* der Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung,
* die „Aufgliederung der Einheitspreise“ (Formblatt 223 VHB),
* die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Formblatt 236 VHB),
* das Formblatt „Unternehmensdaten“ für andere Unternehmen (bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz),
* die Urkalkulation.
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HINWEISE:
* Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
* Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
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* Die Vorlage der Urkalkulation ist wie folgt möglich:
1. elektronisch über die Plattform der evergabe des Bundes. (Die Datei ist jedoch aus Sicherheitsgründen für den IT-Bereich des Auftraggebers nicht mit einem Passwortschutz zu versehen. Da eine Prüfung der Datei auf Schad-Codes in dem Fall nicht möglich ist, kann die Datei nicht heruntergeladen und damit nicht geöffnet werden. Die Vorlage der Urkalkulation als passwortgeschützte Datei gilt daher als nicht vorgelegt, das Angebot muss damit von der Wertung ausgeschlossen werden.)
ODER
2. schriftlich, in einen verschlossenen Umschlag, jedoch ohne Sperrvermerke / Bedingungen (s. hierzu auch Punkt 10.6 der „Besonderen Vertragsbedingungen“ - Formblatt 214 der Anlage B) der Vergabeunterlagen).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
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* Benennung von Referenzobjekten (min. 1 Objekt) für vergleichbare Leistungen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre durch Vorlage von bestätigten Referenzbescheinigungen mittels Formblatt 444 „Referenzbescheinigung“ des Vergabehandbuch des Bundes - VHB,
* das „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235 VHB, bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz).
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Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Nachweise zur Eignung ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen:
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* Zertifizierung DVGW-Zulassung W2 nach GW 301 - Unternehmen …. Rohrleitungen
* Zertifizierung AGFW-FW 601 - Unternehmen …. für Fernwärmesysteme
* Zertifizierung AGFW-FW 605 - Muffenmontage-Unternehmen
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Folgende Nachweise sind notwendig, werden aber erst nach Auftragserteilung angefordert:
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* Zertifizierung AGFW-FW 603 - Geprüfter Muffenmonteur
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Anforderungen an Nachunternehmer:
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Bei Beauftragung von Nachunternehmern für die Durchführung der entsprechenden Tätigkeiten sind die Nachweise zur Eignung gemäß den genannten Vorgaben für diese Unternehmen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die entsprechenden Teilleistungen sind in dem Fall im „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235 VHB) bereits bei Angebotsabgabe zu benennen.
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Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
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* die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Formblatt 236 VHB).
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HINWEISE:
* Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
* Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen unter Berücksichtigung
von Nachlässen (nach VHB-Formblatt 213 - Angebotsschreiben).
Nachforderungen sind nur eingeschränkt möglich:
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Das Leistungsverzeichnis kann als Langtext (.pdf - Format), Kurztext (.pdf - Format) und / oder in GAEB-Format eingereicht werden. Es kann nicht nachgefordert werden. Nachforderungen hinsichtlich fehlender
Angaben im Leistungsverzeichnis können nur gemäß §16a EU VOB/A - EU erfolgen.
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß VOB/B
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Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Bietergemeinschaften müssen sich im Auftragsfall zu einer ARGE zusammenschließen (siehe hierzu VHB-Formblatt 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft in den Vergabeunterlagen)
Im Übrigen sind Vergabeverstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§161 GWB). Die dazu maßgeblichen Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Auf die Kostenfolge nach §182 GWB wird hingewiesen.
Auf die Möglichkeit der Kenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach §165 GWB wird ebenfalls hingewiesen.
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