Ausschreibungsdetails
Es ist daher ein Konzept zur Vorgehensweise bei Ausfallzeiten der laut Dienstplan eingesetzten Wachschutzkräfte durch z.B. Krankheit oder andere unvorhergesehene Ereignisse vorzulegen. Aus dem Konzept soll mindestens hervorgehen, welche Meldewege in welchem Zeitraum genutzt werden, wie viele Vertretungskräfte im Raum Halle (Saale) / Saalekreis generell zur Verfügung stehen und wie schnell eine Ersatzkraft vor Ort sein wird. Es ist ein Konzept zur Vorgehensweise bei Alarmen an der Einbruchmeldeanlage des LAU vorzulegen. Aus dem Konzept soll mindestens hervorgehen, welche Meldewege in welchem Zeitraum genutzt werden und wie schnell eine Einsatzkraft vor Ort sein kann. In der Regel sollte eine Einsatzkraft spätestens innerhalb der ersten 30 Minuten vor Ort sein.
Es ist ein Organigramm Ihrer Firma einzureichen. Aus diesem sollen mindestens alle Firmenbereiche mit Ansprechpartner und Kontaktdaten (Telefonnummer/E-Mail) hervorgehen, die für den Auftrag relevant sein werden.
Vor der Angebotsabgabe ist zwingend eine Besichtigung der Liegenschaft, für die ein Angebot abgegeben werden soll, durchzuführen. Erfolgt die Angebotsabgabe ohne vorherige Besichtigung während der Angebotsfrist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (Ausschlusskriterium). Spätester Termin für eine Besichtigung ist der 02.04.2025.
für sein Unternehmen keine
Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die seine
Zuverlässigkeit in Frage stellen. Der Bieter erklärt weiterhin, dass ich/wir in den
letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 21 Abs. 1
Arbeitnehmerentsendegesetz oder gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von
den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von
dem Bieter, auf dessen Ange-bot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug
aus dem Wettbewerbsregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. (siehe Anlage
08 Eigenerklärung zur Eignung)
(1) Besetzung der Pforte zu folgenden Zeiten:
montags bis donnerstags von 5:45 Uhr bis 20:00 Uhr
freitags und am Vortag vor gesetzlichen Feiertagen von 5:45 Uhr bis 17:30 Uhr
Ausnahmen: Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage. Dennoch sind diese beiden Tage im LAU arbeitsfrei. Somit ist die Pforte an diesen Tagen nicht zu besetzen.
(2) Öffnen der Liegenschaft montags bis freitags um 5:45 Uhr
(3) Verschließen der Liegenschaft montags bis donnerstags um 20:00 Uhr
(4) Verschließen der Liegenschaft freitags und am Vortag vor gesetzlichen Feiertagen 17:30 Uhr
(5) Überprüfung und Herstellung der Verschlusssicherheit der Gebäude und Einrichtungen (Fenster, Türen und Tore) bis 20:00 bzw. bis 17:30 Uhr.*
(6) Verwaltung des Schlüsselkastens im Pförtnerraum – Transponder für Garagen oder Technikräume u.ä., Transponder für Reinigungspersonal oder Dienstleister werden vom Pförtner ausgegeben und entgegengenommen*
Hinweis: Die Büroräume werden mit einem elektronischen Schließsystem verschlossen. Die Mitarbeiter besitzen hierfür einen persönlichen Transponder. Die Verwaltung des elektronischen Schließsystems obliegt dem LAU.
(7) Kontrolle und Überwachung des Ein- und Auslassdienstes im Fahrzeugverkehr*
(8) Kontrolle und Überwachung des Parkraums (Außenparkplatz und Innenhof) 2x täglich, sowie Meldung von Verstößen an den Ansprechpartner des Auftraggebers
(9) Dienstkraftfahrzeuge und Dienstfahrräder
• Aufgaben des Pförtners bei Dienstkraftfahrzeugen:
1. Aushändigen der Fahrzeugmappe an den Fahrer (Schlüssel, Fahrtenbuch, Tankkarte, Zulassung) auf der Grundlage des aktuell vorzulegenden Fahrauftrages
2. Fahrer trägt sich in das beim Pförtner hinterlegte Kontrollbuch ein
3. Übernahme der vollständigen Fahrzeugmappe vom Fahrer nach dessen Rückkehr, erneute Eintragung in das Kontrollbuch
• Aufgaben des Pförtners bei Dienstfahrrädern:
1. Abgleich der Reservierungen im Kalender über das Intranet
2. Aushändigen der Fahrradschlüssel/Garagentransponder an den Mitarbeiter
3. Vorlage des Kontrollbuches zur Eintragung durch den Mitarbeiter
4. Entgegennahme der Fahrradschlüssel/Garagentransponder nach Rückkehr des Mitarbeiters, erneute Eintragung in das Kontrollbuch
(10) Besucherservice: Führen eines Besucherbuches
(11) Entriegeln und Verschließen geschalteter Bereiche nach Anweisung bzw. Gefahrenaufklärung
(12) bei Notwendigkeit Auslösung der Alarmanlage bei Gefahrensituationen (siehe Vorlage Bedienerpult, innerbehördliche Anweisungen)
(13) Meldung von Havarien und Schadensereignissen während der Arbeitszeit an die festgelegten Mitarbeiter des Hauses, unaufschiebbare Havarien und Schadensereignisse außerhalb der Arbeitszeit an die im Havarieplan festgelegten Ansprechpartner
(14) Telefonvermittlung
(15) Überwachung der Alarmanlage vom Standort des Dienstleisters, bei Erfordernis Kontrolle der Liegenschaft
(16) Beflaggung der Dienststelle nach Erfordernis - teilweise auch an Wochenenden und Feiertagen (Plan zur Beflaggung stellt das LAU)
Hinweis: Das Hissen erfolgt in der Regel um 6:00 Uhr. Das Einholen erfolgt in der Regel bei Sonnenuntergang.
(17) Absicherung der Zugänglichkeit des Dienstgebäudes an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen und außerhalb der regulären Öffnungszeiten bei Erfordernis nach vorheriger Anmeldung und zeitlichen Vorgaben
(18) Eine Besichtigung der Liegenschaft ist vor Angebotsabgabe durchzuführen.
Bei * ist immer eine Dokumentation im Kontrollbuch vorzunehmen.
Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister
Berufsgenossenschaft
ODER
Eintragung ins Berufsregister
Organigramm (10%)
Konzept Ausfallzeiten (10%)
Konzept Alarmfall (10%)
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(1) Besetzung der Pforte zu folgenden Zeiten:
montags bis donnerstags von 5:45 Uhr bis 20:00 Uhr
freitags und am Vortag vor gesetzlichen Feiertagen von 5:45 Uhr bis 17:30 Uhr
Ausnahmen: Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage. Dennoch sind diese beiden Tage im LAU arbeitsfrei. Somit ist die Pforte an diesen Tagen nicht zu besetzen.
(2) Öffnen der Liegenschaft montags bis freitags um 5:45 Uhr
(3) Verschließen der Liegenschaft montags bis donnerstags um 20:00 Uhr
(4) Verschließen der Liegenschaft freitags und am Vortag vor gesetzlichen Feiertagen um 17:30 Uhr
(5) Überprüfung und Herstellung der Verschlusssicherheit der Gebäude und Einrichtung (Fenster, Türen und Tore) um 20:00 bzw. um 17:30 Uhr.*
(6) Aushändigung und Entgegennahme der Dienstzimmerschlüssel an Bedienstete des LAU und Reinigungspersonal sowie auf Anweisung
(7) Kontrolle und Überwachung des Ein- und Auslassdienstes im Fahrzeugverkehr*
(8) Besucherservice: Führen eines Besucherbuches
(9) Meldung von Havarien und Schadensereignissen während der Arbeitszeit an die festgelegten Mitarbeiter des Hauses, unaufschiebbare Havarien und Schadensereignisse außerhalb der Arbeitszeit an die im Havarieplan festgelegten Ansprechpartner
(10) Telefonvermittlung
(11) Kontrolle und Management der Beleuchtung der Liegenschaft
(12) Kalendertäglich ist die Liegenschaft in allen Bereichen des Gebäudes einmal zu bestreifen, zwischen 00:00 und 04:00 Uhr*
(13) Beflaggung der Dienststelle nach Erfordernis - teilweise auch an Wochenenden und Feiertagen (Plan zur Beflaggung stellt das LAU)
Hinweis: Das Hissen erfolgt in der Regel um 6:00 Uhr. Das Einholen erfolgt in der Regel bei Sonnenuntergang.
(14) Absicherung der Zugänglichkeit des Dienstgebäudes an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen und außerhalb der regulären Öffnungszeiten bei Erfordernis nach vorheriger Anmeldung und zeitlichen Vorgaben
(15) Eine Besichtigung der Liegenschaft ist vor Angebotsabgabe durchzuführen.
Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister
Berufsgenossenschaft
ODER
Eintragung ins Berufsregister
Organigramm (10%)
Konzept Ausfallzeiten (10%)
Konzept Alarmfall (10%)
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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